Die Drewag Netz, Enso Netz, die Energie- und Wasserwerke Bautzen, die Meißener Stadtwerke, die Stadtwerke Elbtal und die Stadtwerke Zittau kooperieren bei der Digimeto.

Die Drewag Netz, Enso Netz, die Energie- und Wasserwerke Bautzen, die Meißener Stadtwerke, die Stadtwerke Elbtal und die Stadtwerke Zittau kooperieren bei der Digimeto.

Bild: © Digimeto

Das BMWK plant nun mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) den Rollout zu beschleunigen und die Kosten gerechter zu verteilen. Der vzbv begrüßt dabei ausdrücklich, dass die Verpflichtung dynamische Stromtarife anzubieten ab dem Jahr 2026 für alle Lieferanten gelten soll und dass die Preisobergrenze für den Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher:innen abgesenkt wird.

Allerdings gehen dem Verband die Vergünstigungen nicht weit genug.

Mehr Entlastung für Verbraucher

Gefordert wird daher unter anderem, die Messentgelte für Verbraucher:innen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ebenfalls auf 20 Euro pro Jahr zu senken sowie eine Anpassung der durch dieses Gesetz beschlossenen Preisobergrenzen erst ab dem Jahr 2027 vorzunehmen und diese nur um maximal zwei Prozent pro Jahr zu erhöhen.

Messentgelte schnell anpassen

Nach Ansicht des vzbv zahlen Verbraucher:innen nach der bisherigen Fassung des Messstellenbetriebsgesetz für intelligente Messsysteme sehr hohe Messentgelte. Der neue Entwurf sieht nun zwar günstigere Messentgelte vor, die bisherigen Messentgelte sollen aber noch bis zum 1. Januar 2024 Anwendung finden sollen. Gleichzeitig ist in dem Entwurf vorgesehen, dass das Gesetz am Tag der Verkündung in Kraft treten soll. Diese Übergangsphase soll es den Netzbetreibern und Messstellenbetreibern ermöglichen, die erforderlichen Umstellungen in Abrechnungssystemen vorzunehmen.

Die Verbraucherzentrale hingegen plädiert dafür, die geplanten Entgelte möglichst schnell umzusetzen, etwa zum Stichtag 1. Juli 2023. Eine Alternative wäre eine Rückerstattung.

"Fehlen Funktionen, dann weniger Messentgelte"

Angesichts des geplanten agilen Rollouts, der den Einbau von Geräte mit anschließender schrittweise Einführung von Funktionalitäten per Updates ermöglicht, fordert der vzbv, dass Verbraucher:innen und Anlagenbetreiber:innen für intelligente Messsysteme, die nicht alle Mindestfunktionalitäten erfüllen, maximal 20 Euro pro Jahr Messentgelte bezahlen müssen. Dies gelte auch für Bestansgeräte, die nicht den technischen Anforderungen an intelligente Messsysteme entsprechen.

"Vorankündigungsfrist nicht verkürzen"

Kritisch sieht die Verbraucherzentrale zudem, dass die Vorankündigungsfrist für den Einbau intelligenter Messsysteme von zwölf Wochen auf sechs Wochen verkürzt werden soll. Aus Sicht des vzbv ist diese Anpassung nicht nötig, um den Rollout zu beschleunigen. Eine Fristverkürzung bei dem Einbau einzelner Geräte trägt nur unwesentlich zur Beschleunigung des Gesamtprozesses bei.

Es handle sich hier auch nicht um eine Entbürokratisierung. Vielmehr sei davon auszugehen, dass durch eine solche Fristverkürzung das Recht zur Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers eingeschränkt werde. Der Verband plädiert daher dafür, die drei Monate beizubehalten.

"Mindeststandards und Transparenz für Dynamische Tarife"

Der Verband fordert außerdem in Hinblick auf Dynamische Tarife transparente Preisinformationen, um die Marktangebote, auch auf Vergleichsportalen, besser miteinander vergleichen zu können. Zudem sollten für die Informationen über dynamische Tarife klare Mindeststandards eingeführt werden. (sg)

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