"Nach einer Phase von Unsicherheit, weil eine lange Zeit weder von Seiten der Behörden noch vom Gesetzgeber ein Wort dazu folgte, wie es nach der Rücknahme der Marktverfügbarkeitserklärung weiter gehen soll, könnte mit der geplanten MsbG-Novelle der Brustlöser für den Rollout von intelligenten Messsystemen gelingen", so die erste Einschätzung von Jan-Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt und Partner bei der Sozietät Becker Büttner Held.
Drei Eckpfeiler
Die drei wichtigsten Eckpfeiler, um schnell und möglichst flächendeckend die für das Gelingen der Energiewende notwendige Infrastruktur in die Netze zu bringen, sind seiner Meinung nach:
- Rechts- und Planungssicherheit durch einen verlässlich verankerten Rollout-Fahrplan
- Sofortige Startmöglichkeit durch den sogenannten agilen Rollout bei den zahlenmäßig größten Einbaugruppen mit bereits heute verfügbaren Smart-Meter-Gateways
- Das sogenannte 1:n-Metering, das die Möglichkeit schafft, deutlich mehr iMS mit einbezogen Smart-Meter-Gateway zu realisieren, weil dieses z.B. in der Trafostation verbaut werden kann
Beteiligung der Netzbetreiber an den Messentgelten
Spannend findet vom Wege die Idee, den Netzbetreiber nennenswert an den Messentgelten zu beteiligen und diese dadurch über die Netzentgelte zu sozialisieren. "Was im Übrigen auch noch in der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt werden müsste", sagt der BBH-Partner. Und weiter: "Genauso wie die Energiewende ist damit auch der Smart-Meter-Rollout ein gesamtgesellschaftliches Thema. Es sollte keinen Wettbewerb um die Hardware geben, also darum, wer die intelligenten Messsysteme betreibt."
Wichtig sei, dass überall, wo es notwendig ist, die Möglichkeit zum Steuern und Schalten zu schaffen und die erhobenen Daten diskriminierungsfrei all denjenigen zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre Zwecke brauchen, so sein Fazit.
Netzbetreiber in der Pflicht
Die Novelle enthalte aber auch große Herausforderungen: Das Ziel des verbesserten, weil datengestützten Netzbetriebs und einer effizienten und nachhaltigen datengestützten Netzplanung nimmt die Netzbetreiber in die Pflicht. "Was bedeutet das aber konkret und können das alle?", fragt vom Wege. Daneben dürften auch die verpflichtend anzubietenden Zusatzleistungen einigen Messstellenbetreibern Sorgenfalten bereiten.
Die nächsten Tage und Woche müssen ihm zufolge jetzt genutzt werden, die neuen Vorschläge genau zu analysieren und die Konsequenzen zu durchdenken. "Auch wenn viele Schwächen des ursprünglichen Messstellenbetriebsgesetz adressiert sind, jetzt muss im Dialog mit der Branche das Optimum herausgeholt werden. Es ist ja nicht der erste Versuch der Gesetzgebers, den Rollout zu gestalten."
Erstaunliches Tempo
"Der Rollout intelligenter Messsysteme hat seit Veröffentlichung des MSBG im Jahr 2016 leider nie richtig Fahrt aufgenommen", sagt Maximilian Joßbächer, Senior Manager der IT- und Managementberatung Q_PERIOR. Die Gründe dafür seien bei diesem mittlerweile sehr komplexen Thema vielfältig. Dabei sind insbesondere bürokratischen, (IT-)technische aber vor allem auch wirtschaftlichen Hürden zu nennen. Diese haben die operative Abwicklung des Rollouts für Messstellenbetreiber häufig stark behindert. "Von daher war und ist dringend ein "Boost" notwendig", so Joßbächer
Und weiter: "Zuerst einmal ist erstaunlich, mit welcher Geschwindigkeit der Gesetzgeber Klarheit schaffen möchte – erst bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und nun mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Einerseits adressiert der Referentenentwurf in unseren Augen marktrollenübergreifend die richtigen Themen, andererseits bringt der Entwurf neue Herausforderungen für EVUs und IT-Dienstleister – zusätzlich zu den bereits bestehenden – mit sich." Auch auch Vertrieb und ESA sollten den Entwurf aufmerksam lesen, so sein Rat.
Abbau Bürokratie
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird durch den Entfall von Marktanalyse und Markterklärung an Bedeutung verlieren, gleichzeitig wird die Position des Bundeswirtschaftsministerium durch den neuen §78 gestärkt. Das BSI soll sich zudem auf die Standardisierung des Smart-Meter-Gateways fokussieren, jedoch „Gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder für energiewirtschaftliche Prozesse sollen dagegen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein“.
"Diese Vorgabe erhöht den Druck auf „die Wirtschaft“ selbst geeignete Standards und Lösungen über Verbände zu schaffen und zu etablieren", sagt Joßbächer.
Beteiligung der Anschlussnetzbetreiber an den Kosten in Höhe von 10-80 Euro und somit gesenkte Kosten für die Anschlussnutzer
"Die Maßnahme erhöht sicherlich die direkte Akzeptanz des Smart Meter Rollouts durch geringe Kosten für den Anschlussnutzer." Es werde voraussichtlich aber Kosten in die Netzentgelte verlagern und Komplexität in der Abrechnung zwischen Messstellenbetreiber, Anschlussnetzbetreiber und Anschlussnutzer erhöhen.
Die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Rollouts müssen noch analysiert werden, da zwar die Preisobergrenze quasi nicht angepasst wurden, aber die Erlösmöglichkeiten über die Standard- und Zusatzleistungen geändert wurden. Darüber hinaus verändern sich die Kosten zum Beispiel durch den Wegfall/Abschwächung der Sicheren Lieferkette
Anspruch auf vorzeitige Ausstattung (mit iMSyS und Steuerboxen):
Nach Verlangen zum Beispiel des Anlagenbetreibers, hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, um ein intelligentes Messsystem und – falls erforderlich und freigegeben – auch „notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen“ zu verbauen. "Diese vier Monate mögen sich lang anhören, legen wir jedoch die Tatsache zu Grunde, dass viele Messstellenbetreiber noch weit weg von funktionieren Ende-zu-Ende-Prozessen sind und darüber hinaus beim Thema Steuern/CLS-Management noch am Anfang stehen, werden diese vier Monate möglicherweise recht „sportlich“", schätzt Joßbächer.
Dynamische Tarife (Ab 2026 durch alle Lieferanten anzubieten):
Der Wunsch nach dynamischen Tarifen sei einerseits verständlich, da ein solche Tarif die Akzeptanz für den Smart Meter Rollout erhöhen könne, andererseits ist die IT-technische Umsetzung aufgrund der Masse an Daten heute herausfordernd und erfordert IT-seitige und prozessuale Anpassungen, deren Wirtschaftlichkeit aus Sicht insbesondere kleiner EVUs zumindest fraglich, ist die Erfahrung von Joßbächer. Es sei abzuwarten, ob – wie im Gesetz angekündigt – die dynamischen Tarife „aus der bisherigen Nische zum Standardprodukt werden“.
Der Einbau eines SMGWs am digitalen Netzanschluss wird ermöglicht (1:n):
Der Netzanschluss als wesentlicher Punkt zum Steuern und Messen wird gestärkt. Hervorzuheben ist die Klarstellung, dass Smart-Meter-Gateways auch am Netzknotenpunkt verbaut werden dürfen, um die Wirtschaftlichkeit des Rollouts weiter zu erhöhen. Ob nun auch weitere Smart-Meter-Gateway-Admins bzw. Messstellenbetreiber diese Möglichkeit verfolgen werden, bleibt abzuwarten.
Joßbächers Fazit: Der Gesetzesentwurf geht sicherlich in die richtige Richtung und ist einer von vielen Bausteinen – neben IT-Ertüchtigung, Hardwareverfügbarkeit, Personal, Knowhow-Ausbau –, dass der Rollout gelingt. Die in ihn gesetzten Erwartungen waren sehr hoch. "Auch wenn sie nur teilweise erfüllt werden, heißt es jetzt „Ärmel hoch!"
Drei-Herstellerregel gekippt
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Gateway-Herstellers PPC, begrüßt die MSBG-Novelle als Schritt in die richtige Richtung. "Im Entwurf des MSBG wurde wie erwartet die in der Vergangenheit hinderliche Markterklärung und Drei-Herstellerregelung gekippt."
Auch die konsequente Bereitstellung von Daten für das Netz und die Förderung variabler Tarife sei zu begrüßen. "Mit einem Rolloutpfad, der 2030 abgeschlossen sein muss und für „Willige“ alle Einbaufälle sofort zum Einbau mit POG-Anspruch freigibt, entsteht Verbindlichkeit für alle Messstellenbetreiber und durch den „agilen Rolloutpfad“ wird für Vorreiter die Handbremse gelöst. Ich hätte mir aber auf der Zeitachse bis 2025 mehr Ausbaudruck gerade am Anfang gewünscht", so Schönberg.
Konkret heißt das, erst ab 2025 ist der Einbau ein Muss für alle Messstellenbetreiber und das könnte Aussitzen statt Agile Beschleunigung fördern. Gegensteuernd wirke die Pflicht, auf Anfrage des Endkunden installieren zu müssen und die Einbaupflicht für alle steuernden Vorgänge.
Kritik: Preisobergrenze
Durch die Aufsplittung der Preisobergrenze in 20 Euro Kosten für Haushaltskunden und 80 Euro zur „Sozialisierung“ über Verrechnung an den Verteilnetzbetreiber werde sicher die Akzeptanz für Messsysteme bei Endkunden gefördert, ist Schönberg überzeugt.
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und in der Novelle dem Messstellenbetreiber zugeordneten Pflichten beim Steuern sei es aber unverständlich, dass die erlöste Preisobergrenze für die Messstellenbetreiber nicht angehoben und auf dem Stand 2016 belassen wurde, so Schönberg.
Auch werde zu prüfen sein, ob die kleinteilige Kostenverrechnung an den Verteilnetzbetreiber nicht dort als OPEX-Baustein zu Problemen der Kostenanerkennung führt." Hier müsse die Bundesnetzagentur frühzeitig ein klares Signal setzen und die sofortige Refinanzierung der Verteilnetzbetreiber gewährleisten, fordert der PPC-Chef
Rolle des Verteilnetzbetreiber stärken
Und weiter: "Bei Steuerungsthemen und Koordinierung Steuern halte ich es für nicht sachgerecht, dass hier der Messstellenbetreiber stärker in die Pflicht genommen wird statt für den sicheren Netzbetrieb die Rolle des Verteilnetzbetreibers zu stärken und diesem Aufgaben zu übertragen."
Leider könnte das Messstellenbetreibsgesetz mit der angekündigten „Standardisierungspartnerschaft“ beim Thema Interoperabilität Smart-Meter-Gateways zu nachgelagerten Systemen einen Rückschritt bedeuten, da die mit der Branche im breiten Konsens erstelle BSI TR 03109-5 nicht gesetzlich verankert wird. Es wäre fatal, wenn bei der so wichtigen Interoperabilität vorhandener Konsens nicht genutzt und der Reset-Knopf gedrückt würde. Das würde Anwendungen im CLS massiv zurückwerfen. (sg)



