Vor allem die Gateway-Hersteller dürfte der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW hart treffen. Denn laut dem 21. Senat genügen die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil sie die nötige Interoperabilität nicht vorweisen können, so die Begründung. EMH Metering und PPC sind beide Hersteller mit bereits zertifizierten Geräten, PPC hatte sogar schon das Rezertifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, bei EMH Metering wurde es als nächstes erwartet.
PPC

Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Gateway-Herstellers PPC:
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Schönberg weiter: "Natürlich muss die Digitalisierung und die Art und Weise, wie Messsysteme für unterschiedliche Anwendungen genutzt werden können, stufenweise vorangetrieben werden. Wie denn sonst? Das gilt auch für den rechtlichen Rahmen. Jetzt eine Forderung aufzustellen, dass man erst richtig loslegen kann, wenn alles vollumfänglich und für alle denkbaren Anforderung vorab definiert ist, kann doch nicht ernsthaft das Ziel eines agilen technischen Fortschrittes entlang der Roadmap der Energie- und Verkehrswende sein. Das wäre so, als hätte man bei EEG-Anlagen von Anfang an Marktparität gefordert.
Der erfolgreich eingeschlagene Weg einer stufenweisen Freigabe von Einbaufällen analog zur technischen Weiterentwicklung und unter Berücksichtigung der fortlaufend gesammelten praktischen Erfahrungen ist die einzig sinnvolle Strategie. Das kann doch niemand ernsthaft in Frage stellen. Wenn dieses Vorgehen im Gesetz nicht ausreichend "klagefest" abgebildet ist, dann muss man an dieser Stelle nachjustieren, aber wir können den Rollout doch deswegen nicht unterbrechen. Die intelligenten Messsysteme können heute bereits funktional sehr viel, werden nachgewiesener Weise mit Updates fortentwickelt und die Interoperabilität ist von allen Herstellern im Feld bereits mit über 40 GWAs und sehr vielen Stromzählern umfänglich nachgewiesen worden."
EMH Metering

Peter Heuell, Geschäftsfüherer von Gateway-Hersteller EMH Metering
EMH Metering
Heuell führt aus: "Messstellenbetreiber, die aufgrund des Eilbeschlusses jetzt auf den Einbau eines vom BSI zertifizierten Messsystems verzichten möchten, können als Alternative auf unseren LZQJ-XC-Zähler in Verbindung mit einem Modem wie zum Beispiel LTE setzen. Diese Lösung ist laut Urteil ab sofort für die Pflichteinbaufälle zugelassen. Über ein Sicherheitsmodul lässt sich der Zähler nachträglich an das Gateway anbinden. Das fördert nicht nur den Bestandsschutz – eine solche Lösung ist ebenfalls zukunftssicher.
Da die Einbauzahlen des intelligenten Messsystems erst 2022 deutlich ansteigen werden, weil dann die Pflichteinbaufälle abgearbeitet sein müssen, trifft das den Rollout nicht in der entscheidenden Phase. Wir sind daher gelassen und gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit BSI und Gesetzgeber eine Lösung erarbeitet haben, die für Sicherheit und Nachhaltigkeit der Allgemeinverfügung sorgt. Das Smart Meter Gateway ist der zentrale Baustein. Es bildet die Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende und ist eines der sichersten technischen Geräte, die in Deutschland je entwickelt wurden. Die Weiterentwicklung des Gateways zu einer zentralen Plattform für die Kopplung der Sektoren treiben wir daher in zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten weiter voran.“



