Getec und der GdW wollen gemeinsam die Energiewende in der Immobilienwirtschaft vorantreiben.

Getec und der GdW wollen gemeinsam die Energiewende in der Immobilienwirtschaft vorantreiben.

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Bild: © M2g Consult

Gastbeitrag von
Steven Braun,
Chief Operating Officer
M2G-Consult


Die Digitalisierung der Energiewirtschaft schreitet voran – und mit ihr rückt mit dem 6. Juni 2025 ein technisches Instrument immer stärker in den Fokus: der virtuelle Summenzähler (vSZ). Er gilt als potenzieller Enabler in komplexen Energieprojekten wie Mieterstrom. Doch die praktische Umsetzung zeigt: Noch sind nicht alle Rahmenbedingungen klar und die technische Realisierung nimmt noch nicht Fahrt auf.

Was ist ein virtueller Summenzähler?

Ein virtueller Summenzähler ist – anders als sein physisches Pendant – keine Hardware-Komponente, sondern eine rechnerische Zusammenfassung mehrerer Messstellen. Dabei werden die Werte verschiedener Zähler der Teilnehmer softwareseitig zu einem virtuellen Gesamtwert aggregiert. Dies ermöglicht es, über Erzeugungsanlagen und Verbraucher hinweg, einen energetischen Gesamtkontext darzustellen.

Besonders interessant ist der virtuelle Summenzähler dort, wo technische Gründe gegen eine physische Bündelung über einen physischen Summenzähler sprechen – zum Beispiel in Bestandsimmobilien.

In der Marktkommunikation wird der virtuelle Summenzähler über die sogenannte Kundenanlage dargestellt. Diese wird durch den Lieferanten des Mieterstrom-Objektes beim Netzbetreiber angefragt. Zudem werden die Marktlokationen der einzelnen Teilnehmer als sogenannte "ruhende" MaLo bezeichnet.

Herausforderungen in der Praxis

Trotz des vielversprechenden Potenzials sind virtuelle Summenzähler in der Praxis noch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Einer der zentralen Punkte ist die fehlende Automatisierung in den Systemlandschaften. Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten arbeiten oft noch mit Prozessen, die auf klassische Zählpunktlogiken ausgerichtet sind. Die Integration virtueller Zähler erfordert jedoch neue Datenflüsse, Abstimmungsprozesse und vor allem eine hohe Datenqualität. Gerade der ab dem 6. Juni 2025 geltende 24-Stunden-Lieferantenwechsel macht eine schnelle Automatisierung aufgrund kürzerer Deadlines noch wichtiger, da manuelle Workarounds schwieriger umsetzbar sind.

Unsicherheit bei §-14a-Anlagen und Modul 3

Eine besonders komplexe Fragestellung ergibt sich beim Einsatz virtueller Summenzähler in Mieterstromprojekten mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Unklar ist derzeit, ob und wie das im Netzzugangsmodell vorgesehene Modul 3 (für steuerbare Verbrauchseinrichtungen) hier Anwendung finden kann. Die technischen und regulatorischen Anforderungen für die Umsetzung steuerbarer Lasten im Zusammenspiel mit virtuellen Zählern sind bisher nicht abschließend definiert – was zu Unsicherheiten bei Projektierung und Abrechnung führen kann.

EuGH- und BGH-Urteile als Unsicherheitsfaktor

Zusätzliche Rechtsunsicherheit bringt die aktuelle Rechtsprechung: Die jüngsten Urteile von EuGH und BGH zum Thema Kundenanlagen werfen Fragen zur Abgrenzung von Netzbetrieb und energiewirtschaftlicher Verantwortung auf. Gerade bei größeren Mieterstrom- und Quartiersprojekten, bei denen virtuelle Summenzähler zentrale Steuerungs- und Abrechnungsfunktionen übernehmen sollen, entstehen dadurch erhebliche rechtliche Grauzonen. In der Konsequenz zögern viele Projektentwickler und Stadtwerke, entsprechende Konzepte großflächig umzusetzen – obwohl der Bedarf an effizienten, digitalen Lösungen für die Energiewende unstrittig ist.

Fazit

Virtuelle Summenzähler sind ein vielversprechendes Instrument für die Energiewirtschaft von morgen. Sie bieten die Möglichkeit, komplexe Systeme intelligent zu verknüpfen und neue Flexibilität zu erschließen. Doch der regulatorische Rahmen, die technische Umsetzung und das gemeinsame Verständnis müssen noch wachsen. Solange dies nicht gegeben ist, bleiben viele Potenziale ungenutzt – und innovative Projekte auf der Strecke.

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