Von Stephanie Gust
Ein voller Tag im Schwimmbad: Kinder planschen im Nichtschwimmerbecken, Jugendliche springen ins Wasser, andere ziehen ihre Bahnen. Dichtes Gedränge, aufgeregtes Treiben – hier den Überblick zu behalten, fordert selbst erfahrenes Aufsichtspersonal heraus. Plötzlich vibriert eine Smartwatch: Alarm! Die künstliche Intelligenz (KI) hat eine auffällige Bewegung erkannt, die nicht typisch ist. Minuten entscheiden über Leben und Tod. Was wie ein Zukunftsszenario klingt, ist in einigen deutschen Bädern bereits Realität. KI-gestützte Systeme zur Ertrinkungserkennung halten Einzug – doch rechtlich wirft ihr Einsatz Fragen auf.
Aktuelle rechtliche Situation
Tatsächlich gibt es bislang keine bundesweit einheitliche Regelung zur Beckenaufsicht in Bädern. Schwimmen ist Ländersache, entsprechend unterschiedlich fallen die Vorgaben aus. Lediglich in Thüringen existiert mit der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten" eine explizite Regelung zur Aufsicht im Badebetrieb.
In einer wegweisenden Entscheidung aus dem Jahr 2017 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass das Aufsichtspersonal verpflichtet ist, den Badebetrieb fortlaufend zu beobachten und mit regelmäßigen Kontrollblicken zu überwachen. Dabei ist der Beobachtungsort so zu wählen, dass im gesamten Schwimm- und Sprungbereich im Blick behalten werden kann, ob Gefahrensituationen für Gäste auftreten, erläutert Alexander Bartsch von der Kanzlei Becker Büttner Held. Zudem müssen Aufsichtspersonen in Notfällen rasch und wirksam Hilfe leisten. In bisherigen Urteilen wird regelmäßig geprüft, wie lange sich ein Verunfallter unter Wasser befunden hat – das Eintreten von Folgeschäden wird mit einem Untertauchen von länger als drei Minuten diskutiert.
Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Verpflichtung gilt eine Beweislastumkehr zulasten des Badbetreibers. Grundsätzlich beruht die Haftung auf den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ergänzt wird diese durch Empfehlungen wie der DGfdB-Richtlinie R 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. "Ertrinkenden-Erkennungssysteme, zumal KI-gestützt, haben aber – noch – keinen Eingang in das Regelwerk gefunden", sagt Bartsch.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Zwar unterstützen solche KI-gestützten Systeme die Aufsichtskräfte bei ihrer Wasseraufsichtspflicht, "sie können und dürfen die menschliche Aufsicht nach Maßgabe der aktuellen Vorgaben sowie Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht ersetzen", betont der Rechtsanwalt. Grundsätzlich sei gegen die Unterstützung nichts einzuwenden.
Herausfordernd seien die datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie die neuen Anforderungen aus der KI-Verordnung. Denn die für die KI-Auswertung zugrunde liegenden Videoaufnahmen sind personenbezogene Daten, soweit einzelne Personen auf den Videoaufnahmen eindeutig zu erkennen sind oder wenn die Aufnahmen Rückschlüsse auf die Identität von Gefilmten ermöglichen. Für die Verarbeitung dieser Daten ist daher eine Rechtsgrundlage erforderlich. "Das Thema KI wird in den Gesetzen bislang erst recht nicht thematisiert."
Haftungsfrage bei KI ungeklärt
Doch wer haftet, wenn die KI nicht ordnungsgemäß funktioniert? "Entsprechende KI-Systeme dürfen die menschliche Aufsicht aktuell nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Wenn die KI versagt und gleichzeitig ein Schadensfall auftritt, werden sich voraussichtlich komplexe Haftungsfragen auftun", ist sich Bartsch sicher. "Wir machen in unserer Beratungspraxis gerade die Erfahrung, dass der Einsatz KI-gestützter Ertrinkenden-Erkennungssysteme an Fahrt aufnimmt." Die rechtliche Gemengelage sei allerdings unklar. Zu begrüßen wäre es daher, wenn der Gesetzgeber – auch auf Landesebene – die notwendigen Klarstellungen sowohl mit Blick auf die Haftung als auch den Datenschutz schafft. "Hier sollte der Lebensschutz an erster Stelle stehen."
Beispiele aus der Praxis
Die Stadtwerke Schweinfurt setzen seit März im Hallenbad ein KI-System zur Unterstützung des Aufsichtspersonals ein. Kameras erkennen Bewegungsabläufe im Wasser, leiten sie anonymisiert an eine KI weiter, die bei Auffälligkeiten eine Warnung an das Aufsichtspersonal sendet. "Das System funktioniert ausgezeichnet", erläutert Tobias Steinmetz,Prokurist bei den Stadtwerken Schweinfurt. "Aber es ersetzt keine Beckenaufsicht." Vielmehr gehe es darum, in einem schwierigen Arbeitsmarkt neue digitale Sicherheitsebenen zu schaffen und dabei gleichzeitig einen sicheren Badebetrieb vollumfänglich zu gewährleisten. Ziel sei ein System, das bei nachgewiesener Wirksamkeit auch Entlastung beim Personaleinsatz bringt.
Herausforderung Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel ist ein ernstes Problem: In der Bäderumfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) nennen 78 Prozent der kommunalen Badbetreiber mangelndes Personal als größte Herausforderung, 60 Prozent beklagen Sanierungsstau. Die wirtschaftliche Lage vieler kommunaler Betreiber ist angespannt, Förderprogramme wurden gekürzt, Planungen zur Energiewende lasten zusätzlich auf den Bilanzen. Hinzu kommt: Nach Zahlen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) werden jährlich durchschnittlich rund 80 Bäder geschlossen. Gleichzeitig nimmt die Schwimmfähigkeit der Kinder ab und die Anzahl der Nichtschwimmer zu.
Andere Stadtwerke setzen ebenfalls auf künstliche Intelligenz am Beckenrand. In München ist das gleiche System seit Juli 2022 im Südbad im Einsatz. Die Software des israelischen Anbieters Lynxight analysiert Bewegungen unter Wasser und meldet potenziell gefährliche Situationen an die Aufsicht. "Gerade an stark besuchten Tagen ist das System eine wertvolle Hilfe", erklärt ein Unternehmenssprecher. Denn die Smartwatch schlägt nicht nur Alarm, sondern zeigt auch die Position der betroffenen Person im Wasser.
In Kassel wurde das System im Mai im Auebad installiert – ebenfalls als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Das System befindet sich aktuell in der Anlernphase. Die Datenverarbeitung erfolgt laut den Kasselern ausschließlich vor Ort und anonymisiert. In Karlsruhe kommt Lynxight im Europabad und im Fächerbad zum Einsatz. Auch hier dient die KI der Unterstützung des Aufsichtspersonals, nicht dessen Ersatz. Die Karlsruher Bäderbetriebe stimmen sich nach eigenen Angaben eng mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg ab.
Blick ins Ausland
Beim Thema KI in Schwimmbädern ist Deutschland spät dran. In Frankreich, Israel oder Südkorea sind ähnliche Systeme bereits seit Jahren in Betrieb. Die Technik ist bewährt, funktioniert über lernfähige Algorithmen. Statt Videoaufnahmen werden abstrahierte Bewegungsabläufe verarbeitet und mit denen typischer Schwimmbewegungen abgeglichen. Die Systeme können lokal betrieben werden, das heißt, ohne Cloud-Anbindung, ohne Weitergabe sensibler Daten.
Verbindliche Rechtsgrundlage
Die Stadtwerke Schweinfurt wollen die Diskussion nun öffentlich anstoßen. Der Vorschlag von Geschäftsführer Thomas Kästner: Der Gesetz- oder Verordnungsgeber sollte eine verbindliche Grundlage schaffen, die den Einsatz zertifizierter KI-Systeme rechtssicher erlaubt und gleichzeitig die Anforderungen an die Wasseraufsicht präzisiert. Die Organisation müsse so gestaltet werden, dass ein Badeunfall auch mit KI-Unterstützung innerhalb von drei Minuten erkannt werden kann.
Die Systeme sollten zertifiziert, die Abläufe dokumentiert und die Verantwortung klar geregelt sein. Dann könnte KI dazu beitragen, Schwimmbäder sicherer, wirtschaftlicher und durch einen reduzierten Personaleinsatz bei gleicher beziehungsweise höherer Sicherheit auch zukunftsfester zu machen.
So funktioniert KI am Beckenrand
- Kameras scannen das Becken und erfassen Bewegungsabläufe in Echtzeit
- Die Daten werden in anonymisierte Silhouetten umgerechnet und analysiert
- Bei Auffälligkeiten erfolgt eine Alarmmeldung an mobile Geräte
- Systeme wie Lynxight sind lernfähig und werden durch Feedback besser



