Schritt für Schritt schreitet die Digitalisierung der Energiewende voran.

Schritt für Schritt schreitet die Digitalisierung der Energiewende voran.

Bild: © strixcode/AdobeStock

Es ist das wesentliche Rahmendokument für die schrittweise Umsetzung der Digitalisierung der Energiewende: Nun ist mit dem Stufenmodell 2.0 eine aktualisierte Version an Fachgremien und die Branche verteilt worden, die ursprünglich im ersten Quartal erwartet wurde. Das Dokument beschreibt, welche Funktionen nach und nach umzusetzen sind.

»Hersteller, Softwareanbieter, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Lieferanten, regulierende und gesetzgebende Instanzen und weitere Stakeholder, Stichwort E-Mobilität, – nahezu alle sollen einbezogen und in die Pflicht genommen werden«, führt Axel Wachtmeister, Senior Consultant beim Beratungsunternehmen Horizonte-Group AG aus.
 

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»Das Stufenmodell 2.0 definiert den aktuellen Stand der Technik im Sommer 2021 auf Basis zweier Typen von Systemanwendungsfällen (SAF)“, sagt Wachtmeister der ZfK.

Dazu gehört die ‚ersten Stufe‘ (SAF 1.x) mit den Grundfunktionen. Sie dürften der Branche unter den Kürzeln TAF (Tarifanwendungsfälle) 1, 6, 7 bekannt sein. Ohne sie können keine abrechnungsrelevanten Messwerte beim Verbraucher erhoben werden, so Wachtmeister.  

Stand der Technik

Auch die zeitvariablen Tarife (TAF2) – obwohl meist oft später bei den Versorgern implementiert, zählen dazu. Gleichzeitig sind die Grundfunktionen Voraussetzung, um Webportale mit Daten zu versorgen.

„Die Systemanwendungsfälle zur Firmware-Aktualisierung und der Kommunikation zwischen Controllable Local System (CLS) und Externem Marktteilnehmer (EMT) werden ebenfalls unter dem aktuellen Stand der Technik geführt, wenngleich es derzeit, was die praktische Umsetzung der ersten Smart-Meter-Gateway-Firmware-Updates angeht, noch etwas ruckelt“, berichtet Wachtmeister.

Zweite Stufe der Systemanwendungsfälle

Die Funktionen der zweiten Stufe (SAF 2.x) sind diejenigen, die es seit den Re-Zertifizierungen der Smart-Meter-Gateways gibt: TAF 9 (Ist-Einspeisung einer Erzeugungsanlage) und TAF 10 (Netzzustandsdaten) sowie TAF 14 (Hochfrequente Messwertbereitstellung).

Ausblick auf weitere Entwicklungen

»Vor allem der Ausblick auf die weiteren Entwicklungen, die in der nächsten Stufe als Stand der Technik veröffentlicht werden, sind von hohem Interesse für die Branche«, ergänzt sein Kollege Frank Hirschi.

Der Fokus liege hier auf der netzdienlichen Steuerung, der Einbeziehung der (öffentlichen und nicht-öffentlichen) Ladeinfrastruktur in das Smart Metering oder dem Submetering.

Aktuell sind die Marktakteure aufgefordert, ihre Rückmeldungen einzubringen – insofern muss dies nicht unbedingt Bestandteil der nächsten Stufe 3.0 werden. Um weitere Sparten einzubeziehen und für die E-Mobilität den CLS-Ansatz zu öffnen, fasst das so vorgedachte Stufenmodell 3.0 die »Systemgrenze« weiter.

Erweiterte Systemgrenze

»Bisher galten nur moderne Messeinrichtungen und Smart-Meter-Gateways als Bestandteile innerhalb der Systemgrenze, nun sind erstmals Steuerinfrastruktur und Zähler anderer Sparten Teil des Modells«, informiert Hirschi. »Proprietären Lösungen wird so ein Riegel vorgeschoben. Das Sicherheitsmodell der iMSys-Welt wird auf andere Sparten übertragen.«

Eigene »wide area network«-(WAN-)-Anbindungen unter Umgehung des Smart-Meter-Gateways seien allerdings weiter möglich, sofern es sich nicht um »energiewirtschaftlich relevante« Daten handelt.

Die nächsten Schritte

Zunächst gilt es nun, das Stufenmodell 2.0 zu veröffentlichen, das nach einer Kommentierungsrunde eventuell noch geringfügige Änderungen erfahren wird. Gleichzeitig wird die Technische Richtlinie 1.1 (BSI TR-03109-1) bzgl. »Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems« in den Ausschuss Gateway-Standardisierung gebracht. Hier wird der Stand der Technik auch regulatorisch verankert.

Hirschi ergänzt: »Sollte es zeitlich nicht wieder zu Verzögerungen kommen, stünde am Jahresende das Stufenmodell 3.0 – freilich abhängig von den Kommentierungen und den Einschätzungen der Ministerien.« (sg)

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