Ende der vergangenen Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ vorgelegt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem mehrere Gesetze gleichzeitig geändert werden, darunter auch das Messstellenbetriebsgesetz.
Die Neuerungen auf einen Blick
Folgende Änderungen springen dabei besonders ins Auge: Der Pflichtrollout intelligenter Messysteme wird von 6000 kWh Jahresverbrauch nun auf die Grenze ab 10.000 kWh jährlich heraufgesetzt.
Eine Steuerung von EEG-Anlagen ist nun ab einer installierten Leistung von zwei Kilowatt verpflichtend, die Preisobergrenzen bei intelligenten Messsystemen werden von 100 auf 110 Euro (Verbrauchsgruppe 6000 bis 100.000 kWh) angepasst – die von modernen Messeinrichtungen nicht, sie liegen weiterhin bei 20 Euro.
Der Einbau auf Kundenwunsch innerhalb von vier Monaten bleibt bestehen und wird ab Mitte 2026 um den Einbauwunsch bei Smart-Meter-Gateways bei Gaszählern ergänzt.
Viele positive Impulse
Rudi Zwick, Leiter Netzwerk & Beratung beim Stadtwerke-Netzwerk Smartoptimo, wertet den Referentenentwurf als gelungen und durchdacht. „Viele gute Impulse aus der Vorbereitungs-Phase wurden übernommen“, so Zwicks Fazit.
Positiv sieht er etwa, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit den Beratungshäusern EY und BET mit dem Digitalisierungsbericht eine sehr umfassende Voruntersuchung im Juli in die Wege geleitet hatte.
Kaum Zeit zur Kommentierung
Die Zeit, bis daraus ein Referentenentwurf entstand, habe sehr lange gedauert, so Zwick. „Schade, dass für die Kommentierung des Gesetzes nicht ebenfalls ein realistischer Zeitrahmen gewählt wurde. Von Mittwochabend bis Freitagmittag ist extrem sportlich“. Eine Meinung in der Branche, mit der Zwick nicht allein dasteht. Viele Branchenvertreter monierten die gerade mal 1,5 Tage gewährte Frist als nicht machbar für ein 300-seitiges Papier.
Positiv ordnet Zwick zudem ein, dass Preisobergrenzen für die intelligenten Messystemen angepasst wurden, genauso wie der Wunsch nach einem vorzeitigen Einbau, der vorher bei einmalig 30 Euro und jetzt 100 Euro liegen soll. Zugleich werden die optionalen Einbauten auf die Quoten des Pflichtrollouts angerechnet.
Netz- und Energiewende künftig mehr im Fokus
Ebenfalls begrüßt Zwick, dass der Fokus künftig mehr auf Anwendungsfällen liegen soll, die aus Netz- und Energiewende-Sicht relevant sind. Denjenigen, die ein intelligentes Messsystem eingebaut haben, komme auch die zweijährige Vertragslaufzeit ab Einbau zu Gute: „Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für die Messstellenbetreiber“, so Zwick.
Ein weiterer Vorteil für grundzuständige Messstellenbetreiber: Die Zielquote von intelligenten Messsystemen wurde von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Das bringe mehr Flexibilität, etwa bei Einbauorten mit schlechtem Telekommunikationsempfang.
Kritikpunkte: Fehlende Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen
Dennoch sieht Zwick auch einiges kritisch: „Die Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen ist nicht ausreichend. Es kann nicht sein, dass Messstellenbetreiber mit dauerhaft defizitären Preisen agieren müssen!“ Hier sieht Zwick Anpassungsbedarf.
Auch das Wegfallen der 6000- bis 10.000-kWh-Gruppe aus dem Pflichtrollout könnte ein Signal in die falsche Richtung sein. Zwar erleichtere es, die Rolloutquoten zumindest kurzfristig im nächsten Jahr zu erreichen. „Langfristig wird der Wegfall dieser Verbrauchsgruppe eher durch die §14a EnWG-Steuerfälle und Erzeugungsanlagen kompensiert“.
Zudem sieht Zwick einige offene Fragen: „Was bedeutet der Einbau von Steuereinheiten als Standardleistungen?“, fragt er. Soll dies schon für 2025 gelten? Dies wäre eine Herausforderung, da der Einbau und Betrieb von Steuerboxen und Durchführungen von Schalthandlungen zwar im Pilotbetrieb funktioniere, im Markt aber noch nicht massentauglich einsetzbar ist. Hier sei auch die Frage, wie sich diese Vorgabe auf die 20 Prozent-Grenze bis Ende 2025 auswirke.
Herausnahme der 6000 bis 10.000 kWh Gruppe kontraproduktiv
Smart-Meter-Gateway-Hersteller PPC erkennt in der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes ebenfalls deutlich mehr Licht als Schatten. Wir begrüßen die Idee, mit den Anpassungen den Rollout vom "Mess- zum Steuer-Rollout" weiterzuentwickeln und auf die Steuerbarkeit ab 2 kW (PV) auszuweiten. Allerdings halten wir in diesem Zusammenhang sowohl die Herausnahme der Gruppe 6.000-10.000 kWh aus dem Pflichtausbau als auch die nicht umgesetzte – aber mit 30 Euro angekündigte – Erhöhung der Preisobergrenzen für die moderne Messeinrichtung für sehr kontraproduktiv.“
„Gerade diese beiden Einnahmequellen, die derzeit die Wirtschaftlichkeit der Messstellenbetreiber stützen, werden ohne Not gekappt“, beklagt PPC-Chef Ingo Schönberg. Dies könnte den Rollout eher bremsen als wie vom Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt beschleunigen.
Sehr begrüßt werden hingegen einige strukturelle Maßnahmen, wie die Aufnahme der Steuerung in die Standardleistung oder die Übertragung der Verantwortung zur Herstellung der Steuerbarkeit vom Anlagenbetreiber auf den Messstellenbetreiber.
„Kritisch sehen wir bei der neuen 90 Prozent-Regelung den Leistungsbezug statt einem Bezug auf die Anzahl der Einbauten. Dies führt kurzfristig zu niedrigeren Ausbauzahlen im Rollout und durch fehlenden Kapazitätsaufbau heute dann mittel-/langfristig zu massive Engpässen. So entsteht kein gleichmäßiger Rolloutpfad.“
„Der Druck darf nicht aus dem Kessel genommen werden und es muss wirtschaftlich attraktiv für die Messstellenbetreiber sein, sonst wird es nichts mit der Beschleunigung.“
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender PPC
Vollbremsung in den Rollout
Deutlich negativer bewertet Stefan Baasner, Geschäftsführer von der m2g Consult GmbH das Papier: „Grundsätzlich ist der Referentenentwurf nach einer ersten Sichtung wie eine Vollbremsung in den Rollout. Auch wenn es nachvollziehbar ist, nun stärker auf Anwendungsfälle mit Auswirkung auf die Netzstabilität zu setzen, so ist der Entwurf und vor allem dessen Veröffentlichungszeitpunkt – knapp zwei Monate vor dem Pflicht-Start des agilen Rollouts – sehr unglücklich".
Die meisten Messstellenbetreiber hätten ihre Planungen für 2025 längst abgeschlossen und dürften nun vor ordentliche Herausforderungen unter sehr starken Unsicherheiten gestellt werden.
Fokus auf netzdienlichen Rollout
Künftig müssten alle Neuanlagen ab zwei Kilowatt steuerbar sein. Auch wird die Grenze für Pflichteinbaufälle auf 10.000 kWh deutlich angehoben. Beide Maßnahmen bewertet Baasner als eher unglücklich. „Dadurch werden ein großer Teil der (etwa für variable Tarife) spannenden Kunden aus dem System entfernt, während vollkommen unnötige Grenzen für die Einspeisung gezogen werden. Welchen Mehrwert eine Steuerung von Anlagen mit 2 KWp haben soll, erschließt sich jedenfalls nicht sofort – insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten für die Technik.“
Anpassung der Preisobergrenzen
Bei der Wirtschaftlichkeit lohne sich ein detaillierter Blick auf die Anpassungen. "Eine Anhebung der POG erfolgte in der Ausspeisung nur für die optionalen Fälle bis 10.000 kWh. Zudem wurde eine jährliche Besteller-Preisobergrenzen für die optionalen Einbaufälle eingeführt (Zusatzleistung 1)."
Bei den PV-Gruppen sehe das Bild etwas anders aus. In der neu geschaffenen Fallgruppe 2 bis 15 KW wurden die Entgelte auf 130 Euro angehoben. Auch in der Fallgruppe bis 25 KW gab es eine Erhöhung (auf jetzt 170 Euro). Mit diesen Anhebungen bekräftigt der Gesetzgeber den Fokuswechsel auf einen netzdienlichen Smart-Grid-RollOut. Grundsätzlich wurde eine Harmonisierung der Preise vollzogen.
Des Weiteren sei der Wegfall der POG-Bündelungsregel lobenswert zu erwähnen und verbessert die Wirtschaftlichkeit.
Anpassung Standardleistungen
„Das eine Anhebung von Preisen auch gerne genutzt wird, um Funktionsumfänge anzupassen, sehen wir auch in diesem Gesetzentwurf. Konkret wurde die Zusatzleistung rund um die Steuerung (2 bis 4) in die Standardleistungen verschoben“, so Baasner.
Lobenswert sei festzuhalten, dass das Bundeswirtschaftsministerium erstmals im Kontext Steuerungseinrichtung von der Ausstattung des Netzanschlusspunktes spreche. Für die Ausstattung mit einer Steuerungseinrichtung sowie den Betrieb darf zusätzlich eine jährliche Preisobergrenze von 100 Euro gegenüber dem Anschlussnehmer (!) in Anspruch genommen werden.
Baasners Fazit lautet daher: „Insgesamt enthält der Entwurf eine Reihe guter Ideen. Dennoch ist der Zeitpunkt sehr unglücklich und auch die Verschiebung der Entnahme-Untergrenze ist nicht besonders sinnvoll. Es bleibt spannend!“
Fassungslosigkeit bei grundzuständigen Messstellenbetreibern
Ein Branchenkenner äußerte gegenüber der ZfK, dass einige grundzuständige Messstellenbetreiber sehr konsterniert auf den Referentenentwurf reagiert hätten. "Für grundzuständige Messstellenbetreiber ist es schon erstaunlich, dass die im Digitalisierungsbericht vorgeschlagene Erhöhung der Preisobergrenzen bei den modernen Messeinrichtungen ersatzlos gestrichen wurden." Diese simple Anpassung habe einen große Hebelwirkung für die grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Zumal die massiven Kostensteigerungen im Bereich der Montage sowie im Bereich der Geräte den Betrieb der modernen Messeinrichtungen flächendeckend defizitär machen. Alleine schon der Inflationseffekt über neun Jahre seit Inkrafttreten des MsbG (angenommen sei ein Drei-Prozent-Durchschnitt) brächte eine notwendige Preisobergrenzen-Erhöhung der modernen Messeinrichtungen um 6 EUR brutto auf eine Höhe von 26 EUR mit sich.
Wirtschaftlichkeit wieder deutlich in Frage gestellt
Darüber hinaus seien auch die Erhöhungen der Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme vermutlich nicht für grundzuständige Messstellenbetreiber wirtschaftlich entlastend durch die nun verpflichtend und deutlich umfangreicher gestalteten Standardleistungen wie die viertelstündliche Datenübertragung auf Anforderung seitens der Netzbetreiber.
Dem Wunsch, den Smart-Meter-Rollout auf eine wirtschaftlich robuste Basis zu stellen, erfülle der Referentenentwurf zumindest nicht. "Dies ist insofern überraschend, als doch in den letzten knapp 1,5 Jahren eine intensive Kosten-Nutzen-Analyse mit den grundzuständigen Messstellenbetreibern erarbeitet wurde", so der Experte. Eigentlich hätte der deutlich breitere Funktionsumfang, den grundzuständige Messstellenbetreiber nun zu erbringen haben – unter anderem die 1:n-Funkanbindung, Netzzustandsdaten, Zweirichtungsmessungen – in Verbindung mit gestiegenen Lohnkosten sollten bereits genügend Argumente für Erhöhungen der Preisobergrenzen sein.
Schneidewindt wettert gegen Verteilnetzbetreiber
Gewohnt bissig kommentierte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW das Wort Vollbremsung auf Linkedin: „Klingt so als liefe der Rollout mit 250 km/h. Das aktuelle Tempo des Rollouts (quantitativ und vor allem aber qualitativ) beträgt aber maximal 3 km/h. Das ist offensichtlich immer noch viel zu schnell für unsere >860 Verteilnetzbetreiber/grundzuständige Messstellenbetreiber. Also runter auf 1 km/h! Und raus aus dem Auto (intelligente Messsysteme) und rauf aufs Fahrrad (Funkrundsteuerempfänger, 50%-Kappung). Und Schluss mit der Freiheit fürs Kleinvolk: alle PV-Anlagen ab 2 kWh wieder an die Steuerbarkeit-Kette, die Verteilnetzbetreiber schaffen es sonst nicht.“
Schneidewindt kritisierte zudem den unfassbaren Kommunikationsaufwand der mit dem GNDEW 2.0 wieder für alle Verbände einhergehe. Die Steuerbarkeit von kleinen PV-Anlagen ab 2 Kilowatt nannte er „Panik-Regulierung“, die völlig an der Realität vorbei gehe.
Diskriminierung von wettbewerblichen Messstellenbetreibern
Verärgert reagierte auch der wettbewerbliche Messstellenbetreiber Enpal: „Die geplante Regulatorik diskriminiert den wettbewerblichen gegenüber dem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Allein die geplante zweijährige Haltepflicht von intelligenten Messsystemen stellt eine große Gefahr für den Wettbewerb und die Energiewende dar“, erklärte Markus Meyer, Direktor Politik bei Enpal
Zu begrüßen sei die Anhebung der Preisobergrenze für die Steuerbarkeit. Allerdings sollten die Kosten nicht allein beim Anlagenbetreiber liegen, sondern bei denjenigen, die am meisten von der Steuerung profitieren - den Netzbetreibern. Vorstellbar wäre daher eine 50:50 Aufteilung.“
„Zahlreiche Haushalte werden von dynamischen Tarifen ausgeschlossen“
Die Smart Meter Initiative, die von Tibber, Octopus Energy, Rabot Charge und Ostrom gegründet wurde, um den Smart-Meter-Rollout in Deutschland voranzutreiben, wertet den aktuellen Referentenentwurf des Messstellenbetriebsgesetztes als klaren Rückschritt. "Die Tatsache, dass die Verbrauchsgrenze des Pflicht-Rollouts von 6.000 auf ganze 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch angehoben werden soll, ist ungerecht und bedeutet, dass zahlreiche Haushalte von vorteilhaften dynamischen Tarifen ausgeschlossen werden", sagt etwa Matthias Martensen, CEO von Ostrom.
Zwar bleibe der Smart-Meter-Einbau auf Wunsch bestehen, werde gleichzeitig jedoch teurer und außerdem ausgehöhlt: Grundzuständige Messstellenbetreiber könnten den Einbauwunsch ablehnen, wenn sie dadurch eine Verfehlung der Pflichtrollout-Quote befürchten – das sei ein wachsweiches Kriterium.
"Besonders kritisch sehen wir außerdem, dass sich die Preisobergrenze für die Installationseinbaukosten von 30 auf über 100 Euro mehr als verdreifachen sollen. Das benachteiligt vor allem kleine Haushalte", so Martensen.
Forderung nach Smart Meter light und positive Aspekte durch PV-Pauschalmodell sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der ebenfalls die Smart Meter Initiative unterstützt kritisiert, dass mit dem vorliegenden Entweurf die Digitalisierung ausgebremst werde: „Wir brauchen dringend eine kostengünstige Lösung, die als „Smart Meter light“ nicht mehr können muss, als alle 15 Minuten Messwerte zu übertragen. Damit können moderne Stromtarife schnell, kostengünstig und massentauglich umgesetzt werden. Dagegen ist die Fokussierung des Bundeswirtschaftsministerium auf intelligente Messsysteme und Steuerung für Energiewendeanlagen dort zwar grundsätzlich richtig. Nur sollte sie dann auch nicht mit der Gießkanne verteilt werden, sondern priorisiert da gefordert werden, wo es Sinn macht und tatsächlich Flexibilitäten gehoben werden können“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer beim bne.
Dagegen begrüßte der Verband ausdrücklich die vorgesehene Einführung eines Pauschalmodells bei PV-Anlagen bis 30 kW. Dieses vermeidet die Abgrenzung von Grün- und Graustrommengen, wenn ein Speicher aus dem Netz lädt, was die Vermarktung von Kleinanlagen erheblich erleichtert. Damit dürfen Heimspeicher erstmals an den Märkten für Flexibilität teilnehmen, obwohl sie eine EEG-Vergütung erhalten. „Mit dieser systemdienlichen Regelung ist es den Anlagenbetreibern möglich, Stromspitzen zu glätten, die durch eine hohe Einspeisung von Solarstrom in der Mittagszeit entstehen“, sagte Busch. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) müsse zeitnah von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und das Pauschalmodell einführen.
Eine weitere wichtige Verbesserung bringe die Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. „Wir gehen davon aus, dass damit die häufigen Streitereien um Netzanknüpfungspunkte deutlich weniger werden – eine sehr positive Entwicklung. Allerdings sollte im EEG klargestellt werden, dass auch der Bezug von Strom aus dem Netz grundsätzlich individuell verhandelt werden kann, denn moderne Solarparks enthalten Speicher”, sagte Busch.
"Verunsicherung der Branche"
Anke Hüneburg, ZVEI-Bereichsleiterin, spricht von einer "massive Verunsicherung der Branche" durch den bestehenden Gesetzesentwurf. Hier sei eine Kehrtwende zu befürchten, die sich massiv auf die Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten auswirken wird. Das sei genau das Gegenteil von dem, was die Branche derzeit eigentlich braucht, nämlich beständige Entscheidungen und ein klares Bekenntnis zu bestehenden Zielvorgaben.
"Die Hersteller intelligenter Messsysteme haben sich auf die gesetzlich geregelte Menge eingestellt und ihre Produktionskapazitäten entsprechend ausgebaut. Sollte diese Änderungen so in Kraft treten, würden diese Investitionen auf eine harte Belastungsprobe gestellt. Für den flächendeckende Rollout käme dies außerdem einer Vollbremsung gleich. Denn mit der Veränderung der Pflichteinbaufälle ab 2025, insbesondere bei den Einbaufällen eines Verbrauchs von 6.000 bis 10.000 kWh/a, wären alle Planungen, auch auf Seiten der Messstellenbetreiber hinfällig."
Der neue Fokus auf einen „Steuerungsrollout“ sei zwar grundsätzlich zu unterstützen, wirke aber in dieser Art und Weise zusätzlich bremsend, weil nunmehr die Steuerbarkeit direkt mit dem Einbau der intelligenten Messsysteme umgesetzt werden soll. Derzeit sei dies aufgrund fehlender oder noch anzupassender IT-Infrastruktur nicht immer möglich. "Das ist aus ZVEI-Sicht eine unnötige Verzögerung – der Einbau sollte auch stattfinden, auch wenn die Steuerbarkeit nicht direkt realisierbar ist", so Hüneburg. (sg)



