Einbau eines intelligenten Messsystems in Dresden.

Einbau eines intelligenten Messsystems in Dresden.

Bild: © Digimeto/Eisenhuth

„Der Bericht zeigt erst einmal, dass viele Herausforderungen, vor denen grundzuständige Messstellenbetreiber stehen, nun verstanden werden“, so das erste Fazit von Frank Hirschi und Jochen Buchloh von der Horizonte-Group. Und weiter: „Die Politik schickt sich an, Lösungen für diese „Schmerzpunkte“ zu entwickeln und damit das Geschäftsmodell der grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) zu retten.“

Die skizzierten Vorschläge zur Anpassung von verschiedenen Preisobergrenzen (POG) dürften nach Ansicht der beiden Fachleute in der Branche mit Wohlwollen vernommen werden. „Inwiefern die im Bericht dargelegten Maßnahmen jedoch zu Bürokratieabbau und weiteren Prozess-Erleichterungen bei grundzuständigen Messstellenbetreibern beitragen können, muss noch abgewartet werden. Selbst die Anpassung der POG wird ja wieder zu Anpassungen in den Backendsystemen der grundzuständigen Messstellenbetreiber führen, die nicht von heute auf morgen stattfinden können.“

Auswirkungen auf Prozesse und IT-Architektur

Themen wie der Wegfall der POG-Bündelung zum Beispiel verändern die Abrechnungslogiken fundamental, führen Buchloh und Hirschi aus. Und wie ein Konsortium aus grundzuständigen Messstellenbetreibern – um gemeinsam Einbauquoten zu erfüllen – bürokratiearm auszugestalten sei, müsste ebenfalls noch diskutiert werden. Beide warnen zudem: „Ansonsten werden die Vorschläge von Bundesnetzagentur und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Pseudonymisierung im Bericht noch nicht tiefergehend beachtet. Hier könnten sich noch erhebliche Auswirkungen auf die Prozesse und IT-Architektur der grundzuständigen Messstellenbetreiber auftun.“

„Es ist zunächst einmal positiv zu bewerten, dass sich der Digitalisierungsbericht ehrlich mit den Herausforderungen im Smart-Meter-Gateway-Rollout  auseinandersetzt.“

Lob und Tadel gibt es auch vom Full-Service-Dienstleister Gwadriga: „Es ist zunächst einmal positiv zu bewerten, dass sich der Digitalisierungsbericht ehrlich mit den Herausforderungen im Smart-Meter-Gateway-Rollout auseinandersetzt“, erklärte Michal Sobótka, Geschäftsführer von Gwadriga. So werde darin anerkannt, dass sowohl Fristen als auch Erlöse für den grundzuständigen Messstellenbetreiber zu knapp bemessen sind.

„Das lässt hoffen, dass sich hier vor allem für kleine grundzuständige Messstellenbetreiber – auch in Kooperationen – Spielräume öffnen. Hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in Deutschland sind die Hemmnisse, die dieser für den Rollout von intelligenten Messsysteme bedeutet, jedoch nicht berücksichtigt“, so das Fazit von Sobótka.

Starke Konzentration auf Netz- und Messstellenbetrieb, weniger auf Letztverbraucher

„Der Bericht hält wirklich eine Vielzahl von potentiellen Änderungen, die es aus strategischer Sicht noch zu bewerten gilt", zieht Marcel Linnemann von Items ein erstes vorläufiges Fazit. Positiv bewertet er die Erkenntnisse des BMWK, dass primär die Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden sollen, die auch gesteuert werden müssen im Sinne der Systemdienlichkeit. "Auch die Einschätzung, dass es aktuell noch an Erfahrung für die Zusatzdienstleistung fehle, teile ich, wobei es mich auch etwas sorgenvoll auf den kommenden Rollout blicken lässt“, so Linnemann.

Insgesamt falle auf, dass die Vorschläge des Gutachtens sich stark auf die Netz- und Messstellenbetriebs-Seite konzentrieren, die des Letztverbrauchers geringer ausfällt. Zum Beispiel: Der MSB-Wechsel wird durch die Haltefrist deutlich erschwert, die Nachhaltigkeit als Grund angeführt und das Problem der fehlenden Operationalität der Smart-Meter-Gateways und Prozesse in den Hintergrund gestellt. „Hier bin ich sehr gespannt, ob dies mit dem EU-Recht vereinbar ist. Positiv wäre auf jeden Fall, wenn Rechtssicherheit bis Jahresende herrschen würde was kommen wird und was nicht, damit es zum Jahresanfang endlich losgehen kann.“

Fragen zum wettbewerblichen Messstellenbetreiber bleiben offen

Stromnetz Hamburg als Verteilnetzbetreiber sieht ein sehr detailorientiertes Vorgehen des BMWK – entsprechend kleinteilige Regelungen seien daher getroffen worden. "Grundsätzliche Fragestellungen, beispielsweise inwieweit sich die Konstruktion des wettbewerblichen Messstellenbetriebs bewährt hat, oder  ob es für eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Reduzierung der Komplexität nicht sinnvoller wäre, Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb als optionale Services anzubieten, bleiben hingegen gänzlich unbetrachtet", so die Kritik aus Hamburg.

Im Ergebnis stehe aus Sicht eines grundzuständigen Messstellenbetreibers der Aufwand für die Umsetzung der definierten Prozesse des wettbewerblichen Messstellenbetriebs in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen, denn von einer Digitalisierung und damit verbundener Automatisierung sind die wettbewerblichen Messstellenbetreiber aktuell noch weit entfernt. "Aber auch wir als grundzuständige Messstellenbetreiber haben aus vielfältigen Gründen Schwierigkeiten, IT-seitig alle erforderlichen Prozesse fristgerecht  umzusetzen." Die Anpassung der POG begrüße man. "Immerhin gilt sie seit 2016 unverändert und war schon damals nicht auskömmlich."

Positive Kosten-Nutzen-Analyse

Ingo Schönberg, CEO des Mannheimer Gateway-Hersteller PPC, lobt die beiden Beratungsbüros BET und EY, „die eine sehr fundierte Analyse“ erstellt haben. „Kaum wahrgenommen, aber sehr wichtig auch für internationale Sicht war es, eine sehr positive Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt zu haben“ bekräftigt Schönberg. Vor allem der Nutzen netzdienliches Steuern sei hervorzuheben, „der international bisher praktisch nicht gehoben wird“.

International werde primär marktdienlich gesteuert und lokale netzdienliche Handlungen seien technisch nicht möglich. „Gut finde ich die systematische Analyse der Themen zur Preisobergrenze und die Einordnung, dass Skaleneffekte auf Kostenseite zu nutzen sind. Wichtig auch das Neudenken bei den Zusatzleistungen, da die bisherigen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes sich als wenig praktikabel und als zu komplex erwiesen haben. Die Ergebnisse der Empfehlungen zur POG sind nicht überraschend und werden sich wie erwartet in der Größenordnung Brutto/Netto Tausch abspielen“, so das erste Fazit des PPC-Chefs.

„Wenn auch Netzbetreiber künftig entscheiden können, wo weitere Einbaufälle relevant sind, können sie ihre Netze besser führen – und zwar individuell.“

Auch EMH Metering-Geschäftsführer Peter Heuell begrüßte, dass das BMWK anerkennt, "dass der Rollout des intelligenten Messsystems (iMsys) für den Messstellenbetreiber nach aktueller Rechtslage nicht wirtschaftlich ist. Diese Feststellung ist zum jetzigen Zeitpunkt enorm wichtig." Und weiter: "Sehr sinnvoll finde ich den Vorschlag der Rolloutvereinbarung. Wenn auch Netzbetreiber künftig entscheiden können, wo weitere Einbaufälle relevant sind, können sie ihre Netze besser führen – und zwar individuell."

Ebenfalls positiv bewertet Heuell den Vorschlag, die POG-Bündelangebote aufzuheben, da diese Regelung nicht wirtschaftlich gewesen sei." Gut und wichtig ist die Forderung nach mehr Sicherheit durch schwarzfallrobuste Gateways. Wir setzen das bereits in unseren Geräten um. Der Rollout darf sich aber durch solche neuen Anforderungen nicht verzögern."

Höhere POG für Messeinrichtungen sorgt für Überraschungen

Überrascht zeigte sich Heuell von der Begründung zur Erhöhung der POG für die moderne Messeinrichtung (mME). Im Bericht werden die höheren Kosten für die moderne Messeinrichtungen mit integrierter LMN-Schnittstelle gegenüber einer einfachen modernen Messeinrichtung mit nachrüstbarer LMN-Schnittstelle genannt. Konsequenterweise müsste dann aber gesetzlich vorgeschrieben werden, dass jede moderne Messeinrichtung über eine integrierte LMN-Schnittstelle verfügt, was aufgrund der europäischen Rechtslage schwierig ist, so Heuell. Ohne eine solche gesetzliche Nachbesserung, fürchte er eine Lenkungswirkung in Richtung der einfachen modernen Messeinrichtung.

„Ohne diese POG-Korrektur für ein intelligentes Messsystem wird sich der Fokus weg vom intelligenten Messsystem hin zur einfachen modernen Messeinrichtung verschieben.“

Der EMH-Meterhing Chef wird konkret: Das ergebe sich beispielsweise auch aus den Zahlen der Gutachter: Ein Monteur verbaut täglich doppelt so viele moderne Messeinrichtungen wie intelligente Messsysteme. Bei einer Erhöhung der Preisobergrenze der modernen Messeinrichtungen um 10 Euro müsste diejenige für intelligente Messsysteme also um mehr als 20 Euro steigen, damit Messstellenbetreiber ihre Monteure bevorzugt für den Einbau von intelligenten Messsystemen einsetzen. "Ohne diese POG-Korrektur für ein intelligentes Messsystem wird sich der Fokus weg vom intelligenten Messsystem hin zur einfachen modernen Messeinrichtung verschieben", so seine Befürchtung.

Heuell schiebt allerdings hinterher: „Wir als Hersteller sind bei solchen Entwicklungen übrigens flexibel.“ Zwar könne man die Kapazitäten beim Gateway nach Bedarf reduzieren und bei der modernen Messeinrichtung erhöhen. "Das ist aber nicht im Sinne der Energiewende – denn mit einer modernen Messeinrichtung kann man keine Anlagen steuern.“ Auch müssen bei einer POG-Erhöhung der Kundennutzen im Fokus bleiben, sonst gehe die Akzeptanz für den Rollout verloren.

Einbauquote: sinnvoll oder sinnfrei?

Die angedachte Quotenregelung greift, wenn die Anzahl der Einbauwünsche nach intelligenten Messsystemen von Kunden zu hoch ist - im Verhältnis zur Anzahl aller Messstellen im Netzgebiet, erklärt Smartoptimo-Geschäftsführer Fritz Wengeler das Konstrukt. Wenn dies der Fall ist, könnten diese optionalen Einbaufälle in einen nachfolgenden 4-Monats-Zeitraum verschoben werden, maximal jedoch um 12 Monate. „Aus unserer Sicht ist das eine sinnvolle, pragmatische Regelung. Es ist wichtig, die Planbarkeit für den Pflicht-Rollout des gMSB zu erhöhen. Nur so kann der MSB mehr Fokus auf relevante Zähler für die Energiewende legen.“

Auch die beiden Fachleute von der Horizonte Group, Jochen Buchloh und Frank Hirschi sehen es als dringend angezeigt, dass der Pflichteinbau gegenüber dem Einbau auf Kundenwunsch priorisiert wird. „Hier gilt es nun aber zu schauen, dass die Quotenregelung nicht zu einem Bürokratieaufwuchs führt.“ Grundzuständige Messtellenbetreiber müssten hier ein umfassendes, bestenfalls durchautomatisiertes Monitoring aufbauen und pflegen, um Kundenwünsche aufzunehmen und gegebenenfalls auf ein späteres Quartal zu verschieben. Dadurch, dass aber auch die POG-Erhöhung von 30 auf 100 Euro sowie eine zusätzlich zu erhebende „Besteller-POG“ bei optionalen Einbaufällen geprüft werde, könnte sich die Finanzierungssituation der grundzuständigen Messstellenbetreiber entscheidend verbessern, heißt es weiter.

Moderne Messeinrichtung macht intelligenten Messsystemen Konkurrenz

Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering sieht die Quotenregelung ebenfalls als sinnvoll an. Sie vermeidet die Überlastung des Messstellenbetreibers im Rollout durch Einbauwünsche des Endkunden. „Der Einbauwunsch wird aber durch die angedachten Kostenerhöhungen reduziert. Nach dem Papier müsste der Endkunde zukünftig jährlich 60 Euro statt 20 Euro für das intelligente Messsystem bezahlen – das ist eine Steigerung von 300 Prozent. Hinzu kommen die Einmalkosten für den Einbau von 30 Euro. Für den Letztverbraucher ist die Regelung daher eher unattraktiv. Anstatt die Bevölkerung für das intelligentes Messsystem zu begeistern, wird das Interesse beim Endkunden womöglich ausgebremst.“

Auch Michal Sobótka, Geschäftsführer von Gwadriga, schränkt ein: „Die vorgeschlagene Quotenregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch löst sie das Problem nicht. Sie führt nur dazu, dass grundzuständige Messstellenbetreiber, die noch nicht im effizienten Rollout sind, einen noch größeren Berg zum Abarbeiten vor sich her schieben. Dies trifft umso mehr auf grundzuständige Messstellenbetreiber im ländlichen Raum zu, die Mobilfunkabdeckungen vorfinden, die einen planbaren Ausbau funktionierender intelligenten Messsystemen verhindern.“ 

POG bei Wunscheinbau weiterhin zu niedrig

„Die Quotenregelung löst nicht das eigentliche Problem, dass POGs beim gewünschten Ausbau im Mittel deutlich niedriger als im Pflichtausbau sein werden“ , sagt Ingo Schönberg, CEO von PPC. Das heißt: es findet sowohl keine Priorisierung der Steuerungsfälle statt als auch tendenziell für grundzuständige Messsstellenbetreiber eine Verschiebung hin zu niedrigeren POG-Erlösen. Zudem könnte eine solche Quotenregelung absehbar zum Dauerstreitfall werden und der Nachweis zum Bürokratie-Monster mutieren.

„Natürlich wäre eine Priorisierung der Steuerungsfälle wünschenswert, aber die für die Akzeptanz so wichtige Erfüllung des Anschlusswunsch hat ebenfalls eine hohe Bedeutung für den Erfolg des Rollouts. Ich würde eher bei der Ökonomie ansetzen und a) eine Mindest-POG von 60 Euro plus X festlegen und b) einen garantierten kostenneutralen Anschluss innerhalb von 12 Monaten vorsehen und auf Wunsch den vorzeitigen Anschluss innerhalb von vier Monaten gegen eine Einmalgebühr vorsehen. Das würde auch mehr Anreize für wettbewerbliche Messstellenbetreiber schaffen“, so Schönberg.

Einfache, unbürokratische und leicht realisierbare Lösungsansätze vermisst

Stromnetz Hamburg  begrüßt die Erkenntnis des BMWK, dass eine Regelung des intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch durchaus an den Möglichkeiten der Realität vorbeigehe. Schiebt aber hinterher: "Die hier vorgesehene Quotenregelung zeigt, dass einfache Lösungen nicht verfolgt werden. Anstatt grundsätzlich die Frist auf 12 Monate zu verlängern, werden wieder neue detaillierte  Berichts- und Nachverfolgungspflichten für den grundzuständige Messstellenbetreiber kreiert. Hier vermissen wir einfache, unbürokratische und leicht realisierbare Lösungsansätze."

Komplizierte Ausgestaltung und negativer Einfluss auf dynamische Tarife

Kritik übt Marcel Linneman von Items: „Den Vorschlag für die Quotenregelung in Kombination mit einer Anhebung der POG für optionale Einbaufälle sehe ich kritisch. Dieser scheint mir zu kompliziert ausgestaltet. Dies beginnt mit der Ermittlung, Meldung oder Überwachung der Quote.“ Auch könnte sich die POG-Anhebung negativ auf die Entwicklung dynamischer Tarife auswirken durch die gestiegenen Kosten. Die Gutachter schätzen das Einsparpotential bei optionalen Einbaufällen mit PV-Anlage auf 10-15 Prozent (S.60), dies wird durch die höhere POG teilweise substituiert.

„Statt dynamische Tarife durch höhere POGs zu bremsen, die wir zur Nutzung der Flexibilitäten eigentlich bräuchten, hätte man technologisch offener agieren können, etwa durch Brückenlösungen, die eine moderne Messeinrichtung auslesen. Eine Nachrüstung hätte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Vermutlich wird es die Brückenlösung sowieso parallel zum intelligenten Messsystem geben, damit der Kunde live-Verbrauchswerte erhält und nicht noch weitere Kosten für eine CLS-Anbindung hat. Daher würde ich in Summe für eine Brückentechnologie als Übergangslösung für optionale Einbaufälle ohne Steuerungsbedarf plädieren und keine Quotenreglung einführen. Alle Marktakteure könnten hier nur gewinnen.“

Genau dieser Ansatz werde hingegen auf der Netzbetreiberseite verfolgt, da der Gesetzgeber weiterhin keinen Fullrollout präferiert, sollen Innovative Digitalisierungsansätze auf Netzbetreiberebene per Wunsch ermöglicht werden. Warum also nicht auch bei den optionalen Einbaufällen? Linnemann setzt sich mit zwei weiteren Experten für einen unbürokratischen Rollout ein.

§14 a Pflichtfälle noch nicht möglich

Wilken Software Group verweist auf einen weiteren Punkt: Da Einrichtung der Pflichtfälle nach §14a können momentan aus technischen Gründen – die CLS-Boxen funktionieren noch nicht, die BDEW-API ist noch unklar – noch nicht in Masse ausgerollt werden. "Daher sind freiwillige Fälle ohne Schalteinrichtung vermutlich aktuell ein Lückenfüller. Wenn der Pflichtrollout samt der Schalttechnik dann möglich ist, könnte eine Quotenregelung für freiwillige Fälle oder Sammelbestellungen vom Verteilnetzbetreiber Sinn machen, um den Ressourcen-Restriktionen oder sonstigen Engpässen nachzukommen", erklärte Dominik Reinert von Wilken.
 

Intensive Einbeziehung von Verbänden und Marktpartnern

Deutlichen Handlungsbedarf in Folge des Digitalisierungsberichts sieht Smartoptimo-Geschäftsführer Fritz Wengeler. Der Smartoptimo-Geschäftsführer hebt hervor, dass in dem umfangreichen Bericht Verbände und Marktpartner intensiv eingebunden wurden und so ein aussagekräftiges Bild entstand: Über den aktuellen Status des Smart-Meter-Rollouts und  die Herausforderungen, vor denen die Branche steht.

Und weiter: „Der grundsätzliche politische und gesellschaftliche Pfad für die Digitalisierung des Messwesens ist klar. Es geht nun darum, einige wichtige Korrekturen, etwa beim Thema Wirtschaftlichkeit für grundzuständige Messstellenbetreiber und der Planbarkeit des Pflicht-Rollouts.“

Schnelle Umsetzung gefragt

Lob gab es auch von den beiden verantwortlichen Projektleitern des vorhergegangenen Gutachtens, auf dem der Digitalisierungsbericht fußt. Wolfgang Zander (BET) und Jan Kircher (EY) erklärten gegenüber der ZfK: „Wir begrüßen den umfangreichen Digitalisierungsbericht zum § 48 MsbG und teilen die Meinung des BMWK, dass der Gesamtprozess seit August 2023 sehr transparent und mit durchweg guter Beteiligung der Branche erfolgt ist.“

Die Vorschläge des BMWK greifen an vielen Stellen genau die „Schmerzpunkte“ auf, die wir in unseren Voruntersuchungen festgestellt und adressiert haben. Insbesondere die Notwendigkeit der Anpassungen an den Preisobergrenzen in der Höhe und den rechtlichen Berechnungsgrundlagen für moderne Messsysteme und ingelligente Messsysteme sowie dem Einbau von intelligenten Messsystemen auf Kundenwunsch halten wir für zentral.

Nun gelte es diese Anpassungsvorschläge schnellstmöglich in einen Referentenentwurf für ein angepasstes Messstellenbetriebsgesestz sowie gegebenenfalls ergänzende Rechtsverordnungen zu übersetzen, damit die Änderungen zuverlässig zum 1. Januar 2025 wirksam werden und damit zum Gelingen Energiewende schnellstmöglich beitragen können. (sg)

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