
Gastkommentar von:
Joachim Lang,
Geschäftsführer
Mako365 GmbH
Die Öffnung des Energiemarkts hat die Grundlage für ein wettbewerbsorientiertes, transparentes und diskriminierungsfreies Marktmodell geschaffen. Ein zentrales Element dieser Entwicklung war das sogenannte Unbundling – also die konsequente Trennung von Netzbetrieb und anderen Marktrollen wie Vertrieb oder Messstellenbetrieb. Seit den Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in den Jahren 2005 und 2008 sowie dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2016 besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Rollen nicht nur organisatorisch, sondern auch prozessual und informationstechnisch voneinander abzugrenzen.
Insbesondere der Messstellenbetrieb soll unabhängig vom Netzbetrieb erfolgen. Konkret heißt das, der Messstellenbetreiber (MSB) darf keine Aufgaben übernehmen, die in den Verantwortungsbereich des Verteilnetzbetreibers (VNB) fallen, und umgekehrt. Ziel war es, einen fairen Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern, Transparenz zu schaffen und Interessenkonflikte und Beeinflussungen zu vermeiden.
Formale Trennung – gemeinsame IT-Infrastruktur
In vielen Fällen wurde das Unbundling formal umgesetzt: Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) wurden in eigenständige Gesellschaften überführt, Tätigkeiten werden separat bilanziert, Compliance-Anforderungen eingehalten. Auf dem Papier ist die Trennung der Verantwortlichkeiten und Geschäftsbereiche vollzogen – doch die Realität sieht oft anders aus.
In zahlreichen Stadtwerken nutzen die getrennten Marktrollen, insbesondere Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber, weiterhin dieselbe IT-Infrastruktur. Der Grund liegt in historisch gewachsenen Systemlandschaften: ERP-Systeme, Abrechnungslösungen und Module für die Marktkommunikation wurden ursprünglich für integrierte Unternehmensstrukturen konzipiert – und sind entsprechend eng miteinander verknüpft. Daten werden rollenübergreifend verarbeitet, Zugriffsrechte sind nicht konsequent getrennt, und technische Mandantengrenzen fehlen häufig vollständig. Das Ergebnis: Trotz formaler Trennung arbeiten die Rollen im Hintergrund faktisch weiterhin zusammen.
Konsequenzen für den Messstellenbetrieb
Selbst wenn man die rechtlichen Implikationen – nämlich den möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben – einmal beiseitelässt: Diese fehlende IT-seitige Entflechtung bleibt nicht ohne Auswirkungen. In Interessenskonflikten könnte der Verteilnetzbetreiber Einfluss auf die sensiblen Messdaten nehmen, Datenmissbrauch und Manipulation sind möglich, wodurch auch der faire Wettbewerb im Messstellenmarkt untergraben würde. Auf technischer Seite leidet besonders der grundzuständige Messstellenbetreiber unter der mangelnden Eigenständigkeit in den Systemen. Immer wieder kommt es zu Problemen bei Wechselprozessen, Geräteeinbauten oder beim Übergang zum wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Schnittstellenprobleme, unklare Datenflüsse und schwer kontrollierbare Berechtigungen führen zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand.
Gerade der grundzuständige Messstellenbetreiber hat durch das Messstellenbetriebsgesetz neue Aufgaben übernommen – etwa bei der Einführung intelligenter Messsysteme oder der Sicherstellung reibungsloser Marktprozesse. Er sollte sich frei für ein Messstellenbetriebssystem entscheiden können, welches die neuen Aufgaben und Anforderungen rund um die Digitalisierung und intelligente Messstellen passgenau abdeckt. Mako365 hat zum Beispiel mit der Plattform Mako-Flow ein schlankes, per API leicht integrierbares System mit einer neuen Ausprägung für den Messstellenbetrieb entwickelt. Durch die IT-Verknüpfung der Rollen ist der gMSB jedoch in der Systemwahl an die Netzbetreiberrolle gebunden. Dass seine operative Leistungsfähigkeit durch veraltete Systemstrukturen eingeschränkt wird, steht im klaren Widerspruch zu den regulatorischen Vorgaben.
Unvollständige Entflechtung – wie weiter?
Die aktuelle Lage lässt sich auf eine einfache Formel bringen: Das rechtliche Unbundling ist erfolgt, das IT-seitige Unbundling hingegen bleibt vielerorts unvollständig. Eine aktuelle Anekdote aus unserer Praxis mag dies illustrieren: Auf eine Nachfrage unsererseits zu einer Software-Ausschreibung erhielten wir folgende Antwort: "Die in der Losbeschreibung vorgenommene Kombination von Netzbetrieb mit MSB-Funktionalitäten spiegelt die aus Sicht der EVU-Praxis häufige Bündelung dieser Aufgabenfelder wider." Eigentlich dürfte es eine solche marktrollenübergreifende Ausschreibung gar nicht geben. Denn diese hybride, eng verflochtene Struktur führt zu Ineffizienzen, erschwert Digitalisierungsprojekte und untergräbt die vom Gesetzgeber angestrebte Transparenz und den Wettbewerb. Die Situation fördert damit auch nicht gerade das Vertrauen in die Integrität des Systems. Zudem bestehen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken, weil unbefugter Zugriff auf sensible Messdaten möglich ist.
Stadtwerke stehen damit vor einer strategischen Entscheidung: Wie kann die technische und organisatorische Entflechtung vollständig umgesetzt werden, ohne dabei bestehende Systemlandschaften zu gefährden? Ein bloßes "weiter so" wird weder den regulatorischen Anforderungen noch denen eines zunehmend datengetriebenen Energiemarkts gerecht.


