Zahlreiche Überraschungen beim Referentenentwurf zum Messstellenbetriebsgesetz
Der Pflichtrollout wird von 6000 kWh-Jahresverbrauch auf 10.000 kWh begrenzt. Und weitere Änderungen stehen in dem Papier. Wie die Branche darauf reagiert:
Ende der vergangenen Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ vorgelegt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem mehrere Gesetze gleichzeitig geändert werden, darunter auch das Messstellenbetriebsgesetz.
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