Solarmodule auf Dächern von Mehrfamilienhäusern spielen eine wichtige Rolle bei den Zielen der Bundesregierung bis 2030 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken. Die Hälfte des geplanten Zubaus soll auf vorhandenen Dachflächen erfolgen. Der dort erzeugte Solarstrom soll direkt an die Mietenden fließen. Bisher scheiterte ein Zubau jedoch an dem bürokratischen Aufwand für die Vermarktung von Mieterstrom.
Die Bundesregierung will daher die Regelungen für die Abgabe von PV-Strom von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern sowie an Mietende vereinfachen. So werden zukünftig nicht nur Eigenheimbesitzende von PV-Anlagen und günstigem Ökostrom profitieren, sondern auch Mietende und Wohnungseigentümerinnen und
-eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften. Neben den bisherigen Mieterstrommodellen soll es künftig auch eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” geben.
Eine Studie des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass einige Vermietende bereits erste Mieterstromprojekte planen (38 Prozent geschäftlich gegenüber 27 Prozent privat) und die Hälfte von ihnen eine Umsetzung in den kommenden fünf Jahren für sehr wahrscheinlich hält (58 Prozent geschäftlich gegenüber 48 Prozent privat). Techem befragte dazu 50 geschäftliche und 200 private Vermietende im Mai 2023 online.
Eine Ressourcen-Frage: Strom selbst verwalten oder auslagern?
Dabei stehen unterschiedliche Modelle zur Diskussion, wie Vermietende den selbst produzierten Strom an die Bewohnenden liefern und abrechnen können. Befragte privat Vermietende bevorzugen die direkte Vermarktung des Stroms (31 Prozent gegenüber 10 Prozent geschäftlich Vermietende) nach dem neuen Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“.
Hier müssen Mietende ihren Reststrombedarf selbst über den eigenen Stromanbieter decken. Für das Mieterstrommodell sprechen sich 28 Prozent (gegenüber 25 Prozent geschäftlich Vermietende) aus: Dabei müssen Vermietende einen Vertrag mit einem Dienstleister, meistens einem externen Energieversorger, abschließen. Als Mieterstromanbieter liefern sie dann einen Mix aus Solarstrom und Reststrom aus dem Netz.
Investitionsanreize durch Entbürokratisierung
Um offene Fragen zu klären und die mit den Modellen einhergehenden Rechte und Pflichten kennenzulernen, wünschen sich 83 Prozent der geschäftlichen und 59 Prozent der privaten Befragten mehr Informationsangebote zum Thema Mieterstrom und eine auf die eigenen Immobilien zugeschnittene Beratung (83 Prozent geschäftlich gegenüber 63 Prozent privat).
Um Hürden zu senken und die Ziele des Solarpakets I zu erreichen, will die Bundesregierung die Regularien mit dem neuen Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vereinfachen. So sollen Immobilieneigentümer von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Mietende können bei ihrem bisherigen Stromlieferanten bleiben. Diese decken dann nur noch den Strombedarf, der nicht von der Solaranlage geliefert werden kann. Überschussmengen aus der Solarerzeugung dürfen weiterhin ins Netz eingespeist werden. Die Ankündigung, Regelungen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, empfinden die Befragten mehrheitlich als Anreiz, in PV-Anlagen zu investieren (98 Prozent geschäftlich – 88 Prozent privat).
Smart Metering sorgt für Durchblick bei dezentralen Stromprojekten
Grundvoraussetzung für die Umsetzung beider Modelle sind immer digitale Stromzähler und ein intelligentes Messsystem, betont Techem. Es gebe Auskunft über die Menge des erzeugten Solarstroms sowie die Verbräuche der Mietenden und liefert damit die Daten zur individuellen Abrechnung.
„Das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vereinfacht das bisherige Mieterstrommodell signifikant und wird so zu einem deutlich beschleunigten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Mehrfamilienhäuser führen", ist sich Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem sicher. Und weiter: "Das bringt uns näher an das Ziel eines klimaneutralen Immobilienbestands bis 2045. Gebäude werden zu Kraftwerken und Speichern, die perspektivisch über die intelligenten Messsysteme zur wirtschaftlichen Optimierung flexibel in den Strommarkt integriert werden können.“ (sg)



