Mit dem Beschluss soll es zu einer wesentlichen vereinfachung des agilen Rollouts kommen. Vorgesehen ist eine unbefristete Eichfrist für Smart-Meter-Gateways. Ebenso soll die Eichfrist der Geräte nicht durch ein Software-Update erlöschen.
Konkret heißt es in der Verordnung: Um Software-Updates zu beschleunigen und Kosten zu senken, sollen das vorgelagerte Genehmigungsverfahren sowie die Stichprobenprüfung durch die Eichbehörden gestrichen werden. Das Smart-Meter-Gateway werde im Rahmen der Gateway-Administration umfassend und dauerhaft digital überwacht. Die Geräte sind so konstruiert, dass Fehler auffallen, im Log dargestellt werden und zu einem Stopp der Messwertaufnahme führen.
Gateway-Administrator verantwortlich für zuverlässigen Betrieb
Nach Messstellenbetriebsgesetz ist der Gateway-Administrator (GWA) nicht nur für die Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs, sondern unter anderem auch für die Überwachung der Smart-Meter-Gateways verantwortlich. Das Gesetz stellt zudem klar, dass der Gateway-Administrator auch das Logbuch des Smart-Meter-Gateways in regelmäßigen Abständen auf Einhaltung mess- und eichrechtlicher Vorgaben überprüfen muss. Realisiert wird eine solche Überwachung durch Auswertung automatisch bzw. manuell angestoßener Selbsttests durch den Administrator.
Technische Richtlinien des BSI legen heutzutage fest, dass Smart-Meter-Gateway im Anschluss an ein Update oder im Falle der Umsetzung von anderen Administrationskommandos Selbsttests durchführen. Der SMGW-Admin überwacht die Selbsttests durch geeignetes Monitoring und stichprobenartige Überprüfungen, heißt es weiter. Bei Fehlfunktionen ergreift er die erforderlichen Maßnahmen.
Eine Überprüfung durch eine Eichung sei daher nicht erforderlich. Im Sinne des Bürokratieabbaus und der Kostenreduktion für Verbraucherinnen und Verbraucher sei daher eine Entfristung von Smart-Meter-Gateways angezeigt.
Erwartete Kosteneinsparungen
Durch die Entfristung der Smart-Meter-Gateways und die Vereinfachung des Software-Updates entfallen Gebühren für die Eichung, das Genehmigungsverfahren sowie die Stichprobenprüfung der aktualisierten Geräte, heißt es weiter. Derzeit sind demnach etwa eine Mio. SMGW installiert. Aufgrund der großen Stückzahlen würden Smart-Meter-Gateways nicht einzeln geeicht, sondern es würden statistische Verfahren zur Eichfristverlängerung angewandt.
Bislang sind aufgrund der kurzen Einbauzeit noch keine Smart-Meter-Gateways geeicht worden. Insgesamt ergeben sich der Verordnung zufolge durch die Änderung des Verfahrens derzeit Kosteneinsparungen bei den Wirtschaftsakteuren von ca. 39.600 Euro/Jahr. Die Anzahl der installierten Smart-Meter-Gateways werde in den nächsten Jahren auf ca. 16-18. Mio. Geräte ansteigen. Entsprechend würde die Anzahl der Prüfungen um das 16- bis 18fache ansteigen. Deshalb wäre langfristig mit Kosten von ca. 633.600 – 712.800 Euro zu rechnen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien nicht zu erwarten.
Verwendungsüberwachung statt Eichung
Weiter heißt es "Fallen bislang Smart-Meter-Gateways wie andere Messgeräte und Zusatzeinrichtungen unter die Vorschriften der regelmäßigen Eichung und der Verfahrensabläufe zur Software-Aktualisierung, wird es künftig lediglich die ohnehin bestehende Verwendungsüberwachung geben.
Während die Kosten, die den Landesbehörden durch die Eichung und die Verfahren zur Software-Aktualisierung entstehen, im Rahmen des Gebührenrechts kostendeckend abgegolten werden, ist dies bei der Verwendungsüberwachung nicht der Fall. Nach grober Schätzung der Eichbehörden wird sich die Gesamtbelastung durch die Änderung des Verfahrens hier auf ca. 456.000 Euro pro Jahr erhöhen. (sg)



