Was bedeutet die Verschiebung der Heizkostenverordnung für Energieversorger?

Was bedeutet die Verschiebung der Heizkostenverordnung für Energieversorger?

Bild: © fotomek/AdobeStock

„Die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und für Umwelt haben in ihren Sitzungen am 2. September 2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt", erklärte Hartmut Michels, Vorstandsmitglied des DEUMESS (Verband mittelständischer Messdienste) und Geschäftsführer der Standata GmbH. Der Ausschuss für Wirtschaft vertagt die Novellierung damit um zwei Sitzungen und der Umweltausschuss bis zur Wiederaufnahme.

"Die Verordnung wird also nicht wie ursprünglich erwartet am 17. September im Bundesrat behandelt werden. Da Beratungen im Bundesrat keiner Diskontinuität unterliegen, kann der Bundesrat den Vorgang im Oktober fortsetzen", erläuterte der Fachmann..

Und weiter: "Die Gründe für die Absetzung sind nach Hintergrundinformationen zwei Punkte. Zum einen sind umfangreiche Stellungnahmen der Messdienstleister-Verbände eingegangen, die Bearbeitungszeit benötigen, zum anderen möchte der grün geprägte Umweltausschuss mit der Heizkostenverordnung eine Regelung zur Aufteilung der Kosten des CO2-Preises einführen", so Michels.

Auswirkungen auf Energieversorger (EVU)

"Für EVU sind die Auswirkungen als überwiegend minimal zu betrachten", erklärte Roland Olbrich von der Horizonte-Group. "Sofern EVU einen Einstieg in Submetering über Ausrüstung von Liegenschaften gemäß § 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mittels intelligenten Messsystem planen, ist der Aufschub der HKV-Novellierung ohnehin nicht von Belang, da §6 auch ohne HKV-Novelle ausgelöst werden kann."

Für Energieversorger, die auf Basis der novellierten HKV einen Einstieg – ohne iMSys – planen, ist seinem Kollegen Frank Hirschi zufolge lediglich zu beachten, dass bis Novellierung die neue Anforderung der Interoperabilität – und somit ein erleichterter Einstieg in das Submetering – noch nicht greift.
 

Bis 2026 müssen Mehrparteienhäuser komplett mit fernauslesbaren Geräten ausgerüstet sein

Bedauern über die Vertagung der Heizkostenverordnung, äußerte Kalo-Geschäftsführer Dirk Then. Er befürchtet Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn, so die Begründung von Then, je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.

 

Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EED in nationales Recht, bleibt die in der EED gesetzte Frist: Bis Ende 2026 müssen alle Mehrparteienhäuser vollständig mit fernauslesbarer Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein.

Auch Then bestätigt, dass nicht auf die Umsetzung der EED in der Heizkostenverordnung gewartet werden sollte. Sein Unternehmen habe hier eine EED-konforme, zuverlässige Lösung entwickelt. Mit Blick auf die Gerätelaufzeiten und Austauschzyklen könne durch eine frühzeitige EED-konforme Ausstattung ein möglicher finanzieller Nachteil für Eigentümer und Bewohner vermieden werden, so Then. (sg)

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