Smart City / Energy

Voltaris übernimmt CLS-Management als Full-Service-Dienstleistung

Für das Gelingen der Energiewende ist eine sichere Infrastruktur zum Schalten und Steuern von Anlagen Grundvoraussetzung. Der Messstellenbetreiber will daher seine Kunden beim CLS-Management unterstützen.
06.07.2022

Der Fokus des Workshops lag auf dem nächsten wichtigen Schritt im intelligenten Messwesen: dem netz- und marktdienlichen Schalten über die sichere Infrastruktur des intelligenten Messsystems (iMSys).

Im Rahmen des Online-Workshop zum Thema „Aufhebung der Allgemeinverfügung und Aktuelles zum intelligenten Messstellenbetrieb"  empfiehlt Voltaris den grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB), den Rollout nicht weiter zu verzögern, sondern die Prozesse des intelligenten Messsystems einzuüben.

Darüber hinaus sollten sie darauf vorbereitet sein, eine sichere Infrastruktur zum Schalten und Steuern von Energieerzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz bereitstellen zu können, da dies eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende ist.

CLS-Management als Full-Service Dienstleistung

Über die sogenannte CLS-Schnittstelle der intelligenten Messsysteme lassen sich Erzeuger gezielt steuern. Da die Systemlandschaften der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber sehr unterschiedlich sind, muss ein CLS-Management-System individuell konzipiert werden, verdeutlicht Voltaris.

Der Messstellenbetreiber übernimmt künftig das CLS-Management als Full-Service-Dienstleistung und unterstützt die Kunden beim Aufbau und Betrieb von Mehrwertleistungen rund um das intelligente Steuern sowie bei der Optimierung ihres Einspeise- und Lastmanagement.

Klare Vorgaben gewünscht

Wichtig aus Sicht des Messwesen-Spezialisten ist, dass die immer noch ausstehende Markterklärung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) klare Vorgaben für Verbraucher mit schaltbaren Verbrauchseinrichtungen oder einspeisenden Messstellen enthält und die im BDEW-Ampelkonzept vorgesehene Koordinierungsfunktion eingerichtet wird. Diese soll künftig das markt- und netzdienliche Schalten aufeinander abstimmen.

Hintergrund

Am 20. Mai hob das BSI die bisherige Smart Meter Marktverfügbarkeitserklärung (MVE) vom 7. Februar 2020 auf. Die Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen ist damit bis zur Veröffentlichung einer neuen Markterklärung ausgesetzt worden und die Zehn-Prozent-Pflichteinbau-Quote bis Februar 2023 entfällt. Diese Frist beginnt mit dem Erscheinen der neuen Marktverfügbarkeitserklärung von neuem. Bisher hat sich die Bonner Behörde noch nicht offiziell geäußert, wann die neue MVE veröffentlicht wird und was sie beinhalten wird. (sg)