Wie bereits im Mai angekündigt, wurde in der Bundestagssitzung am 24. Juni die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) beschlossen.
Mit der MsbG-Novelle wird die zentrale Forderung der Energiebranche nach einem auf Anwendungsfällen fokussierten Rollout intelligenter Messsysteme erfüllt. Auch die dringend benötigte Klarstellung zur Nutzung eines systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung und bei Mehrwertdiensten wird durch die Novelle erbracht.
"Funktionsumfang der Gateways nach MsbG wird erfüllt"
Nach Angaben des Mannheimer Gateway-Herstellers PPC wird damit auch die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der von BMWi und BSI veröffentlichten „Technischen Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Standards zum Smart Meter Gateway“ geschaffen. Mit dem systemischen Ansatz sollen diverse Energieanwendungsfälle im Bereich Erneuerbarer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen effizienter umsetzbar werden.
Deutlich wird, dass das Smart Meter Gateway als Baustein im neuen Energiesystem nur durch Interaktion im Ökosystem mit Zählern, Anwendungen, Backendsystemen und Marktteilnehmern seine Aufgabe erfüllen kann. Auch wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Funktionsumfang der Gateways gemäß §21 Messstellenbetriebsgesetz erfüllt wird und dass es keine Einschränkung beim Thema Sicherheit geben wird.
Förderung innovativer Lösungen durch systemische Freiheitsgrade
PPC-Chef Ingo Schönberg begrüßt den Beschluss sehr: „Wir haben gestern im Bundestag ambitionierte Klimaschutzziele festgelegt, die nur mit einer umfassenden Digitalisierung der Energiesysteme erreicht werden können. Die beschlossene Gesetzesanpassung schafft die dringend notwendige Rechtssicherheit zum stufenweisen Vorgehen und die systemische Flexibilität zur Ausgestaltung innovativer Lösungen und Dienste für Endkunden und die Netzsteuerung. Ein wichtiger Meilenstein zur beschleunigten Umsetzung des Rollouts intelligenter Messsysteme ist erreicht.“
Schönberg warnt aber auch, dass bei geplanten mehr als 15 Mio. SMGW-Einbaufällen bis 2030 der Ausbau dringend beschleunigt werden müsse.
Nächste Schritte
Zustimmung kommt auch von Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering: „Mit der Verabschiedung der EnWG Novelle kann auch das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft treten. Die Rechtssicherheit des Smart Meter Rollout ist damit wieder hergestellt. Das BMWi hat die Kritikpunkte des OVG Münster-Urteils umfassend berücksichtigt. Messstellenbetreiber können ihren Rollout ab sofort zukunftssicher fortführen." Das MsbG schaffe zudem Investitionssicherheit für die aktuell bereits eingebauten intelligenten Messsysteme.
"Im nächsten Schritt müssen der Gateway-Administrationsausschuss eingerichtet und die neue Technische Richtlinie (TR) finalisiert werden, damit die rezertifizierten SMGW im dritten Quartal noch die formale TR-Zertifizierung erhalten können", blickt Heuell voraus. Denn künftig werden nur TR-zertifizierte Smart-Meter-Gateways mit der neuen BSI-Markterklärung für den Einbau zugelassen.
Zweifel an den Reparaturarbeiten
Jost Eder, Partner bei BBH, nennt die jetzt festgelegten Änderungen, die ein hohes Maß an Investitionssicherheit für die aktuell bereits eingebauten intelligenten Messsysteme und die bereits gestarteten Unternehmen versprechen, grundsätzlich eine vernünftige Regelung. Vor allem Geräte- und Systemanbieter können sich ihm zufolge darüber freuen.
"Für die knapp 50 Unternehmen, die erfolgreich in die Klageverfahren gegen die Marktverfügbarkeitserklärung gegangen sind, müssen jetzt entscheiden, ob die „Reparaturarbeiten“ des Gesetzgebers wirklich ausreichen, um alle Kritikpunkte des OVG zu beseitigen. Zweifelhaft ist das nach wie vor. Zwar sind einige Punkte klar anders geordnet worden, wie beispielsweise die neu eingeführte Möglichkeit eines stufenweisen Rollout. Allerdings sieht das neue Messstellenbetriebsgesetz nach wie vor ein voll funktionsfähiges intelligentes Messsystem vor", sagt Eder.
Kosten-Nutzen-Analyse nicht mehr erfüllt
Ob dies allein über den Verweis auf die funktionale Einbeziehung der IT-Systeme – dem sogenannten „systemischer Ansatz“ – erreichbar sei, "ist mehr als offen". "Technische Richtlinien allein sind nach dem Messstellenbetreibsgesetz jedenfalls nicht geeignet, die Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme zu senken", sagt Eder.
In jedem Fall sei es grundsätzlich bedauerlich, dass die vielen weiteren Baustellen des Messstellenbetriebsgesetzes von diesem Schnell-Reparatur-Gesetz vollständig ausgeklammert werden. Mit der ursprünglichen Konzeption, die auf eine Kosten-Nutzen-Analyse zurückgeht, habe die Novellierung jedenfalls nur noch wenig zu tun, ist Eders Bilanz.
Verdoppelung der Einbaufälle
Dem widersprich PPC-Chef Ingo Schönberg vehement: "In der Novelle wurde ausdrücklich der Funktionsumfang des MSBG §21 bestätigt und sogar eine zusätzlich TR-Zertifizierung hierfür festgehalten". Zur Kosten-Nutzen-Analyse-ergänzt er.
"Angesichts der vielfältigen zusätzlichen Anwendungen, wie Elektromobilität oder Submetering, einer absehbaren Verdopplung der Einbaufälle auf über 15 Mio. bis 2020 sowie der Bedeutung der Digitalisierung für den Erfolg der Energiewende und der Versorgungssicherheit liegt der volkswirtschaftliche Nutzen des Rollouts mittlerweile deutlich über den Annahmen der Kosten-Nutzen-Analyse. (sg)



