Die Debatte um den wettbewerblichen Messstellenbetrieb gewinnt an Schärfe. Mehrere CEOs aus der Energie- und Digitalwirtschaft warnen vor einer möglichen Re-Monopolisierung des Messwesens und fordern ein klares politisches Bekenntnis zum Wettbewerb. Hintergrund ist die anhaltende Diskussion über die künftige Rolle wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Ausschlaggebend für die Diskussionen war Mitte September ein Satz im Zehn-Punkte-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums. Darin hieß es, dass Netzbetreiber künftig beim Smart-Meter-Rollout mehr Verantwortung übernehmen sollen. Seitdem wird wild spekuliert, wie dieser Satz zu interpretieren ist.
Eine Option etwa könnte die Auflösung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sein (weitere Interpretationen siehe Infokasten unten). Das Bundeswirtschaftsministerium selbst hat sich bis heute nicht geäußert, um diesen Satz klarzustellen, trotz mehrmaliger Nachfragen der ZfK und auch der Branche. Auf den Metering Days Ende Oktober hatte es noch geheißen, man arbeite an einer Antwort auf diese Frage. Seitdem gab es keine Neuigkeiten mehr dazu. Auch eine aktuelle Anfrage der ZfK blieb bislang unbeantwortet.

Wettbewerb als zentraler Treiber
Die seit Monaten bestehende Unklarheit sorgt nun für Alarmstimmung unter zahlreichen Akteuren: So richten die Vorstandsvorsitzenden von Enpal, Techem, Lichtblick, Octopus Energy und Inexogy gemeinsam mit weiteren Unternehmen und Verbänden einen gemeinsamen Appell an die Politik. Sie sehen den Fortschritt beim Smart-Meter-Rollout gefährdet, sollte der wettbewerbliche Messstellenbetrieb geschwächt oder wieder stärker in Richtung monopolartiger Strukturen zurückgeführt werden. Wettbewerb sei ein zentraler Treiber für Digitalisierung, Effizienz und Innovation, argumentieren die Unternehmen.
Nach Angaben der Unterzeichner betreiben wettbewerbliche Messstellenbetreiber bereits mehr als 15 Prozent der intelligenten Messsysteme in Deutschland. Zudem seien dreistellige Millionenbeträge investiert worden, weitere Millionen Smart Meter sollten in den kommenden Jahren installiert werden. Eine Einschränkung der Marktrolle würde Investitionen bremsen, Kosten erhöhen und neue Abhängigkeiten von wenigen Infrastrukturanbietern schaffen, heißt es in dem Appell.
Unterschiedliche Rollen im System
Zugleich gibt es aber andere Stimmen, die zu mehr Differenzierung mahnen. Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des IT-Dienstleisters PPC, beispielsweise warnt davor, die Debatte entlang einfacher Lagergrenzen zu führen. Wettbewerb und grundzuständiger Messstellenbetrieb seien keine Gegensätze, sondern erfüllten unterschiedliche Funktionen im Energiesystem.
"Was der Debatte guttut, ist weniger Lagerkampf und mehr Differenzierung", schreibt Schönberg in einem Beitrag auf Linkedin. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber seien vor allem marktgetrieben unterwegs. Sie setzten auf individuelle Einbauten auf Kundenwunsch, integrierte Geschäftsmodelle und skalierbare Prozesse über Netzgebiete hinweg. Eine Einbaupflicht bestehe für sie nicht, Kunden könnten gezielt adressiert werden.
Demgegenüber stünden die Aufgaben von grundzuständigen Messstellenbetreibern und Verteilnetzbetreibern. Diese trügen die Verantwortung für einen flächendeckenden Rollout, für Massenprozesse und für die Netzintegration der Energiewende. Ziel sei es, Netzinvestitionen durch bessere Auslastung zu begrenzen, die Resilienz der Infrastruktur zu erhöhen und den sicheren Netzbetrieb auch mit Blick auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu gewährleisten.
"Beide Rollen treiben den Rollout – mit unterschiedlicher Motivation", so Schönberg. Wettbewerbliche Anbieter könnten Dynamik, Tempo und zusätzliche Investitionen in den Markt bringen. Den systematischen Umbau der Netze hin zu Smart Grids könnten sie jedoch nicht ersetzen.
Ruf nach Planungssicherheit
Für Stadtwerke ist die Debatte von unmittelbarer Bedeutung. Viele kommunale Versorger agieren selbst als grundzuständige Messstellenbetreiber, stehen zugleich aber vor hohen Investitions- und Personalbedarfen. Kooperationen mit wettbewerblichen Anbietern, aber auch grundzuständigen Messstellenbetreibern, könnten hier Entlastung schaffen, etwa beim Hochlauf des Rollouts oder in der Wohnungswirtschaft. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung für Netzstabilität, Steuerung und flächendeckende Versorgung bei den Netzbetreibern. Diese Zusammenarbeit ist seit einer Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes inzwischen auch erlaubt.
Für grundzuständige Messstellenbetreiber bietet die Kooperation mit wettbewerblichen die Chance, zusätzlich zum MSB-Angebot im Paket Produkte für den Vertrieb als White-Label zu nutzen. Dadurch entstehen attraktive Gesamtlösungen aus der Kooperation und mittelbar Treiber für Kundennutzen und die Energiewende
Ein Punkt eint die Akteure über alle Lager hinweg: der Wunsch nach Planungssicherheit. Die Spitzen der wettbewerblichen Anbieter warnen vor erneuten grundlegenden Änderungen des regulatorischen Rahmens. Investitionen und Skalierung seien nur möglich, wenn politische Leitplanken verlässlich blieben. Auch aus Sicht vieler Stadtwerke ist Klarheit entscheidend, um strategische Entscheidungen zwischen Eigenbetrieb, Kooperation oder Auslagerung treffen zu können.
Drei Szenarien für neue Verantwortlichkeit der Verteilnetzbetreiber
In Branchenkreisen werden derzeit drei mögliche Szenarien diskutiert, sollte die Verantwortung für den Smart-Meter-Rollout tatsächlich vom grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) auf den Verteilnetzbetreiber (VNB) übergehen:
1. Rückkehr ins regulierte Netzgeschäft
Die Variante mit den größten Auswirkungen wäre, wenn die Rolle des Messstellenbetreibers komplett in den Verteilnetzbetrieb integriert wird. Weder grundzuständige noch wettbewerbliche Messstellenbetreiber hätten dann eine eigenständige Funktion. Dieser Schritt wird in der Branche kritisch gesehen, da damit Wettbewerb und die neutrale Marktrolle des Messstellenbetriebs verloren gingen. Zudem würde eine solche grundlegende Umstellung viel Zeit und Ressourcen binden.
2. Mischmodell mit VNB-Verantwortung
Als Mittelweg gilt die Überlegung, den grundzuständigen Messstellenbetrieb aufzulösen und den Messstellenbetrieb direkt beim Verteilnetzbetreiber anzusiedeln, während die wettbewerblichen Messstellenbetreiber weiterhin bestehen bleiben. Damit wäre Wettbewerb zumindest teilweise gesichert. Offene Fragen gibt es allerdings zur regulatorischen Ausgestaltung und zur praktischen Umsetzbarkeit.
3. Beibehaltung der Marktrollen, aber mehr Einfluss für die Verteilnetzbetreiber
Am wenigsten Veränderung würde es bedeuten, die bestehenden Rollen von grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreibern beizubehalten, den Verteilnetzbetreiber aber stärker in den Steuerungs-Rollout einzubeziehen. Branchenkenner verweisen darauf, dass Verteilnetzbetreiber in Hotspot-Regionen mit starkem PV-Zubau andere Prioritäten haben als bei §14a-Anlagen. Flexiblere Vorgaben könnten helfen, Systemnutzen besser zu heben, ohne das Marktmodell grundsätzlich infrage zu stellen.
Darüber hinaus gibt es Stimmen, die den Hinweis im 10-Punkte-Plan für einen redaktionellen Lapsus halten und bezweifeln, dass tatsächlich eine so grundlegende Neuausrichtung beabsichtigt ist. Bis zur Konkretisierung aus dem Ministerium bleibt der Optionsraum daher offen – von einer Rückkehr ins regulierte Netzgeschäft bis hin zu punktuellen Anpassungen.



