Insgesamt sollen bis Januar 2023 nahezu 12.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden und damit die gesetzlich geforderte Zehn-Prozent-Quote erreicht werden

Insgesamt sollen bis Januar 2023 nahezu 12.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden und damit die gesetzlich geforderte Zehn-Prozent-Quote erreicht werden

Bild: © Rheinenergie/PPC

Nach ZfK-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aufgrund des Handlungsdrucks, entstanden duch den Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, einen Prozess mit zentralen Akteuren des Rollouts angetrieben und ein Maßnahmenpaket aus Gesetzesanpassungen im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes und Verbesserungen im Verwaltungsverfahren etwa für die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder im Eichrecht angestoßen.

Primäres Ziel war es, Rechtssicherheit und Beschleunigung des Rollouts vorantzutreiben. Zum Hintergrund: Das OVG Münster hatte in einem Eilbeschluss vom März 2021 die Einbauverfplichtung für intelligente Messsysteme gestoppt. Die Entscheidung betrifft zwar "lediglich" 47 Messstellenbetreiber, sorgte aber in der gesamten Branche für Unruhe, da selbst Experten nicht sicher sind, ob sich die Wirkung nicht doch auf alle Teilnehmer oder nur auf die klagenden Parteien bezieht. Das entscheidende Hauptsacheverfahren des Verwaltungsgerichts Köln wird im dritten Quartal in diesem Jahr erwartet.

Die nun geplanten Gesetzesanpassungen habe man im breiten Konsens der beteiligten Parteien in den letzten Wochen erarbeitet und mittlerweile bereits im Ressort abgestimmt. Sie sollen nun in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden. Zudem kündigte das BSI an, dass im Sommer ein dritter Hersteller re-zertifiziert sein soll. Ziel ist es, dass die Geräte über Updates dann alle gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen erfüllen.

Zusätzliches Formales Zertifizierungsverfahren nach Technischer Richtlinien

Beim BSI, das die Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways – der zentralen Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems – verantwortet, sollen Verwaltungsverfahren verbessert werden.

Zu den Verbesserungen für das Verwaltungsverfahren beim BSI zählen der Bonner Behörde zufolge die Überarbeitung Technischer Richtlinien (TR) mit Fokus auf funktionale Interoperabilität und die Etablierung eines formalen TR-Zertifizierungsverfahrens. Dieses soll als weiterer Nachweis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart-Meter-Gateways etabliert werden.  Ziel sei es, so schnell wie möglich und noch 2021 die vom OVG Münster geforderten TR-Zertifizierungsverfahren im vom Messstellenbetriebsgesetz vorgesehenen Umfang durchführen und abschließen zu können.

Künftig soll zudem das BSI die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme für die jeweiligen Kundengruppen nach Paragraf 30 MsbG ausführlicher begründen. Das BSI begrüßte gegenüber der ZfK die Initiative des BMWi, um zeitnah allen beteiligten Akteuren entsprechende Rechtssicherheit und Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Statement PPC

Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Gateway-Herstellers PPC aus Mannheim, zeigte sich der ZfK gegenüber erfreut, dass BMWi und BSI nun nicht die Hauptsacheentscheidung abwarten, sondern sich gemeinsam offensiv mit den Hinweisen aus dem Urteil auseinandergesetzt haben und notwendige Klarstellungen bzw. Präzisierungen im Messstellenbetriebs-Gesetz zeitnah verrechtlichen wollen. Dadurch würden für alle Beteiligten die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Rollout gestärkt.

Und Schönberg weiter: "Immer wieder wurde gemutmaßt, ob die aktuellen Smart-Meter-Gateways" die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Mit der nun bereits in diesem Jahr vorgesehenen zusätzlichen BSI TR-Zertifizierung auf Basis der Mindestanforderungen für ein Smart Meter Gateway wird dies nun auch formal geprüft belegbar sein."

Geplante Anpassungen des Messtellenbetriebsgesetzes

Mit der Novelle werde die zentrale Forderung der Branche, einen auf Anwendungsfällen fokussierten Rollout mit stufenweiser Freigabe durch das BSI vorzusehen, klarer formuliert, so Schönberg. Auch die dringend benötigte Klarstellung zur Nutzung eines systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung und bei Diensten werde an verschiedenen Stellen durch die Novelle sichtbarer gemacht.

Damit wird dem PPC-Chef zufolge die rechtliche Grundlage zur effizienten Umsetzung von Steuerungsvorgängen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen geschaffen sowie mehr Gestaltungspielraum für innovative Mehrwertdienste gewährt. Nicht zuletzt habe man beim Thema Ersatzwertbildung eine schon Anfang 2020 im Konsens der Branche verfasste Leitlinie im Gesetz verankert und mit einer Bestandschutzregelung nachhaltig Investitionssicherheit geschaffen.

EMH Metering: "Rechtssicherheit wiederhergestellt"

"Insgesamt bringen die angekündigten Konkretisierungen und Schärfungen im Messstellenbetriebsgesetz" damit nachhaltig den notwendigen Freiraum zur systemischen Ausgestaltung innovativer Lösungen für Endkunden und Netzsteuerung bei der Umsetzung der Energie- und Verkehrswende. Zusätzlich werden gemeinsam Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Zertifizierungen, Updates und formalen Prozessen angestoßen", so Schönbergs Fazit.

Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering ergänzt: „Mit der Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes wird die Rechtssicherheit für den Smart Meter Rollout wiederhergestellt. Das BMWi hat die Kritikpunkte des OVG Münster-Urteils umfassend berücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren kann nun schnell in die Wege geleitet werden.“

VKU begrüßt konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte: „Sollten die gemeinsam erarbeiteten Änderungsempfehlungen das parlamentarische Verfahren erfolgreich durchlaufen, ist dies ein großer Erfolg für alle Beteiligten, maßgeblich dem BMWi und den involvierten Verbänden. Er hilft, die entstandene Verunsicherung beim Rollout-Prozess im Markt abzubauen und damit Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen wiederherzustellen. Nicht zuletzt geht es darum, mögliche ‚stranded investments‘ bei den im Rollout engagierten Unternehmen zu vermeiden und klare Spielregeln für den weiteren Prozess zu schaffen."
 
Liebing begrüßt ausdrücklich die sehr konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit zwischen dem BMWi, den nachgelagerten Behörden und weiteren relevanten Marktakteuren. "Damit ist es in sehr kurzer Zeit gelungen, die im Beschluss des OVG Münster kritisierten Schwachstellen der bestehenden Regelungen zu heilen.“

Weitere Reaktionen

Positive Reaktionen gab es auch vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE): „Die vorgesehenen Maßnahmen bestätigen insgesamt unsere bisherige Arbeit, die darauf ausgerichtet ist, schrittweise eine interoperable und praxisgerechte Kommunikationsplattform mit intelligenten Messsystemen zu etablieren. Die Plattform ist das Rückgrat für die erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende und angestrebte Klimaneutralität im Jahr 2050“, erklärte Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE FNN.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) erklärte, mit den geplanten Ergänzungen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) habe das Bundeswirtschaftsministerium schnell und zielgerichtet auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert.

Planungssicherheit auch bei Spitzenglättung gefordert

„Hersteller und Anwender brauchen Rechts- und Planungssicherheit, damit der Ausbau der Smart-Meter-Gateways endlich wieder Fahrt aufnehmen kann. Denn intelligente Messsysteme sind ein bedeutender Baustein für die Digitalisierung der Energiewende“, sagte Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Die klarstellenden Anpassungen in der ergänzten EnWG-Novelle schützen nicht nur den bereits eingebauten Bestand, sondern schaffen auch verlässliche Vorgaben für künftige Systeme. Aber: Das Gesetz muss jetzt schnell verabschiedet werden.“ Energiewende und Sektorenkopplung seien für den Klimaschutz unabdingbar. Die Digitalisierung des Energiesystems ist dafür ein Muss und kann nur durch den beschleunigten Ausbau der Smart-Meter-Infrastruktur erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund erneuert der ZVEI seine Forderung nach einer schnellen Einigung zur Spitzenglättung: „Wir brauchen auch hier entsprechende Regelungen und Planungssicherheit – jetzt und nicht erst in drei Jahren“, so Weber. „Nur so geben wir dem Markthochlauf von Elektromobilität und Wärmepumpen zusätzlichen Drive.“ (sg)

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