„Die Anforderungen an eine Kündigung sind so schwammig formuliert, dass kleinste Fehler in der Abwicklung von Prozessen der Marktkommunikation eine Kündigung des Vertrags zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber zur Folge haben können“, erläutert Markus Meyer, Director Public & Regulatory Affairs bei Enpal bei Enpal

„Die Anforderungen an eine Kündigung sind so schwammig formuliert, dass kleinste Fehler in der Abwicklung von Prozessen der Marktkommunikation eine Kündigung des Vertrags zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber zur Folge haben können“, erläutert Markus Meyer, Director Public & Regulatory Affairs bei Enpal bei Enpal

Bild: © Enpal

Von: Stephanie Gust

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sehen sich unter Druck gesetzt: Zum einen durch die vergangenen Aussagen von Eon-Chef Leo Birnbaum, den Wettbewerb beim Smart-Meter-Rollout abzuschaffen, um Energiepreise zu senken. Zum anderen drohen mit dem künftigen Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV), der aktuell von der Bundesnetzagentur konsultiert wird, erhebliche Nachteile für sie.

Verschärftes Kündigungsrecht im MSB-RV

Konkret wird in der öffentlichen Fassung des MSB-RV dem Netzbetreiber künftig ein deutlich verschärftes Kündigungsrecht gegenüber dem Messstellenbetreiber eingeräumt. "Die Anforderungen an eine Kündigung sind so schwammig formuliert, dass kleinste Fehler in der Abwicklung von Prozessen der Marktkommunikation eine Kündigung des Vertrags zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber zur Folge haben können“, erläutert Markus Meyer, Director Public & Regulatory Affairs bei Enpal bei. Sein Unternehmen tritt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf und hat nach eigenen Angaben bereits mehr als 45.000 intelligente Messsysteme bundesweit verbaut.

Meyer ärgert sich, dass die Rolle der wettbewerblichen Messstellenbetreiber aktuell nicht wertgeschätzt wird. Laut einem entsprechenden Positionspapier haben alle wettbewerbliche Messstellenbetreiber immerhin etwa 110.000 intelligente Messsysteme verbaut – bei lediglich 1,1 Millionen insgesamt installierten Geräten. "Im Messstellenbetrieb weist wohl keine andere Gruppe eine höhere Rollout-Quote in Bezug auf die insgesamt betriebenen Messstellen auf“, verdeutlicht das Papier.

Unterschrieben haben es inzwischen 13 Unternehmen, darunter Hausheld, Octopus Energy, Solandeo, Lichtblick, 1Komma5 oder Inexogy.

Schwierige Konstellation Netzbetreiber - Messstellenbetreiber

Damit nicht genug, neben dem verschärften Kündigungsrecht, können Netzbetreiber dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber auch kündigen, wenn er den Fehler nach einer Abmahnung bereits behoben hat. Der Messstellenbetrieb geht dann im Regelfall an den grundzuständigen Messstellenbetreiber über – in der Praxis also an den Netzbetreiber, der die Kündigung ausgesprochen hat, kritisiert Meyer.

In dem Positionspapier heißt es dazu: "Netzbetreiber bekommen mit einer Kündigungsregelung ohne hohe Hürden die Möglichkeit, wettbewerbliche Messstellenbetreiber durch den "hauseigenen“ grundzuständigen zu ersetzen“. Die unterzeichnenden Unternehmen sehen hier eine einseitige Verschiebung des freien Marktzugangs zugunsten des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Ohnehin sei nicht damit zu rechnen, dass Netzbetreiber die jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber abmahnen würden, da diese meist vom zuständigen hiesigen Netzbetreiber verkörpert werden.
Pönale nicht verhältnismäßig

Ein weiteres Ärgernis: die künftig im Messstellenbetreiberrahmenvertrag vorgesehene Pönale. Bei Fehlern des Messstellenbetreibers bei der Marktkommunikation drohen Strafen von 1 Euro pro Messstelle und Tag. „Toleranzregelungen für nur zeitweise Systemausfälle oder Wartungen gibt es dabei nicht“, konkretisiert Meyer. Er bemängelt zudem die Höhe der Strafzahlungen.

Hier würden allerdings nicht nur die wettbewerblichen Messstellenbetreiber durch unklare Begriffsdefinition und eine unausgewogene Beweislastverteilung benachteiligt, auch für grundzuständige entstünden mit dem MSB-RV Risiken, die ihre Messstellen letztlich an die Auffangmessstellenbetreiber verlieren könnten.  

Meyer fordert daher Nachbesserungen im MSB-RV: Geringere Pönale  – und diese nicht pauschal für den ganzen Tag berechnet – sowie Entschärfungen beim Kündigungsrecht, bzw. klare Vorgaben unter welchen Bedingungen ein Vertrag gekündigt werden darf.

Entscheidung der Bundesnetzagentur für weitere Konsultation noch offen

Die Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber der ZfK, dass man die Stellungnahmen der Konsultationsteilnehmer zur Kenntnisnahme genommen habe und sich die Beschlusskammer derzeit mit den Stellungnahmen auseinandersetze. Man ziehe eine mögliche weitere Konsultation in Erwägung – eine abschließende Entscheidung sei allerdings diesbezüglich noch nicht getroffen worden. Generell äußere man sich nicht zu laufenden Verfahren.

Die unterzeichnenden Unternehmen verweisen in dem öffentlichen Positionspapier nochmals auf die besondere Rolle der wettbewerblichen Messstellenbetreiber, die gerade diejenigen Kunden bedienen würden, die von grundzuständigen nicht berücksichtigt würden. Auch der Hochlauf zertifizierter Steuerboxen durch die Wettbewerblichen stehe in den Startlöchern. "Durch ihre Agilität sind wettbewerbliche Messstellenbetreiber entscheiden für das sektorübergreifende Gelingen der Energiewende: Die rasche Digitalisierung der Messstellen durch den wettbewerblichen Messstellenbetreiber ermöglicht die schnellere Inbetriebnahme neuer Solaranlagen und den zügigen und netzdienlichen Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG, etwa von Wärmepumpen oder Wallboxen“, heißt es.

13 Unterstützer für gerechtere Wettbewerbsbedingungen

Bei den grundzuständigen Messstellenbetreiber sei das Tempo derweil eher etwas zäh: 340 grundzuständige Messstellenbetreiber hatten bis 31. Dezember 2024 nach den Zahlen der Bundesnetzagentur noch kein einziges intelligentes Messsystem verbaut. Allerdings würden auch viele wettbewerbliche Messstellenbetreiber in der Rolle als Dienstleister speziell kleineren kommunalen Netzbetreiber beim Rollout Unterstützung anbieten und diese somit entlasten.

Dass eine Abschaffung sogar ganz direkt von entsprechenden Akteuren gefordert werde, sorgt für Unverständnis. "Die wettbewerblichen Messstellenbetreiber leisten einen elementaren Beitrag zum deutschen Smart-Meter-Rollout. Die wettbewerblichen sind auf faire und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen“, so der eindringliche Appell des Papiers.

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