Welche Herausforderungen bringt das Messen per RLM-Zähler mit sich? Was ist hier anders als im Vergleich zu „normalen“ Zählern?
Peter Heuell, Geschäftsführer EMH Metering: Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh können gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) nicht mit standardisierten Lastprofilen abgerechnet werden. Bei RLM-Kunden wird in der Regel nicht nur ein Arbeitspreis für die verbrauchte Energie verrechnet, sondern auch ein Leistungspreis. Dafür werden spezielle Zähler benötigt. Solche RLM-Zähler messen das Leistungsmaximum, aber auch das Lastprofil und die Blindenergie.
Darüber hinaus können RLM-Zähler in Interaktion treten mit verschiedenen lokalen Anlagen beim Endkunden, wie zum Beispiel Energiemanagementsystemen oder Maximumwächtern. Die Anlagen erhalten dann vom Zähler Tarifdaten – etwa die Zeitbasis des Bilanzkreises. RLM-Zähler können eine Vielzahl weiterer wichtiger Werte rund um die Energieversorgungsqualität und den Netzzustand erfassen. Diese anspruchsvollen Messungen meistert unser bewährter RLM-Zähler LZQJ-XC seit vielen Jahren. Die Herausforderung besteht heute darin, die etablierten RLM-Anwendungen in die neue Messwelt zu übertragen.
Können Sie kurz verständlich machen, was die Vorteile und Besonderheiten Ihrer iRLM-Lösung sind? (Mehr dazu unter der Meldung: Systemlösung für den Einsatz eines intelligenten RLM entwickelt)
Wir bieten Messstellenbetreibern erstmals eine gesetzeskonforme Lösung an, die auf einfache Art und Weise – nämlich mit Hilfe eines Adapters – die bestehende RLM-Welt in die neue Messwelt überführt. Bereits eingebaute RLM-Zähler lassen sich mit unserem von der PTB zugelassenen Kommunikationsmodul ZSM-XC an das SMGW anbinden – das Ergebnis ist ein intelligentes Messsystem für RLM-Anwendungen.
Einsatzbereit ist die Lösung beispielsweise dort, wo kein Energiemanagement-System zum Einsatz kommt und wo eine Spannungsversorgung von 230 V für das Gateway vorhanden ist. Voraussetzung ist zudem, dass der Kunde über ein geeignetes Backend-System verfügt, das die Leistungstarife abrechnen kann. Zahlreiche Unternehmen haben die Lösung schon umgesetzt. Mehr als 1.000 ZSM-XC-Zähler hat EMH bereits ausgeliefert.
Bisher sind RLM-Zähler nicht im offiziellen Rollout vorgesehen gewesen. Wieso eigentlich?
Bisher ließen sich RLM-Anwendungen nicht mit dem Smart Meter Gateway umsetzen. Im Smart-Meter-Gateway ist für Leistungstarife der TAF 8 – Erfassung von Extremwerten für Leistung – vorgesehen. TAF 8 ist allerdings in der aktuellen Technischen Richtlinie nicht beschrieben. Alternativ zum zukünftigen TAF 8 können die Leistungsmaximumwerte aus dem Zählerstandsgang, TAF 7, aber auch im Backend errechnet werden. Das ermöglicht der §25 Satz 7 der „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung“ (MEssEV).
Die Thüringer Mess- und Zählerwesen GmbH (TMZ) hat das mit unserer Hardware und gemeinsam mit Robotron umgesetzt. Dieses intelligente Messsystem für RLM ist MsbG-konforme und erfasst die für variable Tarife regulatorisch geforderte Zählerstandsgangmessung (§12 Satz 4 StromNZV). Sie ist aber nicht für alle RLM-Messplätze geeignet. Da die Tarifierung in das Gateway verlagert wird, können nicht alle Funktionalitäten heutiger RLM-Zähler genutzt werden. Dadurch ergeben sich Einschränkungen etwa bei Anwendungen mit Energiemanagementsystemen oder für die Übertragung von Netzzustandsdaten.
Wann erwarten Sie, dass RLM-Zähler offiziell ausgerollt werden dürfen?
Der im Gesetzesentwurf aufgeführte „agile Rollout“ kann mit Inkrafttreten des Gesetzes im RLM-Marktsegment beginnen – der Pflichtrollout startet 2028.
Die Fragen stellte Stephanie Gust



