Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Zählermontagen in den vergangenen Wochen weitgehend eingestellt.

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Zählermontagen in den vergangenen Wochen weitgehend eingestellt.

Bild: © Voltaris

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Nordrhein-Westfalen schlägt immer noch hohe Wellen. So hatte das OVG in einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 den Vollzug der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Mit dieser hatte die Behörde festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten.

Dies gelte aber keineswegs für alle Versorger, sagt Frank Fleischle, Partner bei der Beratungsgesellschaft EY und Autor des vom Bundeswirtschaftsministeriums in Auftrag gegebenen Barometers zur Energiewende. "Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Einbauverpflichtung für iMSys wirkt zunächst nur zwischen den Verfahrensbeteiligten und potenziell im Weiteren auch für diejenigen anderen Unternehmen der Branche, die in gleicher Weise gerichtlich dagegen vorgegangen sind."

 

Rollout insgesamt ist nicht in Frage gestellt

Sprich: "Für die übergroße Mehrheit der Messstellenbetreiber in Deutschland gilt die Einbauverpflichtung fort. Damit ist der Pflichteinbau für iMSys und der weitere Rollout insgesamt nicht in Frage gestellt", so Fleischle.

Das OVG Münster stelle sich hier einer komplexen technisch-inhaltlichen Beurteilung in Bezug auf eine mögliche Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung durch das BSI. Die Bonner Behörde hätte im Falle eines gleichlautenden Urteils in der Hauptsache natürlich die Aufgabe, "in der Folge die entsprechende Verfügung gesetzeskonform anzupassen."

Das Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Köln anhängig und wird  wohl im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres erwartet, heißt es in Branchenkreisen.

Zehn-Prozent-Verpflichtung gilt weiterhin

Auch Karsten Vortanz, Geschäftsführer von Messstellendienstleister Voltaris betont, dass es in der Entscheidung des OVG Münster zur Rechtmäßigkeit der Markterklärung des BSI gehe. "Unabhängig des noch ausstehenden Entscheides des OVG in den fünfzig weiteren Verfahren gilt der Entscheid unserer Einschätzung nach nur für die Beschwerdeführer. Für alle anderen Marktteilnehmer ist die Markterklärung bereits bestandskräftig geworden."

Nichtsdestotrotz verunsichere das Urteil nun die Branche insgesamt: Wie sollen Versorger, die nicht geklagt haben, mit der Situation umgehen? "Denn über den Kreis der Beschwerdeführer hinaus stellt sich nun natürlich die Frage nach der Akzeptanz der aktuellen Regularien insgesamt. Unserer Auffassung nach sind dabei ein paar wesentliche Punkte zu beachten: Nach wie vor gilt die Zehn-Prozent-Verpflichtung – eine Missachtung führt im schlimmsten Fall zum Verlust der Grundzuständigkeit. Ferner wird sich nichts an den wesentlichen Aspekten des Rollouts ändern: grundsätzliche Technik und vor allem die zugehörigen Umsetzungsprozesse. Insofern ist es empfehlenswert, die Zeit weiterhin sinnvoll zu nutzen und den Rollout weiter voranzutreiben und zu professionalisieren. Wichtig für die gesamte Branche ist nun, dass Gesetzgeber und BSI zügig Unsicherheiten und Zweifel ausräumen", so Vortanz.

Ball flach halten

„Trotz aller verständlichen Aufregung sollten wir als Branche hier den Ball flach halten und uns konsequent auf die operative Umsetzung konzentrieren. Zum einen bezieht sich das Urteil momentan lediglich auf das klagende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das heißt, für alle anderen geht der Rollout erst einmal weiter wie bisher", sagt Michal Sobótka, Geschäftsführer der Berliner GWAdriga.

Zum anderen werde aus dem ‚Muss‘ zunächst nur ein ‚Kann‘. "Meiner Meinung nach ist die iMSys-Infrastruktur für den Smart-Meter-Rollout alternativlos. Denn nur so lässt sich die größtmögliche Sicherheit bei der Datenkommunikation erreichen. Der funktionale Umfang, den die derzeit zertifizierten Gateways bieten, lässt in der Tat noch viel zu wünschen übrig. Aber ich erwarte, dass dieser durch BWMi und BSI vorgezeichneten Stufen ausgebaut wird. Dazu wird das aktuelle Urteil seinen Teil beitragen."

Sollte sich die nächste Instanz der Meinung des OVG Münster anschließen, so Sobótka, werden das BSI und der Gesetzgeber schnell Konsequenzen daraus ziehen. Ob und wie sich das auf die gesetzten Fristen auswirkt, sei dabei noch nicht abzusehen. "Meiner Meinung nach sind die Unternehmen aber in jedem Falle gut beraten, wenn sie ihre Rollout-Projekte wie geplant durchziehen. Denn ich gehe davon aus, dass die derzeitigen Parameter nicht dramatisch geändert werden.“

Noch nicht das letzte Wort gesprochen

Ähnlich auch Peter Schulte-Rentrop, Vertriebsleitung Versorgungswirtschaft Wilken Software Group: „Der Smart-Meter-Rollout ist aus meiner Sicht ein unverzichtbarer Baustein für die Digitalisierung der Energiewende. Wir gehen deswegen davon aus, dass der Spruch des OVG Münster nicht das letzte Wort sein wird. Zumal die unmittelbaren Auswirkungen erst einmal nur Nordrhein-Westfalen betreffen, dem Sitz des klagenden Unternehmens. Die Versorgungsunternehmen sollten sich deswegen nicht verunsichern lassen und ihre Projekte weiter vorantreiben."

Denn, so Schulte-Rentrop weiter am Ende werde sicherlich eine Lösung stehen, die derjenigen, wie wir sie bislang für gültig gehalten haben, sehr ähnlich sehen wird. "Ob das schon mit dem Spruch der nächsten Instanz kommen wird, oder ob der Gesetzgeber seine Vorgaben nochmals anpassen muss, wird man sehen.“

Hauptsacheverfahren entscheidend

Die Kanzlei BBH erklärte hierzu auf ZfK-Nachfrage: "Die Entscheidung des OVG gilt nur zwischen den verfahrensbeteiligten Parteien."  Sie sei „nur“ eine Entscheidung im Eilverfahren. Diese Entscheidung stelle lediglich sicher, dass Widerspruch und Anfechtungsklage – das ist das sogenannte „Hauptverfahren“, in dem die Sachfrage inhaltlich endgültig entschieden wird – aufschiebende Wirkung haben.

"Aufschiebende Wirkung heißt, dass die beteiligten Kläger die Marktverfügbarkeitserklärung zunächst nicht vollziehen – also beachten –  müssen", so BBH. Für alle anderen Marktbeteiligten gelte die Marktverfügbarkeitserklärung grundsätzlich weiterhin. Dies stehe nur dann infrage, wenn diese im Hauptsacheverfahren für „nichtig“ erklärt wird – was zwar grundsätzlich möglich, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar sei.

Verunsicherung in der Branche

EnBW fordert ebenso eine zügige Klärung der Rechtslage, damit die Fahrt beim Rollout intelligenter Messysteme wieder aufgenommen werden könne – vor allem, nachdem dieser nach Jahren der Verzögerung endlich Fahrt aufgenommen habe und durch den Beschluss wieder vorerst ausgebremst werde.

"Das Urteil führt zu Unsicherheit bei Kunden und im Markt und erhöht die Risiken des Rollouts. Um der Roll-Out-Pflicht nach den im MsbG festgelegten Fristen nachzukommen, werden wir den Rollout intelligenter Messsysteme weiterhin fortsetzen,  jedoch die weitere Entscheidungspraxis sorgfältig beobachten", teilte EnBW mit.

Fritz Wengeler, Geschäftsführer Smartoptimo

© Smartoptimo

"Rollout ist – wenn überhaupt – nur aufgeschoben"

"Juristisch müssen wir die Eilentscheidung noch bewerten und auch auf die noch ausstehende Hauptentscheidung warten", erklärte Fritz Wengeler, Geschäftsführer von Smartoptimo. Und weiter: "Doch für uns ist klar, dass der Rollout, wenn überhaupt, nur aufgeschoben ist. Das Smart Meter Gateway ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung der Energiewende. Ohne diesen Baustein ist ein smartes Netz mit intelligenter Steuerung kaum vorstellbar."

Smartoptimo werde daher mit den Stadtwerken im Netzwerk weiterhin mit gleichbleibender Intensität die Vorbereitungen und Feldtests vorantreiben. "Mit diesen Ergebnissen und Erfahrungen können wir später den Hochlauf der Mengen eventuell noch beschleunigen", so Wengeler.

VKU bemängelt fehlende Funktionen

Der Verband kommunaler Unternehmen VKU erklärte der ZfK, dass man bei der sogennanten Markterklärung des BSI zum Start des Rollouts Anfang des vergangenen Jahres bereits die fehlende Interoperabilität der Geräte bemängelt habe.

"Zudem besitzen die bislang zertifizierten intelligenten Messsysteme nur einen Teil der für ein Smart Grid notwendigen Funktionen. Diese technischen Mängel haben das Oberverwaltungsgericht NRW dazu bewogen, den Rollout vorläufig zu stoppen und die tatsächliche technische Leistungsfähigkeit der Geräte überprüfen zulassen. Die gerichtlich verordnete Auszeit beim Rollout muss jetzt dringend genutzt werden, um schnellstmöglich technisch nachzubessern und voll funktionsfähige Zähler auf den Markt zu bringen. Die Zeit der "Beta-Versionen" ist nun endgültig vorbei", so ein Verbandssprecher.  (sg)

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