Smart City / Energy

Heizkosten: Smart Meter halten Einzug

Neu installierte Zähler müssen aus der Ferne ablesbar sein, andere bis Ende 2026 nachgerüstet werden. Bis 2031 müssen sie anbindbar an ein Smart-Meter-Gateway sein. Das hat das Kabinett beschlossen.
05.08.2021

Mit dem neuen Beschluss soll der Wettbewerb gestärkt werden: Neu installierte Geräte müssen interoperabel mit Geräten oder Systemen anderer Anbieter und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.

Die Bundesregierung hat die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnungen beschlossen. Die Verordnung setzt die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie 2012/27 zur Energieeffizienz in nationales Recht um. Das teilte die Bundesregierung auf ihrer Website mit. Bei dem Beschluss steht noch die Zustimmung durch den Bundesrat aus, die am 17. September erwartet wird.

Die neuen Regelungen betreffen:

  •     die Fernablesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung,
  •     die Verbrauchsinformation von Endnutzern und
  •     Informationen, die in der jährlichen Abrechnung enthalten sein müssen.

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