Smart City / Energy

"Für die Mehrheit der Messstellenbetreiber gilt die Einbauverpflichtung weiter"

"Der Pflichteinbau für iMSys und der weitere Rollout ist insgesamt nicht in Frage gestellt", betont die Beratungsgesellschaft EY. Der Entscheid gelte nur für die Beschwerdeführer, so Messstellendienstleister Voltaris. Für alle anderen sei die Markterklärung bereits bestandskräftig.
10.03.2021

Der Einbau kann wohl weitergehen: Von der aufgehobenen Einbaupflicht sind laut Fachleuten bislang "nur" die Kläger betroffen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Nordrhein-Westfalen schlägt immer noch hohe Wellen. So hatte das OVG in einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 den Vollzug der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Mit dieser hatte die Behörde festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten.

Dies gelte aber keineswegs für alle Versorger, sagt Frank Fleischle, Partner bei der Beratungsgesellschaft EY und Autor des vom…

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