Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, äußert sich bei einer Pressekonferenz nach einem Treffen mit Verbänden der mittelständischen Wirtschaft. Im Fokus standen die aktuelle Kriegssituation in der Ukraine, sowie die EU-Sanktionen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die deutsche mittelständische Wirtschaft.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, äußert sich bei einer Pressekonferenz nach einem Treffen mit Verbänden der mittelständischen Wirtschaft. Im Fokus standen die aktuelle Kriegssituation in der Ukraine, sowie die EU-Sanktionen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die deutsche mittelständische Wirtschaft.

Bild: ©  Bernd von Jutrczenka/dpa

Nach ZfK-Informationen will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) beim Smart Metering Konsequenzen aus dem Zwist mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ziehen. So fühle sich das Ministerium von der Bonner Behörde »regelrecht hintergangen und nicht mehr als Auftraggeber wahrgenommen«, ließ eine Insiderin durchblicken. Mehr als fünf Monate nach der durch das OVG-Urteil verursachten Aufhebung der Markterklärung für intelligente Messsysteme durch das BSI ist  es in der Branche weiter unklar, wie es beim Smart-Meter-Rollout weitergeht.

Keine Markterklärung – kein Grund zur Klage

Im Bundeswirtschaftsministerium seien die Befürchtungen groß, dass erneut gegen die Markterklärung und damit mittelbar gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geklagt werden könnte, heißt es aus Fachkreisen. Das Ministerium soll daher Weisungsbefugnisse einfordern, die aktuell noch beim Bundesinnenministerium liegen. Hier könnte sich ein erneuter Disput abzeichnen. Zuletzt hatte die Vergabe der 450-MHz-Frequenz für Misstöne zwischen beiden Ministerien gesorgt.

Branchenteilnehmer sprechen inzwischen davon, dass in der Causa Smart Metering dringend ein neuer Weg eingeschlagen werden müsste, der für alle Seiten tragbar ist. Allerdings dürfte eine solche Lösung sehr schwierig werden. Denkbar wäre etwa, dass die Markterklärung durch das BSI gänzlich wegfällt und nahezu alle Einbaufälle freigegeben werden, da es bereits vier zertifizierte Hersteller und zertifizierte Lösungen gibt. Mit der Markterklärung würde auch der Gegenstand zur Klage wegfallen.

Mehr Kompetenzen für BNetzA, Novelle des MsbG soll kommen

Zudem könnte das BMWK vorsehen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) neue Kompetenzen erhält, um den Rollout zu überwachen und zu beschleunigen. Die jüngste Ergänzung des § 47 im Messstellenbetriebsgesetz hatte der BNetzA bereits neue Festlegungskompetenzen eingeräumt. Die Regulierungsbehörde könnte darüber hinaus künftig die Einbaufälle stärker begleiten, während sich das BSI auf die Festlegung zum Stand der Technik in Protection Profils und technische Richtlinien sowie die Zertifizierungen konzentriert. Zudem strebe man eine Novelle des MsbG zur Beschleunigung an, heißt es.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte der ZfK zumindest, dass eine Novelle in Arbeit ist. "Zentrales Element der Novelle ist ein gesetzlicher Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen und Meilensteinen. Hier haben wir Eckpunkte vorgelegt und sind in der Ressortabstimmung, auch was das Gesetzgebungsverfahren angeht. Details kann ich Ihnen noch nicht nennen, auch keinen zeitlichen Rahmen", erklärte das BMWK.

 Branchengespräch geplant

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck soll dazu im Oktober mit Verbänden und Herstellern ein Gespräch planen. Ziel sei es, das Smart Metering erheblich zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Die Digitalisierung der Energiewende hat für Habeck nicht zuletzt wegen der Krise bei Gas- und Strompreisen höchste Priorität. (sg)

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