Würde in Deutschland die Notfallstufe ausgerufen werden, würde die Bundesnetzagentur in die Rolle des Bundeslastverteilers schlüpfen.

Würde in Deutschland die Notfallstufe ausgerufen werden, würde die Bundesnetzagentur in die Rolle des Bundeslastverteilers schlüpfen.

Bild: © Rolf Vennenbernd/dpa

Der Pflichtrollout intelligenter Messsysteme ist schneller vorangekommen als gesetzlich gefordert. Zumindest auf dem Papier und auch nur in der aggregierten Pflichtquote – nicht jedoch flächendeckend bei den einzelnen Messstellenbetreibern. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur vom 30. September 2025 lag die bundesweite Einbauquote bei 20,2 Prozent.

Damit wurde die Zielmarke von 20 Prozent mehrere Monate vor dem gesetzlichen Stichtag 31. Dezember 2025 erreicht. Allerdings handelt es sich um eine sogenannte "Gesamtquote". Die aktuellen Daten verdeutlichen außerdem, wie ungleich der Rollout im Markt verteilt ist – und wo strukturelle Defizite bestehen bleiben.

Was die "Gesamtquote" aussagt – und was nicht

Die von der Bundesnetzagentur ausgewiesene Gesamtquote bildet den Rollout-Stand bezogen auf alle gemeldeten Messstellen im Bundesgebiet ab. Sie dient der Transparenz und einer schnellen Übersicht über den Fortschritt, hat jedoch keine regulatorische Wirkung. Die gesetzlichen Einbaupflichten nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten ausschließlich für die Pflichteinbaufallgruppen bei grundzuständigen Messstellenbetreibern.

Regulatorisch überprüft die Bundesnetzagentur ausschließlich die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Ziel der quartalsweisen Abfrage ist es, die Datenqualität schrittweise zu verbessern und den Rollout transparenter abzubilden. Die Behörde weist darauf hin, dass einzelne Meldungen weiterhin unvollständig oder unplausibel sind. Trotz Nachfragen lassen sich nicht alle Angaben verifizieren, weswegen in einigen Fällen auch nur die Zahlen von Q2 zugrunde lagen. Die Verantwortung für korrekte und vollständige Daten liegt bei den Unternehmen selbst.

Bei der Erhebung werden wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) zudem nur berücksichtigt, sofern sie Daten gemeldet haben. Da nicht alle wMSB an der Datenerhebung teilnehmen, ist davon auszugehen, dass diese Gruppe bereits eine relevante Zahl intelligenter Messsysteme installiert hat. Die tatsächlich erreichte Gesamtquote dürfte daher tendenziell höher liegen als in der Statistik ausgewiesen.

Ziel vorzeitig erreicht – mit relevantem Zeitpuffer

Maßgeblich für die Quote sind die Pflichteinbaufälle nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetz. Dazu zählen Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6000 und 100.000 Kilowattstunden sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Von bundesweit 4,65 Millionen quotenrelevanten Messlokationen waren zum 30. September 941.170 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Der Zielwert wurde damit rund ein Quartal früher als erforderlich erreicht. Für die Bundesnetzagentur ist das ein entscheidender Punkt. Die Behörde kündigt an, bei Nichterfüllung zum Jahresende aufsichtsrechtlich einzugreifen.

Große tragen den Rollout, kleine holen nur langsam auf

Der Blick auf die Größenklassen offenbart weiterhin eine deutliche Spreizung. Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen kommen im Durchschnitt auf eine Einbauquote von 25,0 Prozent und liegen damit klar über dem gesetzlichen Ziel. In der Gruppe mit 100.000 bis 500.000 Messstellen beträgt die Quote 14,6 Prozent. Mittlere Betreiber mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen erreichen im Schnitt 11,2 Prozent. Am unteren Ende stehen kleine Messstellenbetreiber mit weniger als 30.000 Messstellen, die im Durchschnitt bei 8,2 Prozent liegen.

Dass der Rollout bislang vor allem von großen Akteuren getragen wird, bestätigt auch Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller. Er weist auf LinkedIn darauf hin, dass 188 grundzuständige Messstellenbetreiber bislang noch gar nicht mit dem Rollout begonnen haben. Rund 500 gMSB liegen weiterhin unter einer Quote von zehn Prozent.

Ein differenzierter Blick auf die Einbauquoten einzelner Unternehmen relativiert das Bild jedoch. Die höchsten Quoten erreichen überwiegend kleine und mittlere Messstellenbetreiber. Mehrere Unternehmen melden bereits eine vollständige Erfüllung der Einbauverpflichtung. Große grundzuständige Messstellenbetreiber dominieren zwar den bundesweiten Durchschnitt, tauchen in der Spitzengruppe nach Quote jedoch kaum auf. Grund ist ihre deutlich größere Ausgangsbasis an Pflichteinbaufällen.

Die Großen im Überblick

So erreichen die Eon-Netztöchter Westnetz 35,34 Prozent, die Syna 34,97 Prozent, Edis Netz 29,80 Prozent, Schleswig-Holstein Netz 27,53 Prozent, Avacon Netz 26,08 Prozent, LEW Verteilnetz 22,86 Prozent und das Bayernwerk 21 Prozent. Netze BW wiederum erreicht eine Quote von 19,71 Prozent und Netze ODR eine Quote von 13,15 Prozent im 3. Quartal 2025.

Bei den großen Stadtwerken wie SWM Infrastruktur beträgt die Rollout-Quote 23,85 Prozent, die NGN Netzgesellschaft NIederrhein kommt auf 22,55 Prozent, RheinNetz auf 24,76 Prozent, Energienetze Mittelrhein 20,93 Prozent, NRM Netzdienste Rhein-Main auf 24,50 Prozent und die Netzgesellschaft Düsseldorf auf 23,6 Prozent. Enercity Netz wiederum erreicht 20,04 Prozent und N-Ergie 6,88 Prozent. Stromnetz Berlin hat bereits 37,59 Prozent und die Hamburger Energienetze 22,31 Prozent intelligente Messsysteme im Pflichtrollout ausgerollt. EWE Netz liegt bei 26,39 Prozent.

Rollout in Zahlen

Bezieht man alle 53,9 Millionen Messlokationen in Deutschland ein – unabhängig von Einbauverpflichtungen und inklusive wettbewerblicher Messstellenbetreiber – liegt der Anteil intelligenter Messsysteme bei 3,8 Prozent. Im Vorquartal waren es noch 3,0 Prozent. Deutlich weiter fortgeschritten ist der Einbau moderner Messeinrichtungen. Ihr Anteil stieg von 50,9 Prozent im zweiten Quartal auf 52,4 Prozent zum Stichtag 30. September.

2026 rückt näher – mit neuen Erwartungen

Aggregiert über alle Messstellenbetreiber liegt die Einbauquote bei den Pflichteinbaufällen also bei 20,2 Prozent – trotz deutlicher Unterschiede zwischen den Unternehmen. Maßgeblich für die Aufsicht ist jedoch, ob der jeweilige Messstellenbetreiber seine individuelle Verpflichtung erfüllt. Wie angekündigt, wird die Behörde nach der Plausibilisierung der Daten zum 31. Dezember 2025 für 2026 konkrete Aufsichtsmaßnahmen vorbereiten, wenn einzelne Unternehmen ihre Verpflichtung nicht erfüllen.

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