Ein aktuelles Mieterstrom-Projekt der Einhundert Energie GmbH in Düsseldorf.

Ein aktuelles Mieterstrom-Projekt der Einhundert Energie GmbH in Düsseldorf.

Bild: © Einhundert Energie GmbH

Bild: © Einhundert Energie

Von:
Frederic Schick
Produkt Owner
bei Einhundert Energie

Sauberer, günstiger Strom für Wärmepumpen, Ladesäulen und Mieter:innen wird entscheidend für die Akzeptanz der Energiewende sein. Einhundert Energie GmbH setzt Hunderte von Mieterstromprojekten mit Smart Metering in ganz Deutschland um. Insbesondere im Gebäudebestand gibt es bisher noch einige regulatorische Hindernisse.

Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" wurde am vergangenen Freitag eine weitere Erleichterung für Mieterstrom im Bundestag beschlossen. Eine Erweiterung des §6 Messstellenbetriebsgesetz (Liegenschaftsmodell) erlaubt künftig die Ausstattung aller Strommessungen im Gebäude mit intelligenten Messsystemen, sofern das Messkonzept “virtueller Summenzähler” zum Einsatz kommt.

Der virtuelle Summenzähler macht mehr Mieterstromprojekte möglich

Ende Mai ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Es enthältdie Klarstellung, dass ein virtueller Zählpunkt einem physischen Summenzähler gleichzusetzen ist.

Bisher war es im Mieterstrom erforderlich, eine Übergabemessung für das gesamte Gebäude zu installieren. Der Messplatz für diesen Summenzähler ist insbesondere im Gebäudebestand schwierig nachzurüsten und mit hohen Kosten verbunden, was viele Projekte unwirtschaftlich macht. Beim virtuellen Summenzähler wird auf diese Messung verzichtet. 

Stattdessen werden Netzbezug und Einspeisung der Kundenanlage aus den 15-minütigen Messwerten der teilnehmenden Mieter:innen und der Erzeugungsanlage berechnet. Mit dem virtuellen Summenzähler ist ein Durchbruch gelungen, um Mieterstrom kosteneffizienter, wirtschaftlicher und zugleich präziser umzusetzen.

Teilausstattung macht Prozesse aufwändig

Problematisch bleibt aber selbst beim virtuellen Summenzähler, dass bei der Umsetzung von Mieterstrommesskonzepten nur die Zähler der teilnehmenden Mieter:innen durch den beauftragten Messstellenbetrieb (MSB) ausgestattet werden dürfen.

Dies hat zur Folge, dass bei jedem Belieferungswechsel in oder aus der Mieterstromversorgung ein Zählerwechsel notwendig wird. Diese Zählerwechsel sind jedoch keine Standardprozesse (Wechselprozesse im Messwesen), da es sich um eine Stilllegung bzw. Anmeldung eines Zählers handelt.

Es handelt sich daher  um VNB-spezifische, bilaterale und manuelle Prozesse, die aufwändig sind und zu langen Verzögerungen führen. Der abschließende Tausch des Zählers durch einen Monteur verursacht hohe Kosten.

Die Vollausstattung bringt Vorteile für alle Beteiligten

Nun also dürfen Liegenschaften vollständig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden, wenn Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler umgesetzt wird. Das bringt große Vorteile für alle Beteiligten:

  1. Die Mieter:innen bekommen ein intelligentes Messsystem zur Preisobergrenze. Das heißt: Ohne Mehrkosten gegenüber einer modernen Messeinrichtung erhalten sie Transparenz über ihr eigenes Verbrauchsverhalten - auch wenn sie sich gegen den Mieterstromtarif entscheiden. .
  2. Der Prozessaufwand verringert sich für den MSB und den Verteilnetzbetreiber (VNB): Der Belieferungswechsel hängt nicht mehr am Zählerwechsel und reduziert so die Aufwände. Mieterstromprojekte beinhalten auch in kleinen Netzgebieten schnell mehrere Hundert Zählpunkte, die zu Wechseln führen können und bei beiden Parteien hohe Aufwände verursachen. Da der MSB alle zur Berechnung der Netzbezugs- und Einspeisemengen notwendigen Messpunkte betreibt, kann er diese auch einfach berechnen und den VNB entlasten.
  3. Auch für den oder die Betreiber:in der Mieterstromanlage reduzieren sich die Prozessaufwände und Klärungsfälle, wenn alle Zählpunkte direkt durch den MSB ausgestattet werden können.

Was fehlt für massengeschäftsfähige Prozesse?

Auch wenn der Belieferungswechsel jetzt nicht mehr an einen Zählerwechsel gebunden ist, ist der Wechsel in die Mieterstromversorgung weiterhin kein Standardprozess. In einigen Netzgebieten gibt es bereits vielversprechende Ansätze zur Vereinfachung.

So wird beispielsweise die Rolle des Lieferanten in der Kundenanlage eingeführt. Ein Wechsel in die Mieterstrombelieferung hängt dann nicht an einer Stilllegung, stattdessen wird der Mieterstromanbieter als Lieferant für die MaLo der Kund:in hinterlegt.

Diese Prozesse können massengeschäftsfähig abgebildet werden. Damit Mieterstrom und später auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für alle Akteure skalierbar sind, sollte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kurzfristig eine einheitliche, pragmatische Lösung spezifizieren.

Was kommt als nächstes?

Mit dem Solarpaket wird ein weiterer umfangreicher Gesetzesentwurf im Bundestag verhandelt, der den Mieterstrom-Rolloutbegünstigt. Hier ist zunächst die Ausweitung des Mieterstromzuschlags  auf Gewerbeimmobilien hervorzuheben.

Ein weiterer wichtiger Punkt zum Ausbau der Solarstromerzeugung im urbanen Raum ist die Überarbeitung der Anlagenzusammenfassung. Insbesondere die technische Anlagenzusammenfassung nach §9 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) sorgt teilweise dafür, dass Kleinanlagen mit komplexer und teurer Fernwirktechnik ausgestattet werden müssen.

Es ist wichtig, dass die Anlagenzusammenfassung ab 2024 nur noch hinter einem Netzanschluss erfolgen soll und nicht mehr wie bisher auf einem Grundstück. Eingeführt wird außerdem das neue Modell der gemeinschaftlichen Eigenversorgung, bei dem ausschließlich der Solarstrom an die Kund:innen geliefert wird und Lieferantenpflichten entfallen. Auch dieses Modell kann nur ein Erfolg werden, wenn eine Standardisierung vonKommunikation und Prozessen erfolgt.

Eine wichtige Ergänzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wäre zudem die Klarstellung, dass auch im weit verbreiteten Lieferkettenmodell keine Stromsteuer abzuführen ist.

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