Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Über dieses Gateway können Messdaten übertragen werden. Für Pflichteinbaufälle, in denen der Einbau und Betrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgt, liegen die Kosten nach Angaben der Verbraucherzentrale oft zwischen 40 und 50 Euro pro Jahr.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Über dieses Gateway können Messdaten übertragen werden. Für Pflichteinbaufälle, in denen der Einbau und Betrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgt, liegen die Kosten nach Angaben der Verbraucherzentrale oft zwischen 40 und 50 Euro pro Jahr.

Bild: © Business Image/AdobeStock

In Nordrhein-Westfalen erhalten derzeit einige Haushalte Schreiben zum Einbau intelligenter Messsysteme. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW wird darin eindringlich die Installation eines Smart Meters nahegelegt. Dabei entstehe teils der Eindruck, Verbraucherinnen und Verbraucher seien gesetzlich verpflichtet, selbst einen entsprechenden Einbau zu veranlassen. Das sei nicht richtig, stellt die Verbraucherzentrale klar.

Auch die NEW aus Mönchengladbach warnt vor entsprechenden Schreiben in verschiedenen Kommunen im Netzgebiet der NEW Netz GmbH. Das Netzgebiet der NEW Netz GmbH umfasst unter anderem Mönchengladbach, Grevenbroich, Korschenbroich, Wassenberg, Erkelenz, Wegberg, Niederkrüchten, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Geilenkirchen, Viersen, Tönisvorst und Jüchen sowie die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.

Dort hätten Haushalte demnach Post von wettbewerblichen Messstellenbetreibern, unter anderem von der DMG Deutsche Messwesen oder der Metrify Smart Metering erhalten. Die Schreiben wirkten häufig amtlich und setzten die Empfängerinnen und Empfänger unter Zeitdruck, kurzfristig einen Stromzählerwechsel zu veranlassen, heißt es von NEW.

Werbeaktion wettbewerblicher Messstellenbetreiber

NEW stellt klar, dass diese Schreiben in keinem Zusammenhang mit dem Unternehmen oder seinem Netzbetreiber, der NEW Netz GmbH, stünden. Es handele sich um Werbeaktionen wettbewerblicher Messstellenbetreiber und nicht um offizielle Informationen der NEW Netz GmbH oder des Gesetzgebers.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sei die NEW Netz GmbH nach dem Messstellenbetriebsgesetz für den Betrieb der Stromzähler im Netzgebiet verantwortlich. Offizielle Mitteilungen oder Terminankündigungen zum Zählertausch erfolgten ausschließlich direkt durch die NEW Netz GmbH und nicht über allgemeine Postwurfsendungen.

Pflicht liegt beim Messstellenbetreiber

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass weder Mieter noch Eigentümer verpflichtet seien, selbst einen Smart Meter zu installieren. Die Pflicht, bestimmte Haushalte mit intelligenten Messsystemen auszustatten, liege bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern. Das sind in der Regel die lokalen Stromnetzbetreiber. Sie müssen in bestimmten Fällen intelligente Messsysteme verbauen und gesetzliche Einbauquoten erfüllen.

Ein Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems besteht nach Angaben der Verbraucherzentrale und der NEW nur in klar geregelten Fällen. Dazu zählen Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt sowie Verbraucher mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen. Für andere Haushalte besteht keine Verpflichtung, selbst einen Zählerwechsel zu beauftragen.

Wettbewerbliche Anbieter nicht preisreguliert

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können etwa für Haushalte interessant sein, deren grundzuständiger Messstellenbetreiber noch keine intelligenten Messsysteme verbaut. Teilweise sind die Angebote auch mit Leistungen zur Optimierung oder Steuerung des Stromverbrauchs verbunden.

Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass die Preise wettbewerblicher Messstellenbetreiber nicht reguliert sind. Die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten dort nicht. Angebote sollten daher sorgfältig geprüft und verglichen werden. Besonders wichtig sei es, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Zudem gebe es für den Einbau von Smart Metern keine Förderung, wie es in den Schreiben per Infopost nach Angaben der Verbraucherzentrale falsch behauptet werde.

Nicht unter Druck setzen lassen

Auch NEW empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, keine Verträge unter Zeitdruck zu unterschreiben und sich nicht durch vermeintliche Fristen oder kostenlose Angebote verunsichern zu lassen. Beim regulären Zählertausch durch die NEW Netz GmbH entstünden keine zusätzlichen Installationskosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb seien gesetzlich geregelt.

Bei Unsicherheiten rät NEW, direkt Kontakt mit der NEW Netz GmbH aufzunehmen. Zudem verweist das Unternehmen auf unabhängige Informationen der Bundesnetzagentur rund um das Thema Messwesen.

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