Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben eigene Bestimmungen zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und zur Förderung des freiwilligen Datenaustauschs durchgesetzt

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben eigene Bestimmungen zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und zur Förderung des freiwilligen Datenaustauschs durchgesetzt

Bild: © Grecaud Paul/AdobeStock

Das im November 2021 mit dem Rat vereinbarte Daten-Governance-Gesetz (Data Governance Act, DGA) zielt darauf ab, das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu stärken, neue EU-Regeln für die Neutralität von Datenmarktplätzen zu schaffen und die Wiederverwendung bestimmter Daten im Besitz des öffentlichen Sektors zu erleichtern. Es soll gemeinsame europäische Datenräume in strategischen Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung und Kompetenzen einrichten.

Während der Verhandlungen war es das Ziel der Abgeordneten sicherzustellen, dass es keine Schlupflöcher gibt, die es Betreibern aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen würden, das System zu hintergehen. Daher habe man die Bestimmungen über Vertrauen und fairen Zugang gestärkt. Das Parlament legte dabei auch genaue Anforderungen an die Dienstleistungen fest, die unter das neue DGA fallen werden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission wird sich die Menge der von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Bürgern erzeugten Daten zwischen 2018 und 2025 voraussichtlich verfünffachen. Die neuen Vorschriften würden die Nutzung dieser Daten ermöglichen und den Weg für bereichsbezogene europäische Datenräume ebnen, zum Vorteil von Bürgern, Unternehmen und der gesamten Gesellschaft, erklärte das Europäische Parlament.

Optimale Nutzung von Daten

Ziel der Abgeordneten war es, dass Daten, die freiwillig für Ziele von allgemeinem Interesse zur Verfügung gestellt werden – wie wissenschaftliche Forschung, Gesundheitsversorgung, Bekämpfung des Klimawandels oder Verbesserung der Mobilität – optimal genutzt werden. Vertrauenswürdige Diensten für die gemeinsame Datennutzung sollen sichtbarer werden und ein gemeinsames europäisches Logo verwenden, das ihre Übereinstimmung mit dem DGA bescheinigt.

Öffentliche Stellen müssen es demnach vermeiden, Vereinbarungen abzuschließen, deren Ziel oder Wirkung darin bestehen könnte, für die Weiterverwendung bestimmter Daten ausschließliche Rechte zu begründen, heißt es. Der Ausschließlichkeitszeitraum des Rechts auf Weiterverwendung von Daten darf bei neuen Verträgen zwölf Monate nicht überschreiten und muss bei bestehenden Verträgen auf zweieinhalb Jahre begrenzt werden, damit mehr Daten für KMU und Start-ups verfügbar sind.

Ziel: datengetriebene Gesellschaft und Wirtschaft 'made in Europe'

„Der Data Governance Act markiert den Beginn einer Zäsur in der europäischen Daten- und Digitalpolitik. Nur wenn Vertrauen und Fairness gewährleistet sind, kann der EU-weite Datenaustausch sein volles Potenzial entfalten und neue, nachhaltige Geschäftsmodelle und Innovationen hervorbringen", erklärte dazu Angelika Niebler (EVP). Der Rechtsakt bilde einen Grundpfeiler der EU-Datenstrategie, mit der man Datenmonopolisten den Kampf ansage. "Das Ziel muss eine datengetriebene Gesellschaft und Wirtschaft ‚made in Europe‘ sein“, so Niebler weiter.

Und weiter: „Wir stehen zudem am Anfang des KI-Zeitalters und um nicht abgehängt zu werden, müssen wir in Europa mehr Daten verfügbar machen. Es ist deshalb richtig, jetzt entschieden zu handeln, wenn europäische Digitalunternehmen einen Platz unter den digitalen Innovatoren der Welt haben wollen – der Data Governance Act kann die Initialzündung für diese Entwicklung sein."

Nächste Schritte

Der Text wurde vom Parlament mit 501 gegen 12 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. Er muss nun vom Rat formell angenommen werden, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt. (sg)

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