Gerhard Radtke hat über 30 Jahre als Elektro-Ingenieur bei großen Energieversorgern (VEW, RWE, Innogy) gearbeitet. Seit 1996 ist er im Bereich Zähl- und Messwesen unterwegs und hat die Smart Meter Entwicklung von Beginn an aktiv begleitet. Maßgeblich beteiligt war er nach eigenen Angaben an der Entwicklung des Multi Utility Controllers (MUC), einen Vorläufer des Smart Meter Gateways. In seinen letzten aktiven Jahren bei Innogy Metering hat er sich zusammen mit seinem Bereich „Innovationen und Produkte“ sehr stark dafür eingesetzt, Mehrwerte im Bereich Smart Metering zu generieren, um die Akzeptanz beim Endkunden zur erhöhen.

Gerhard Radtke hat über 30 Jahre als Elektro-Ingenieur bei großen Energieversorgern (VEW, RWE, Innogy) gearbeitet. Seit 1996 ist er im Bereich Zähl- und Messwesen unterwegs und hat die Smart Meter Entwicklung von Beginn an aktiv begleitet. Maßgeblich beteiligt war er nach eigenen Angaben an der Entwicklung des Multi Utility Controllers (MUC), einen Vorläufer des Smart Meter Gateways. In seinen letzten aktiven Jahren bei Innogy Metering hat er sich zusammen mit seinem Bereich „Innovationen und Produkte“ sehr stark dafür eingesetzt, Mehrwerte im Bereich Smart Metering zu generieren, um die Akzeptanz beim Endkunden zur erhöhen.

Bild: © Gerhard Radtke

Von: Gerhard Radtke, selbstständiger Berater in den Bereichen Smart Metering und Smart Grid bei GeBiCon.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende kurz GNDEW ist veröffentlicht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hielt somit Wort, als er auf der Dena-Veranstaltung im Oktober versprach, dass er – respektive das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) – schnell handeln werde, um den Smart Meter Rollout endlich in Fahrt zu bringen.

Meine Bedenken waren groß, denn einerseits war die Meinung auf der Veranstaltung, dass der Full-Rollout alle Probleme löst und die Skeptiker dagegenhielten, dass niemand von den globalen Playern auf die deutsche Lösung warte, diese deutlich von den Befürwortern überschätzt wird, sie aber dem Endkunden nur viel Geld kostet, ihm jedoch zurzeit keine Use-Cases bietet.

Umso angenehmer überrascht war ich, als ich den Referentenentwurf las. Mein erster Eindruck ist, dass einige Schwachpunkte erkannt wurden.

Ende des Kompetenzgerangels

Das BWMK übernimmt jetzt die Fach- und Rechtsaufsicht. Das ewige Hin und Her und das dadurch häufig verursachte Kompetenzgerangel zwischen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesnetzagentur (BNetzA) und ehemals BWMi jetzt BWMK hat damit hoffentlich ein Ende.

Nun gilt das Highlander-Prinzip: „Es kann nur einen geben“ in diesem Fall das BWMK. Dass dort aufmerksam zugehört wurde, erkenne ich unter anderem an folgenden Änderungen:

  • Es werden grundsätzlich 15-min Zählerstandsgänge (ZSG) erhoben:
  • Bürger werden preislich entlastet, Netzbetreiber müssen einen Teil der Messkosten übernehmen, weil sie von den 15-Min Werten profitieren und weil sie standardmäßig Netzzustandsdaten erheben dürfen:
  • Verpflichtende Einführung von den längst überfälligen dynamischen Tarifen.

Smart-Meter-Gateway vereinfachen!

Letztendlich sollen die Prozesse agiler werden. Deshalb werden auch die bislang absolut unverhältnismäßigen hohen Anforderungen an eine sichere Lieferkette (SiLKe) angepasst. Das alles sind aus meiner Sicht richtige Impulse.
Allerdings geht mir das noch nicht weit genug. Was mir fehlt, ist die Forderung nach einer Vereinfachung des SMGW selbst. Zu den Kernfunktionen eines SMGW gehören bislang noch

  • Zeitstempelung der Zählerstände
  • Tarifbildung vor Ort
  • Sternförmiger Datenversand
  • Ersatzwertbildung vor Ort
  • Physische Endkundenschnittstelle

Keine sternförmige Kommunikation aus dem Gateway heraus

Wenn jedoch künftig ausschließlich nur noch Zählerstandsganglinien (ZSG) des Tarifanwendugnsfall (TAF) 7 erfasst und versendet werden, sollten die Tarife sinnvollerweis in der Zentrale gebildet werden und gleiches sollte auch für die Ersatzwertbildung gelten. Auch das Versenden der Werte ist über die Zentrale deutlich einfacher. Das sind alles Aufgaben, die nicht ins Smart-Meter-Gateway gehören.

Hintergrund: Zählerstandsganglinien sind vergleichbar mit den 15-Minuten-Lastgängen nur mit dem Unterschied, dass alle 15 Minuten der Zählerstand abgespeichert wird und nicht die in dieser Zeit verbraucht Energiemenge. Eine ZSG besteht auch aus 96 Werten wie ein Lastgang!
Physische Kundenschnittstelle weiter unbekannt

Wie eine physische Kundenschnittstelle künftig bereitgestellt werden soll, wenn mehrere Zähler an einem Smart-Meter-Gatewy angeschlossen sind oder wenn der Endkunde keinen Zugang zum Smart-Meter-Gateway hat, weil das Gateway zum Beispiel in einer Ortsnetz(ON)-Station installiert ist, wird leider nicht beschrieben.

Das liegt aus meiner Sicht daran, dass dieses Thema dem BWMK überhaupt nicht bekannt ist. Auch das man über die derzeitige Kundenschnittstelle am SMGW keine Echtzeitwerte für z.B. eine Smart Home Anwendung bereitstellen kann, weiß das BWMK wahrscheinlich nicht. Hier sehe ich noch akuten Handlungsbedarf.

Nur Kernfunktionen ins Smart-Meter-Gateway integrieren

Anstelle das Smart-Meter-Gateway als Kernkomponente für die Digitalisierung der Energiewende zu definieren, sollten lediglich Kernfunktionen, aber nicht deren technische Realisierung definiert werden.

Wenn man die aufwendigen Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder für andere energiewirtschaftliche Prozesse der Wirtschaft überlässt – wie es im Referentenentwurf steht–, dann kann man auch derselben Wirtschaft zutrauen, dass sie in der Lage ist, eine sichere Datenübertagung von Zählwerten jeweils nach den dem aktuellen Stand der Technik zu realisieren.

Kommunikationsgateway nicht vernachlässigen

Das ist deutlich besser als den Stand der Technik vorzugeben. Der ist mittlerweile schon zehn Jahre alt und soll über das Jahr 2040 hinaus gelten. Jeder weiß wie schnell sie die Kommunikationstechnologie in den letzten Jahren geändert hat und sich auch in den nächsten Jahren noch verändern wird.
In einigen Jahren sind die für das Smart-Meter-Gateway vorgegebenen Sicherheitsanforderungen hoffnungslos veraltet. Das wird man mit Firmware-Updates nicht alles kompensieren können.

Unverständlich ist, warum das Gatewy eine Kernkomponente ist, aber das Kommunikationsgateway in einer smarten Ortsnetz-Station oder bei großen Windkraftanlagen nicht.

Kein Eichen der Gateways nötig

Ich halte es für sinnvoller, das Smart-Meter-Gateway auf seine wesentliche Kernfunktion zu reduzieren und das ist und bleibt die Datenübertagung. Wenn man sich darauf beschränkt, muss es auch nicht mehr geeicht werden.

Damit würde es mit Sicherheit preiswerter und das Thema Befundprüfung eines Smart-Meter-Gateways, von der heute keiner so wirklich weiß, wie er sich durchführen soll, wäre auch vom Tisch. Darüber hinaus könnte man ein solches Gateway auch für den RLM-Bereich und die besagte smarte Ortsnetz-Station verwenden.

Fazit

Der GNDEW-Referentenentwurf gibt die richtigen Impulse ist aber noch nicht konsequent genug. Das SMGW könnte noch wesentlich vereinfacht werden sowohl von den technischen als auch den prozessualen Anforderungen. Für mich ist es nicht die Lösung sondern nur eine Teil der Lösung für eine erfolgreiche Energiewende. (sg)

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