»Böse Kosten-Überraschungen« sind in der aktuellen – und vielleicht noch lange anhaltenden – Energiepreiskrise inakzeptabel", sagt Holger Schneidewindt.

»Böse Kosten-Überraschungen« sind in der aktuellen – und vielleicht noch lange anhaltenden – Energiepreiskrise inakzeptabel", sagt Holger Schneidewindt.

Bild: © Verbraucherzentrale NRW

Herr Schneidewindt, wie bewerten Sie den Entwurf zur Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes?
Der Wille des Bundeswirtschaftsministeriums, den Smart-Meter-Rollout zu korrigieren und voranzutreiben, ist begrüßenswert. Auch die deutlich proaktivere Rollendefinition der Bundesnetzagentur, die ja bei der höchst Smart-Meter-relevanten §-14a-Novelle federführend ist, ist wichtig und gut. Aber: Ein erfolgreicher Smart-Meter-Rollout nach dem deutschen »Sonderweg« war und bleibt eine riesige Herausforderung. Es bleibt auch unter dem »neuen« BMWK und der neuen unabhängigeren Bundesnetzagentur bei den Knackpunkten, die alle Beteiligten umtreibt. Es gibt deswegen keine leichte Lösung wie viele behaupten und auch nicht »den Befreiungsschlag«.

Wie meinen Sie das?
Der ursprüngliche deutsche »Sonderweg« beim Smart-Meter-Rollout ist gescheitert – so ehrlich muss man sein. Die zwei Unique Selling Points sind Geschichte: Die sternförmige Kommunikation aus dem Gateway als zentrales Versprechen für Verbraucher- und Datenschützer ist vom Tisch. Zudem ist die Steuerung von Prosumer-Assets über das Messsystem in der ursprünglich angestrebten Form beerdigt worden. Der Handlungsdruck wurde Messstellenbetreibern, Herstellern und Verteilnetzbetreibern genommen. Außerdem wurde die Finanzierungslogik für den Rollout grundlegend geändert.

Im Grunde genommen fehlt es der Novelle des MSBG an einer legitimierenden Grundlage: Damit meine ich vor allgemeine belastbare und damit Akzeptanz schaffende Kosten-Nutzen-Analyse, die die EU vorgeschrieben hat; die alte Kosten-Nutzen-Analyse von EY war nie belastbar, jetzt ist sie gänzlich hinfällig.
Die bloße Rollout-Quote ist ein völlig untauglicher Maßstab. Und der Hinweis auf angebliche Pionierländer wie Italien, den vor allem Eon-CEO Leo Birnbaum immer wieder hervorholt, ist schlichtweg falsch. Es gibt keinen dem deutschen vergleichbaren Smart-Meter-Rollout, erst recht keinen erfolgreichen. Die Rolle bzw. die Marktmacht von Eon im Zusammnhang mit dem Smart Meter-Rollout muss besonders beachtet und auch geprüft werden. Denn Eon »gehört« unmittelbar und mittelbar die Hälfte der Verteilernetze in Deutschland, weswegen der Konzern in besonderer Weise von einem Rollout profitiert, der über Mess- und Netzentgelte finanziert wird. Deswegen verwundert es nicht, dass Eon Tempo macht.

Was müsste sich ändern?
Nötig wäre eigentlich eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse, die nicht nur von einem Beratungshaus durchgeführt, sondern auf mehrere Schultern verteilt wird und die verschiedene Aspekte, wie Wirtschaftlichkeit, Technik und Recht berücksichtigt. Es ist auch zu diskutieren, ob man am zentralen Verfahren mit der Intelligenz im Gateway festhalten will, das aber komplexe und teure Hardware erfordert? Oder reicht die Intelligenz »im Backend« beim MSB oder VNB, was vereinfacht gesagt weniger Nutzen für Verbraucher:innen, aber günstigere Hardware bedeuten würde? Der neu vorgeschlagene Ansatz ist eher ein Rettungsversuch: Man entkernt den alten Sonderweg, scheut aber die konsequente Neuausrichtung.

Das neue Finanzierungsmodell kommt Verbraucher:innen jedoch mehr entgegen?
Vorab: Das Framing »Verbraucher zahlen nur 20 Euro« ist unzutreffend. Damit sind nur die direkten Kosten abgedeckt. Es steht aber fest, dass mittelbar durch die Novelle weitere Kosten für die Smart Meter dazukommen. Die Höhe dieser mittelbaren Kosten durch Netzentgelte und Pflicht zum Kauf zusätzlicher Hardware – etwa um Prosumer-Anlagen zu steuern – ist unklar.

Es muss vor Verabschiedung der Novelle feststehen, was hier auf Verbraucher:innen und Prosumer:innen zukommt. »Böse Kosten-Überraschungen« sind in der aktuellen – und vielleicht noch lange anhaltenden – Energiepreiskrise inakzeptabel.

Für grundzuständige Messstellenbetreiber ist das Modell auch nicht optimal …
Doch. Sie bekommen wohl die ganze Preisobergrenze für weniger Leistung beziehungsweise weniger Funktionen des intelligenten Messsystems. Denn VNB als gMSB bleiben nicht – wie oft behauptet wird – auf der Rest-POG hängen. Sie können diese einfach in den Netzentgeltetopf werfen. Das sieht nach dem bekannten Kniff aus: Wenn die Finanzierung beziehungsweise die Kosten zu kritisch sind, nutzt man die Netzentgelte. Natürlich ist es grundsätzlich ein nachvollziehbarer Ansatz, die Kosten des Smart-Meter-Rollouts zu vergesellschaften. Aber diese Änderung der Finanzierungslogik muss nachvollziehbar sein. Die POG, die die VNB komplett über Mess- und Netzentgelte refinanzieren können, muss sich an den Funktionalitäten orientieren. Aktuell müßte die POG also deutlich reduziert werden.

Die Höhe der POG ist aber auch, wie Sie sagen, nicht mehr zeitgemäß.
Die ursprüngliche Finanzierungslogik »Verbraucher:innen zahlen volle POG« war dahingehend »gut«, weil sie Transparenz geschaffen hat: Die Verbraucher:innen wissen, was sie zahlen und was sie dafür an Funktionalitäten und Energieeffizienz später zurückbekommen –  oder auch nicht. Damit wäre die Leistung des Rollouts greifbar gewesen, und eben auch, dass viele Haushalte die Mehrkosten durch die POG nicht wieder reinholen.

Nun ist aber inzwischen allen klar, dass die aktuellen POG – 60 bis 100 Euro im Jahr – keine Akzeptanz haben und den Rollout gefährden. Daher der Umweg über die Netzentgelte. Doch was haben Smart Meter mit Netzentgelten zu tun? Sofern die Energieeffizienzziele gemeint sind: nichts. Die Netzdienlichkeit durch Steuerung von Prosumer-Anlagen ist bislang nur ein Buzzword-Dropping. Jetzt droht, dass die Steuerung auf die lange Bank geschoben wird. Es fallen also Kosten an, obwohl die Leistung fehlt. Sind Netzentgelte hier also rechtlich das richtige Instrument?

Ihr Fazit?
Ja, der Smart Meter-Rollout muss vorankommen. Die § 14a EnWG-Novelle und auch die EEG-Novelle hängen letztlich auch vom Smart Meter-Rollout ab. Aber man darf die Knackpunkte nicht einfach nur verschieben und damit »loswerden«. Das wäre letztlich ein Boomerang. Und wir brauchen vor Verabschiedung des Gesetzes Transparenz zu den Kosten für VerbraucherInnen und ProsumerInnen, die durch die MSBG-Novelle entstehen – gerade in Zeiten, in denen Haushalte bereits enorme Energiekosten schultern müssen.

Die Fragen stellte Stephanie Gust

Mehr zum Thema Smart-Meter-Rollout lesen Sie auch in der Titelgeschichte der ZfK. Zum Abo geht es hier.

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