Der Smart Meter Rollout in Deutschland verläuft zäh – vor allem bei Haushalten. Während gesetzliche Vorgaben den Einbau intelligenter Messsysteme vorschreiben, verzögern sich Installationen oft monatelang. Rabot Energy und der wettbewerbliche Messstellenbetreiber Inexogy wollen das ändern: Gemeinsam starten sie eine Initiative, die es Kundinnen und Kunden ermöglichen soll, auf Smart Meter umzusteigen – in acht Wochen und zum Nulltarif. Die ZfK hat bei CEO Jan Rabe nachgefragt, wie das funktionieren soll.
Herr Rabe, Rabot Energy bietet aktuell einen kostenfreien Smart-Meter-Einbau für Haushalte unabhängig vom Verbrauch. Also quasi Smart Metering zum Nulltarif?
Zum Nulltarif heißt sozusagen zu null Euro Installationskosten. Es gilt hier ja üblicherweise die 100 Euro Preisobergrenze – je nach Verbrauch. Wir arbeiten hier mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber Inexogy zusammen. Der Bestellprozess läuft bei uns folgendermaßen: Der Kunde beantragt bei uns den Smart Meter, wir sorgen mit Inexogy dafür, dass er verbaut wird und sorgen für eine Rückvergütung. Sprich, der Kunde bezahlt zuerst Inexogy für den Verbau. Das ist meist günstiger als die 100 Euro, abhängig von den Verbrauchswerten, und der Kunde bekommt dieses Geld bei uns zurückvergütet. Wir schütten das über die monatliche Rechnung an den Kunden wieder aus. Bedingung dafür ist, dass der Kunde den Smart Meter über unseren Prozess beantragt hat.
Sie haben auch die Kunden unter 6000 Kilowattstunden ins Visier genommen. Also auch diejenigen, die gar nicht zum gesetzlichen Pflichtrollout gehören?
Genau, bis zum 15. April läuft diese Aktion bei uns. Wir wollen den Smart-Meter-Rollout in Deutschland endlich vorantreiben, vor allem bei denjenigen, die gerne proaktiv einen Smart Meter haben wollen. Unser Ziel ist es, innerhalb der nächsten drei Jahre 500.000 intelligente Messsysteme zu verbauen.
Welche Rolle übernimmt dabei Inexogy?
Als wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist Inexogy für die Installation der Hardware verantwortlich, aber auch dafür, die Geräte bei der Marktkommunikation anzumelden, so dass wir auch offiziell die Kunden in die TAF7-Bilanzierung übernehmen können. Dadurch, dass Inexogy bundesweit tätig ist, können wir das Produkt in ganz Deutschland anbieten.
Wie ist denn aktuell die Nachfrage nach intelligenten Messsystemen bei Ihnen?
Wir haben dieses Angebot bereits an die ersten 10.000 Kunden aus dem Bestandskreis ausgespielt. In weniger als zwei Wochen haben es 14 Prozent beantragt. Das sind also über 1000 Kunden, die einen Smart Meter wollen und das ist eine durchaus beachtliche Nachfrage.
Sie hatten ja zuletzt gesagt, dass der verzögerte Rollout Haushalte und Wirtschaft in Deutschland belastet. Wie genau meinen Sie das?
Mit der steigenden Volatilität im Bereich der erneuerbaren Energien nimmt auch die Preisvolatilität immer stärker zu. Das heißt, es gibt bestimmte Phasen mit sehr günstigen Preisen, sprich negativen Strompreisen, aber eben auch Dunkelflauten mit sehr teuren Preisen. Bietet der klassische Versorger jetzt nur Fixpreise an, dann werden diese basierend auf den zu erwartenden Preisen berechnet. Dazu gehört auch eine Risikoprämie und die wird umso höher, je höher die Volatilität ist. Kunden, die kein intelligentes Messsystem besitzen, haben zudem keinerlei Chancen, darauf einzuwirken, die Stromkosten zu senken, indem sie ihre Lasten in Zeiten verschieben, in denen der Strompreis günstiger ist.
In der Großindustrie geht das natürlich über die RLM-Zähler, aber diejenigen, die jetzt kein intelligentes Messsystem haben, also vor allem im privaten Bereich, aber auch im gewerblichen Bereich, können durch bewusste Lastverschiebung eben nicht dafür sorgen, dass niedrigere Strompreise entstehen. Wir sehen hier einen Hebel, um die Gesamtkosten des Energiesystems wirksam zu reduzieren. Damit entlastet man zum einen die Netzinfrastruktur und umgeht die Hochpreisphasen. So lassen sich zum Beispiel Redispatchkosten reduzieren, weil E-Autos künftig als Speicher dienen können und Spitzenlasten reduziert werden können, in denen teure fossile Kraftwerke hinzugeschaltet werden müssen. Dazu braucht man aber einen Smart Meter, um den Stromverbrauch wirklich viertelstündlich bilanzieren zu können.
Intelligente Messsysteme gibt es ja inzwischen auf dem Markt. Was bremst denn den noch Rollout aus?
Bis Ende des vergangenen Jahres gab es keine Verpflichtung, die Geräte auf Kundenwunsch einzubauen. Und das hat nun dazu geführt, dass nur zwei Prozent der Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sind. Hinzu kommt, dass man mit Privatkunden nur Zweijahres-Verträge machen kann. Die grundzuständigen Messtellenbetreiber hatten also gar kein Interesse, die Geräte auszurollen. Auch weil es keinen direkten Vorteil für sie gibt, ob der Kunde jetzt einen digitalen Zähler oder ein intelligentes Messsystem verbaut hat. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) hat sich das jetzt vor allem zum Jahreswechsel mit dem verpflichtenden Einbau auf Kundenwunsch geändert. Jetzt entsteht hier deutlich mehr Dynamik.
Wir finden es einfach schade, wenn man sich im europäischen Umland umschaut, dann sind die meisten Länder schon beim Vollrollout. Das heißt, über 99 Prozent der Zählerstellen sind sozusagen mit digitalen Zählern ausgestattet. In Deutschland ist das nicht der Fall und man hat keine moderne Infrastruktur im Stromsystem.
Das sollte nun ja besser werden?
Ja, wir sehen jedoch noch einige wichtige Punkte, die wir gemeinsam mit der Smart-Meter-Initiative fordern: Eine Grundvoraussetzung ist zum Beispiel, dass der Prozess für den Kunden beim Bestellen eines Smart Meters möglichst einfach wird. Aktuell muss sich der Kunde per E-Mail, Post oder telefonisch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber melden. Es gibt hier noch keinen standardisierten Prozess und das macht es sehr mühsam – vor allem, weil ein Großteil der Kunden noch nie etwas von einem grundzuständigen Messstellenbetreiber gehört hat. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es einen Standardkommunikationsweg gibt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob man für alle Haushalte wirklich ein steuerfähiges intelligentes Messsystem braucht, oder ob nicht hier auch ein Smart Meter light reicht. Das würde schon reichen, um Transparenz in den Energieverbrauch zu bekommen und kleine Änderungen im Verbrauchsverhalten anzuregen. Es wird unterschätzt, dass in Deutschland ganz viele Menschen, die in einer Mietwohnung leben, auch aktiv etwas zur Energiewende beitragen wollen. Für sie wäre das eine geeignete und kosteneffiziente Lösung.
Dann müsste man aber die Gesetze wieder ändern und es kommt zu weiteren Verzögerungen. Eigentlich sind wir ja ganz froh, dass der Rollout jetzt anläuft.
Sicherlich, das ist ein wichtiger Punkt. Uns geht es auch nicht darum, das Bestehende sofort zu verändern. Das wäre einfach ein guter Schritt in die richtige Richtung. Aber man muss sich fragen, wie sieht es mit den Gesamtkosten für unser Energiesystem für die Gesellschaft aus? Und viele Haushalte, die keine Assets wie Wärmepumpe, Solarspeicher oder Wallbox haben, brauchen diese hohen Sicherheitsanforderungen nicht. Bei den aktuellen Smart Metern sind das mehrere 100 Euro Zusatzkosten und deswegen sollte man überlegen, ob man die existierende Gesetzgebung nicht in näherer Zukunft nachjustiert, um einfach Kosteneffizienz zu schaffen. Wir können auch mit dem Status quo leben, aber das wäre volkswirtschaftlich eine sinnvolle Lösung, ohne dass die Gesamtkosten des Energiesystems explodieren.
Kommen wir zum Rollout-Tempo, das hat sich ja inzwischen sehr beschleunigt?
Ja, es gibt grundzuständige Messstellenbetreiber, diese Anzahl ist im dreistelligen Bereich, die proaktiv vorangehen und das Thema vorantreiben. Aber es gibt auch viele, die sich dagegen sperren und sich nicht an die 100 Euro Preisobergrenze halten. Die Bundesnetzagentur hatte ja zuletzt auch 700 Verteilnetzbetreiber angemahnt, dass sie den Rollout beschleunigen müssen.
Was machen Sie denn, wenn ein grundzuständiger Messstellenbetreiber nicht reagiert?
Wir versuchen erst einmal für unsere Kunden den Bestellprozess einfach zu halten. Es kann passieren, dass uns der Grundzuständige dann rückmeldet, dass er für den Einbau auf Wunsch andere Konditionen hat, als gesetzlich vorgeschrieben sind. Hier haben wir inzwischen eine Abmahnung gegen einen Messstellenbetreiber in die Wege geleitet, weil seine Initialkosten bei über 900 Euro lagen. Aus unserer Sicht ist das auf keinen Fall gerechtfertigt. Wir wollen hier auch ein Zeichen setzen, dass wir uns für unsere Kunden ins Zeug legen. Falls der Grundzuständige wirklich nicht in der Lage istm, das Gerät beim Kunden einzubauen oder bewusst sehr hohe Preis aufruft, beauftragen wir tatsächlich einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Die Fragen stellte Stephanie Gust



