"Für meinen Geschmack haben wir mit nunmehr zwei Jahren schon zu lange diskutiert und zu wenig umgesetzt", sagt PPC-Chef Schönberg.

"Für meinen Geschmack haben wir mit nunmehr zwei Jahren schon zu lange diskutiert und zu wenig umgesetzt", sagt PPC-Chef Schönberg.

Bild: © PPC

Herr Schönberg, wie bewerten Sie den Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Was ist hier hervorzuheben?
Mit dem GNDEW soll der Rollout der Smart-Meter-Gateways als zentraler Digitalisierungs-Baustein der Energiewende und der cybersicheren Energieversorgung in Deutschland beschleunigt werden. Mit dem vorgelegten Entwurf bin ich in vielen Punkten sehr zufrieden. Wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung finden sich im Gesetzesentwurf wieder, wie  die Abschaffung der Markterklärung, ein verbindlicher Rolloutplan bis 2030, mehr Daten für den Netzbetrieb oder die drastische Reduktion der Entgelte für Endkunden (Preisobergrenze, POG) durch Verrechnung von Kosten an die Netze.

Gerade im Aufbau der Systemlandschaften im Ökosystem des Smart-Meter-Gateways musste vieles noch umgesetzt werden. Das GNDEW bringt hier deutlich mehr wünschenswerte Agilität in die Rollout- und Entwicklungsprozesse, zum Beispiel beim Aufbau der Backend-Systeme für eine massenmarkttaugliche Steuerung und Netzüberwachung oder bei der Umsetzung des digitalen Netzanschlusses (Smart-Meter-Gateways und Energiemanagement-System am Netzanschluss). Längst sind nicht mehr die zertifizierte Smart-Meter-Gateways der funktionale Flaschenhals im Rollout sondern das Mitwachsen des Ökosystems. Das Gesetz ermöglicht dazu eine sukzessive Fortentwicklung der Gateways, um über Softwareupdates flexibel auf neue oder sich ändernde Anforderungen in der Energiewende reagieren zu können.

Allerdings: Das Eichrecht passt für digitale Systeme nicht mehr in die Zeit und wirkt so bisher noch als Agilitätsbremse. Heute sind wir nachweisbar in der Lage, mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in weniger als einem Jahr eine komplett neue Systemplattform für ein SMGW durch ein Zertifizierungsverfahren zu bringen oder zeitnah etwaige Bugs zu beseitigen und dann die geprüfte Software zum Update auszuliefern. Agilität ist also bereits gelebte Praxis. Das schnelle Update bereits installierter Geräte scheiterte bisher leider (noch) am föderal geprägten Eichrecht und entsprechender Hemmnisse für Hersteller und Aufwand für MSB. Aber auch hier hat das BMWK angekündigt, bald den Transfer in die Zeit digitaler Systeme einzuleiten.
 

Auch beim Thema Rollenkonzept sind Sie mit der anvisierten Lösung unglücklich. Inwiefern ist die Zuweisung der Steuerungskoordination an die Messstellenbetreiber ein Problem?
In einem Netzgebiet gibt es einen für die Sicherheit des Netzes verantwortlichen Verteilnetzbetreiber und viele Messstellenbetreiber. Das GNDEW wie auch der aktuelle Bundesnetzagentur-Entwurf des §14a sehen vor, dass der Messstellenbetreiber die Steuerungshandlungen koordiniert, die er vom Verteilnetzbetreiber oder dem Markt erhält. Koordiniert bedeutet, dass der Messstellenbetreiber darauf achten muss, dass nicht durch marktliche Eingriffe netzkritische Situationen entstehen oder Vorgaben des Verteilnetzbetreiber ausgehebelt werden.

Im Messstellenbetrieb gibt es jedoch sowohl grundzuständige Messstellenbetreiber als auch wettbewerblich, die vor allem bei Dienstleistungen mit steuerbaren Anlagen anzutreffen sein werden. Für den sicheren Netzbetrieb müssen sich also nach aktuellem GNDEW-Modell viele Messstellenbetreiber untereinander abstimmen, um Vorgaben des Netzbetriebs koordiniert einzuhalten. Die resultierende enorme Komplexität könnte vermieden werden, wenn die Koordinierungsfunktion beim Verteilnetzbetreiber angesiedelt würde und dieser bei Bedarf über die Messstellenbetreiber gezielt lokale Lastflüsse optimiert.   

Wie sehen Sie die Standardisierungspartnerschaft beim Thema Interoperabilität. Wo ist hier der Hund begraben?
Der Dialog von Bundesnetzagentur, PTB und BSI mit den Standardisierungsinstitutionen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist bereits gelebte und erfolgreiche Praxis.  In die Standardisierungspartnerschaft müssen unterschiedliche Perspektiven eingebracht und abgewogen werden. Erfolgreiche Konsultationen der letzten Jahre zur TR 03109-1 und TR 03109-5, zu Lastenheften des FNN, zu MaKo-Prozessen, zu energiewirtschaftlich relevanten Daten oder aktuell zum ENWG §14a belegen, dass sie funktioniert.

Gut, dass die wichtigsten Institutionen zur Normgebung  wie VDE, DKE und FNN jetzt auch im GNDEW formal benannt werden. Natürlich dürfen damit festgelegte Verantwortlichkeiten wie etwa des BSI für Sicherheitsfragen und der Bundesnetzagentur zur Netzregulierung/Marktprozessen nicht ausgehebelt werden. Aber das Einfordern einer Partnerschaft sollte allen Beteiligten nochmals ihre Verantwortlichkeit für eine beschleunigte und sichere Digitalisierung der Energiewende deutlich machen.

Was sagen Sie zur immer wieder kolportierten Aussage „Deutschland hinkt im internationalen Vergleich beim Smart Meter Rollout hinterher“?
Insgesamt liefert das Bundeswirtschaftsministerium mit dem GNDEW nicht nur das erhoffte Signal zur Beschleunigung in Deutschland, sondern auch ein klares Statement zum EU-Aktionsplan. Im Oktober 2022 hat die Europäische Kommission im EU-Aktionsplan "Digitalisierung des Energiesystems" sehr deutlich gemacht, dass hier akuter Handlungsbedarf bestehe: „Die Digitalisierung des Energiesystems ist eine politische Priorität, bei der der europäische Grüne Deal und das europäische Politikprogramm 'Weg in die digitale Dekade' für 2030 einander ergänzen“.

Die Kommission schätzt, dass bis 2030 mehr als 170 Mrd. Euro in die cybersichere Digitalisierung der Energiesysteme investiert werden müssen, um Daten bereitzustellen sowie Systembausteine der Energiewende und Energienetze aktiv steuern zu können. Im EU-Aktionsplan wird ein Ziel-System für ein Smart Grid beschrieben, das bisher in den meisten Ländern Europas noch nicht vorhanden ist. Der immer wieder kolportierte Vorsprung anderer Länder vor Deutschland beim Rollout liefert jedoch keine Smart Grid Plattform, da in Europa bisher vor allem einfache Smart Meter zum Einsatz kommen. Diese können zwar den Verbrauch der Kunden zu Abrechnungszwecken auslesen und übertragen, werden aber keinesfalls dem von der EU geforderten Plattformansatz mit Echtzeitsteuerung über cybersichere Systeme gerecht.

Im Gegensatz zu bisherigen europäischen Smart Meter Ansätzen wurden in Deutschland frühzeitig die Weichen hin zu einer energiewendetauglichen und cybersicheren Smart Grid Lösung gestellt. Unser Ansatz eines „digitalen Netzanschlusses“ mit dem Smart-Meter-Gateway als Sicherheitsanker und Möglichmacher für Steuerungsvorgänge, Tarifierung und Netzüberwachung ist bisher einmalig. Dieser vorausschauende Ansatz zur systemischen Integration der Erneuerbaren und zur Flexibilisierung bei der Sektorenkopplung mit Wärme und Mobilität sucht seinesgleichen in Europa.

Insbesondere das Partizipationsmodell des Digitalen Netzanschlusses, bei dem der Endkunden SMGW-gestützt Sollwerte für den Netzanschluss erhält und diesen eigenverantwortlich über Energiemanagementsysteme einhält, ist eine Blaupause für Europa. Aus der Kritik „Deutschland hinkt hinterher“ kann mit dem GNDEW ein „Deutschland eilt voraus“ werden. Dies gilt insbesondere für den Vorsprung bei der Cybersicherheit der SMGW-basierten Plattformlösung, die bereits im Sinne des „EU Cyber Resilience Act“ Produkt- und Systemsicherheit berücksichtigt. Hier hat das BSI frühzeitig die richtigen Weichen gestellt und Hersteller bei notwendigen Sicherheits-Zertifizierungen erfolgreich begleitet.

Werfen wir einen Blick zurück aufs Jahr 2022: Was lief gut beim Rollout, was weniger?
Das Jahr 2022 war geprägt von der Unsicherheit durch die fehlende Markterklärung und die Lieferengpässe. Gerade die Lieferengpässe belasteten den Rollout und generierten für die Messstellenbetreiber und Hersteller erhebliche Probleme. So zum Beispiel unplanbare Selbstbelieferung der Hersteller bei einzelnen Bauteilen oder Probleme der Messstellenbetreiber, ohne Einbau die Montagekapazitäten an Bord zu halten.

Aber letztlich wurden auch 2022 viele Erfahrungen gesammelt, Prozesse eingeschliffen und mit heute mehr als 300.000 installierten Smart-Meter-Gateways (SMGW) der „Proof of Concept“ für eine hochsichere skalierbare SMGW-Plattform erbracht. Auch wurden Software-Updates von allen Herstellern in die Geräte erfolgreich eingespielt. Dies lieferte den Nutzern neue Funktionen und belegt damit auch die technische Umsetzbarkeit für die nach GNDEW eingeforderte Beschleunigung durch Agilität.

Was erwarten Sie für 2023? Und wie sieht es mit den Lieferschwierigkeiten aus?
Ein wichtiges Hemmnis ist zum Glück beseitigt, wir liefern seit November wieder 100%ig und arbeiten jetzt den Lieferrückstand mit Hochdruck ab. Sicher bleibt der Bauteilemarkt international labil. Deswegen haben wir in 2022 viel in die Entwicklungen beim SMGW investiert, um deutlich mehr Bauteilflexibilität zu gewinnen. Insofern kann der Rollout in 2023 deutlich schneller skalieren und wir erwarten in 2023 branchenweit deutlich mehr als 500.000 neue Installationen.      

Mit welchen wichtigen Gesetzen dürfen wir dieses Jahr rechnen?
In 2023 werden von der BNetzA die Weichen für steuerbare Verbraucher gestellt. Im aktuell zur Konsultation stehenden Konzeptpapier zum §14a ist eine verpflichtende Steuerbarkeit für Lasten >3,7 kW vorgesehen. Ein Meilenstein hin zur planbaren Flexibilisierung im Energiesystem und zur benötigten Partnerschaft Endkunde und Netzbetriebsführung. Die BNetzA sieht auch erstmals den Ansatz eines „digitalen Netzanschlusses“ als Einheit aus Energiemanagement-System und SMGW vor.

Das SMGW dient dann als Sicherheitsanker und Möglichmacher für Steuerungsvorgänge, Sollwertübergaben, Tarifierung und Netzüberwachung dient. Dieser vorausschauende Ansatz ist eine Blaupause für Europa und wird zum Motor für die Dienstleistungen rund um das SMGW. Zum ersten Mal erfolgt die systemische Integration der Erneuerbaren und die Flexibilisierung über ein Partizipationsmodell, bei dem der Endkunden Sollwerte für den Netzanschluss erhält und diesen eigenverantwortlich über sein Energiemanagementsysteme einhält. Und nicht zu vergessen: In diesem Ansatz wurde Cybersicherheit von Anfang an systemisch mitgedacht.

Die daraus resultierenden Anforderungen wirken für Außenstehende im ersten Moment manchmal sperrig. Aber die Erfahrungen belegen, dass im Dialog der Stakeholder markttaugliche Lösungen entstehen, wie zuletzt die Branchen-Konsultation für die TR-03109-5 zum zertifizierten Interoperabilitätsnachweis von anbindbaren Einheiten (Steuerbox, Energiemanagementsystem, Submetering) gezeigt hat. Hierbei wurden von der Branche mit dem BSI auch klare Grenzen für Anforderungen an nachgelagerte Systeme fest vereinbart und so Investitionssicherheit für Entwicklungen und Investitionen gestärkt. Ein ähnlicher Prozess hin zu einfachen Lösungen gibt es jetzt bereits bei der sicheren Lieferkette (SiLKe).

Am 11. Januar soll der Entwurf durch das Kabinett gehen. Erwarten Sie hier noch Änderungen, wenn ja, welche?
Es gab Ende letzten Jahres eine Konsultation des Entwurfes und ich bin mir sicher, dass an der ein oder anderen Stelle nachjustiert wird. Fundamentale Änderungen erwarte ich jedoch nicht, sondern eher im Detail wie bei den Zielvorgaben, Preiskomponenten für Zusatzleistungen, Zuständigkeiten, Prozessen weitere Nachschärfungen, Ermächtigungen oder gesetzestechnische Anpassungen.

Die Fragen stellte Stephanie Gust

Mehr zum Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende finden Sie in unserer Titelstory der Print-ZfK, die am 9. Januar erscheint
 

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