Um deutsche Stromkästen ist ein Wettstreit entbrannt. Im Fokus: der Zähler. Anbieter werben damit, diesen durch eine intelligentere Version – ein Smart Meter – zu ersetzen. Dass es dabei nicht immer hundertprozentig transparent zugeht, meint etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Deutsche Messwesen GmbH (DMG) hat nun auf Kritik reagiert.
Die DMG ist die Endkundenmarke von Metrify Smart Metering (Metrify). Mit mehr als 70.000 Kundinnen und Kunden ist die Gesellschaft nach eigenen Angaben einer der größten wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Deutschland. Metrify ist eine Tochtergesellschaft des Energieunternehmens Enpal, beide Unternehmen haben ihren Sitz in Berlin.
Wie auch andere Messstellenbetreiber, hat das Unternehmen in der Vergangenheit privaten Haushalten den Tausch des Stromzählers angeboten. Die Verbraucherzentrale NRW habe daraufhin "zahlreiche Beschwerden" zu Schreiben erhalten, die mit "Deutsche Messwesen" überschrieben seien. Ein Grund dafür sei, dass die Briefe zunächst den Eindruck von amtlichen Schreiben erweckt hätten.
"Verwechslungen ausgeschlossen"
Dem entgegnet Wolfgang Gründinger, Chief Evangelist bei Enpal: Auf den Flugblättern sei "genauso wortwörtlich und deutlich angegeben", dass die DMG eine Marke der Metrify ist. "Verwechslungen sind schon daher ausgeschlossen", erklärte Gründinger gegenüber der ZFK. Die Werbekampagne sei inzwischen ausgelaufen. "Es werden daher seit etwa Mitte Oktober keinerlei Schreiben mehr versendet."
Ohne einen Unternehmensnamen zu nennen, hatte unter anderem Bonn Netz, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Bonn, ihre Kundinnen und Kunden vor missverständlicher Werbung gewarnt. Offenbar wurden Schreiben dieser Art so aufgefasst, dass etwa in einer bestimmten Frist der Stromzähler durch ein Smart Meter getauscht werden müsse. Der Netzbetreiber rät, sich "von Angeboten wettbewerblicher Messstellenbetreiber nicht unter Druck setzen zu lassen".
Frist für Effizienz
DMG betont, Zielgruppe der Anschreiben seien Hausbesitzerinnen und -besitzer mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox, wie aus dem Schreiben selbst auch hervorgehe. Das Angebot sei dabei für diese Kundengruppe immer günstiger als beim grundzuständigen Messstellenbetreiber, so Gründinger.
Die darin angegebene Frist von sechs Wochen solle insbesondere Effizienzpotenziale heben. Sie "erlaubt eine tatsächliche Bündelung der Kapazitäten bei den energiewirtschaftlichen Prozessen sowie bei der Installation (insbesondere der Routenplanung)".
Dadurch müsse außer der Jahresgebühr keine Installationsgebühr erhoben werden. Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher hätten zudem ausreichend Zeit hat, sich mit dem Thema Smart Meter zu beschäftigen.
Postwurfsendungen der Deutsche Messwesen seien immer in einzelnen Postleitzahlgebieten oder mehreren nah beieinanderliegenden Postleitzahlgebieten verteilt worden. Im Mai hatte bereits die Mönchengladbacher NEW auf Briefe der DMG hingewiesen.
"Wettbewerb ausdrücklich erwünscht"
Die Verbraucherzentrale NRW stellt klar: "Wettbewerb beim Smart-Meter-Einbau ist ausdrücklich erwünscht, gerade dort, wo grundzuständige Betreiber langsam sind." Hierin steckt ein anderer Teil der Wahrheit. Der von der Bundesregierung gewollte Rollout intelligenter Zähler lahmt aus verschiedenen Gründen seit vielen Jahren.
Eine Pflicht zum Einbau eines Smart Meters besteht bei mehr als 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, Photovoltaikanlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Der Pflichteinbau liegt grundsätzlich beim grundzuständigen Messstellenbetreiber – wie zum Beispiel Bonn Netz.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie Metrify können parallel Angebote machen. Ein Smart Meter ist eine Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif. Letzterer kann für manche Haushalte preislich attraktiver sein, was es im jeweiligen Einzelfall zu prüfen gilt. Klar ist aber auch, Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen ihren Messstellenbetreiber frei wählen.