Einbau der neuen Zähler in den Zählerschrank.

Einbau der neuen Zähler in den Zählerschrank.

Bild: © Rheinenergie

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grünen und FDP liegt der ZfK bereits als Entwurf vor.  Einige Beschlüsse aus dem Bundestag bzw. den Ausschüssen wurden dabei berücksichtigt:

"Der Bundestag stellt fest, dass eine Anpassung des Mess- und Eichrechts in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren flankierend zum Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende erhebliches weiteres Potential zur Beschleunigung und Entbürokratisierung des Rollouts intelligenter Messsysteme bietet."

Hier wird die von der Branche so sehr geforderte Anpassung des Eichrechts auf den Weg gebracht. Denn, so die Befürchtung, ein "agiler Rollout" mit Updates durch die Smart-Meter-Gateway-Software gelinge nur effizient, wenn diese nicht zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Baumusterprüfbeschein noch  von allen Landeseichbehörden geprüft werden müssen. PPC-Chef Ingo Schönberg begrüßt den geplanten Bürokratieabbau im Eichrecht, der Effizienz und Geschwindigkeit des Rollouts weiter steigern werde.
 

POG bleibt gleich

Insgesamt gab es bei den Anpassungen im GNDEW im Wesentlichen nur formale und klarstellende Anpassungen. Eine Anpassung der Preisobergrenzen (POG) geschah indes nicht. Zumindest eine Anpassungen Brutto/Netto bei den an VNB verrechneten Beträgen war erhofft worden. Schönberg von PPC nennt dies "sehr enttäuschend, dass bei der acht Jahre alten POG keine Erhöhung vorgesehen wurde und alle jetzt auf die Analyse 2024 hoffen müssen. So entsteht kein Beschleunigungseffekt".

Die Kostenanerkennung der an den Verteilnetzbetreiber zu verrechnenden POG-Anteile wurde zumindest angedeutet, so dass der Gesetzgeber sie als "dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten" sieht, aber dies natürlich von der BNetzA zu prüfen und festzulegen ist. "Mehr konnte im GNDEW an dieser Stelle nicht erwartet werden", erklärte dazu der PPC-Chef.

Recht auf freiwilligen Einbau erst ab 2025

Auch Marion  Nöldgen, Deutschlandchefin von Tibber, äußerte sich hierzu gegenüber der ZfK: "Die voraussichtlichen Änderungen  der Bundesregierung am Entwurf des “Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende” sind auf unterschiedlichen Ebenen zu beurteilen. Auf der einen Seite ist die Einigung auf die bestehenden Preisobergrenzen für Smart Meter aus Verbraucherperspektive  als positiv zu bewerten. Der Einbau eines Smart Meters wird bei 30 EUR gedeckelt und der Betrieb kostet weiterhin nur 20 EUR im Jahr."

Auch die geplanten Maßnahmen zu gemeinschaftlichen Mieterstromprojekten seien sehr zu begrüßen. "In einem entscheidenden Aspekt nehmen die Änderungen jedoch die Dynamik aus dem Smart Meter Rollout: Das Recht auf den freiwilligen Einbau von Smart Metern innerhalb von vier Monaten wird erst ab 2025 in Kraft treten. Dadurch verlieren wir das Momentum, einzelne Haushalte bereits jetzt zum Motor der Energiewende zu machen", so Nöldgen.

In dem Änderungsbeschluss wurde außerdem der Forderung des Bundesrats zu einer monatlichen Abrechnung nicht stattgegeben.

Keine monatliche Abechnung/Neuer Auffangmessstellenbetreiber

Änderungen gibt es dafür beim Auffangmesstellenbetreiber: Dieser soll künftig immer dann übernehmen, wenn der aktuelle Messstellenbetreiber ausfällt. Ursprünglich sollte das der größte MSB Deutschlands werden, also Eon. Jetzt wurde der Änderungsantrag dahingehend entschärft, dass als Auffangmessstellenbetreiber der größte regionale Messstellenbetreiber vorgesehen ist, das kann mit dem Bayernwerk zwar abermals Eon sein, aber auch zum Beispiel EWE oder TEN Thüringer Energienetze kommen hier unter anderem in Frage. 

Konkret heißt es dazu: Die Rolle des Auffangmessstellenbetreibers sollen vorrangig Messstellenbetreiber übernehmen, die ihre Bereitschaft hierfür angezeigt haben. Insbesondere stellt der Vorrang für den regionalen Messstellenbetreiber sicher, dass der Auffangmessstellenbetreiber möglichst geringe Distanzen für etwaige Anfahrten zurücklegen muss."

Auffangmessstellenbetreiber wird derjenige in dem jeweiligen Bundesland, der nach den aktuellsten der Bundesnetzagentur zur Erstellung ihres Monitoring-Berichts nach § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes vorliegenden Daten die meisten, mindestens aber 10 000 intelligente Messsysteme betreibt und der Bundesnetzagentur seine Bereitschaft zum Eintritt in den grundzuständigen Messstellenbetrieb nach §11 anzeigt.

Sofern kein geeigneter regionaler Messstellenbetreiber seine Bereitschaft zur Übernahme anzeigt, wird nach Nummer 2 der Messstellenbetreiber mit den bundesweit meisten intelligenten Messsystemen in absoluten Zahlen, der ein Interesse zum Eintritt in den grundzuständigen Messstellenbetrieb für das jeweilige Bundesland bei der BNetzA anzeigt, Auffangmessstellenbetreiber anstelle des ausgefallenen Messstellenbetreibers. Erst an Nummer 3 steht dann derjenige MSB, der  nach den aktuellsten der Bundesnetzagentur bundesweit die meisten intelligenten Messsysteme in absoluten Zahlen betreibt.

Weitere Anpassungen

Zudem könnten die Anpassung im §22 Absatz 4 Satz 2 zur Präzisierung der gesetzlichen Interoperabilitätsanforderungen an Smart-Meter-Gateways im HAN/CLS darauf hindeuten, dass in der Standardisierungspartnerschaft die Grundzüge der TR-5 doch noch Einzug in die Technische Richtlinien erhalten soll. Schönberg: "Damit kann erwartet werden, dass die benötigte prüfbare Interoperabilität im HAN/CLS und der so ermöglichte offene Zugang für den Anschlussnutzer bzw. CLS-Geschäftsmodelle doch noch im Sinne der TR-5 ausgestaltet wird."

Im §19 wurden ERD (Energiewirtschaftlich relevante Daten) konkretisiert. Damit sollten die Branchenbefürchtungen, dass selbst "Wetterdaten" SMGW-pflichtig werden könnten, hoffentlich ausgeräumt sein. Im Übrigen wurden Formulierungen/Bezüge nachgeschärft und u.a. bei Zusatzleistungen weiter konkretisiert. Es bleibt auch hier das Problem, dass zu niedrige POGs einen wirtschaftlichen Messstellenbetrieb erschweren. Im Gesetzpaket wurde auch der ENWG §14a wurde nochmals nachgeschärft und der agile Rollout auch bzgl. der Steuerung berücksichtigt.

Insgesamt sieht Schönberg bei den Überarbeitungen der Bundestags-Ausschüsse keine zusätzlichen Beschleunigungsimpulse – aber auch keine Tendenzen das GNDEW abzuschwächen. "Was bleibt ist die Enttäuschung bei der POG aber insgesamt auch die Aussage mit dem GNDEW wird ein wichtiger Beschleunigungsimpuls gesetzt und ein flächendeckender Rollout aufgegleist." (sg)

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