Insgesamt sollen bis Januar 2023 nahezu 12.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden und damit die gesetzlich geforderte Zehn-Prozent-Quote erreicht werden

Insgesamt sollen bis Januar 2023 nahezu 12.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden und damit die gesetzlich geforderte Zehn-Prozent-Quote erreicht werden

Bild: © Rheinenergie/PPC

Im OVG-Eilbeschluss und den folgenden Klarstellungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ging es in erster Linie um die Frage, welche Anforderungen Smart Meter Gateways bereits bei ihrem Einbau erfüllen müssen. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun vorgelegte Technische Richtlinie (TR) BSI TR-03109-1 „Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems“ Version 1.1 fasst den bereits umgesetzten und nach MsbG §21 geforderten Funktionsumfang in einem einzigen Dokument zusammen.

Sie dient als Grundlage der durch die MsbG-Novelle geforderten vorgezogenen TR-Zertifizierung zur Interoperabilität. Der in der TR 1.1 dokumentierte Funktionsumfang belegt den großen Funktionsumfang der Smart Meter Gateways (SMGW) und die interoperable Einsatzmöglichkeit.

 

Inhalte der Technischen Richtlinie

In der TR 1.1 wurde das im MsbG geforderte intelligente Zusammenwirken von lokalen Smart-Meter-Gateways und Systemeinheiten beim Kunden mit den IT-Backend-Systemen des Messstellenbetreibers/Gateway-Admins, der Telekommunikations-Betreiber sowie der Verteilnetzbetreiber und anderer aktiver Marktteilnehmer weiter konkretisiert.

Auch wurden die systemischen Grundlagen dafür geschaffen, dass im Gesamtsystem variable Tarife, Steuerungen und Anwendungen schon jetzt umgesetzt werden können. Zudem lassen sich – wie in der BMWi/BSI-Roadmap vorgesehen – energiewirtschaftliche Anwendungsfälle sukzessive modular erweitern und gewährter Spielraum für Innovationen agil nutzen.

„Nur mit einer cyber-sicheren Digitalisierung über intelligente Messysteme bleiben Klimaschutz und Versorgungssicherheit in der Balance“, kommentierte Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender der PPC die Vorlage. „Mit der neuen TR 1.1 macht das BSI nicht nur Interoperabilität und geforderten Funktionsumfang nach Messstellenbetriebsgesetz formal nachweisbar, sondern fördert durch systemische Ansätze auch nachhaltig Effizienz und Innovation im Rollout.“

Nachweis für Interoperabilität

Bisher wurden technische Anforderungen an Funktionsumfang und Interoperabilität der Smart-Meter-Gateways sukzessive über Geräte-Profile (zum Beispiel die Anlage VII zur TR-03109-1) veröffentlicht und dienten als Basis für die Feststellung eines bestimmten Funktionsumfangs. Die darauf aufbauende Markterklärung nach MsbG §24 sah vor, dass „der Zeitpunkt der Nachweispflicht zur Interoperabilität durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt und nach § 27 im Ausschuss Gateway-Standardisierung bekannt gemacht" wird.

Das OVG Münster bemängelte diesbezüglich jedoch die bisher noch fehlende TR-Zertifizierung und das agile Vorgehen des BSI, das technische Anforderungen ohne die in § 27 verankerte Zustimmung des Gateway-Ausschusses aussteuerte. Durch die Konsolidierung zur TR 1.1 besteht jetzt, früher als bisher geplant, die Möglichkeit, im mit der Vorlage der TR 1.1 bereits gestarteten Prozess nach § 27 MsbG den Nachweis der Interoperabilität durch TR-Zertifizierung zu erbringen. Die TR 1.1 zeigt auf, dass der heutige Funktionsumfang der rezertifizierten Smart-Meter-Gateways die Anforderungen des MsbG bereits vollumfänglich abdeckt.

„Unsere Smart-Meter-Gateways erfüllen bereits die Anforderungen der TR 1.1 und so können wir die geforderte Zertifizierung absehbar in 2021 abschließen und bieten an vielen Stellen sogar über diese Anforderungen hinausgehende Funktionen“, erklärte dazu Schönberg. Mit der nun vorgelegten Technischen Richtlinie 1.1 kann auch der Ausschuss Gateway-Standardisierung im August zum ersten Mal tagen. (sg)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper