Stadtwerke Witten setzen Submetering mit LoRaWAN um
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Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen alle Mehrparteienhäuser mit zentraler Heizenergie- und/oder Warmwasserversorgung auf fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik umgerüstet werden.
Bild: © Fabian Sommer/dpa
Stadtwerke oder allgemein kommunale Energieversorger müssen bedingt durch nationale Gesetze ihre analoge Messtechnik digital umrüsten. Damit ergibt sich allerdings auch die Chance, interne und externe Zählerwesenprozesse zu optimieren und zu verfeinern. So werden durch diese Optimierungsprozesse neue Möglichkeiten und Optionen in Bezug auf die Zählerfernauslesung, nachhaltige Neugestaltung von Wassernetzen geschaffen und neue Geschäftsfelder erschlossen.
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