Kunden sollen mit dem Kündigungs-Button „kostenpflichtig elektronisch abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse schnell und unkompliziert kündigen können.“

Kunden sollen mit dem Kündigungs-Button „kostenpflichtig elektronisch abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse schnell und unkompliziert kündigen können.“

Bild: © kebox/AdobeStock

Der verpflichtende Kündigungsbutton betrifft unter anderem auch Energielieferverträge mit Haushaltskunden, die typischerweise längerfristig abgeschlossen werden. Die ITC AG hat in ihrem Kundenserviceportal die gesetzliche Verpflichtung berücksichtigt und daher einen Button „Vertrag hier kündigen“ integriert.

Für bereits bestehende Portale kann dieser beauftragt werden, bei neu ausgelieferten Portalen ist er ab sofort als standardmäßig implementiert, teilte ITC mit. Gibt es ab 1. Juli 2022 keinen Kündigungsbutton, dürfen Verbraucher fristlos kündigen.

Verpflichtend für Energieversorger ab Juli 2022

Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen sind von Juli 2022 an gesetzlich dazu verpflichtet, für online abgeschlossene Verträge einen solchen Kündigungs-Button bereitzustellen. Kunden sollen auf diese Weise „kostenpflichtig elektronisch abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse schnell und unkompliziert kündigen können.“

„Der Button im Kundenserviceportal ist leicht zugänglich, gut sichtbar und wird eindeutig als Klick zur Kündigung sichtbar auf der Internetseite bereitgestellt. Durch die Schnittstelle ins jeweilige ERP oder CRM–System wird sichergestellt, dass der Klick wirklich zur Vertragsbeendigung führt“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing und Prokurist der ITC AG. Der Verbraucher erhält dann eine Mail mit der Bestätigung und dem Datum der Kündigung. Wenn der Einstieg über einen der neuen Links erfolgt ist, heißt der Button „Jetzt kündigen“.

Zeitnah mit der Umsetzung beginnen

Das Kundenserviceportal der ITC AG bietet für Bestandskunden nach Angaben des Unternehmens die Möglichkeit, diese neue gesetzliche Vorgabe ohne großen Aufwand zu beauftragen und integrieren zu lassen. „Da der Button ab Jahresmitte verpflichtend wird, kann es im ersten Halbjahr zur erhöhten Nachfrage kommen. Damit unser Team den Kündigungsbutton fristgerecht im jeweiligen Kundenserviceportal integrieren kann, sollte eine Beauftragung zeitnah erfolgen“, betont André von Falkenburg. Bei neuen Kundenportalen sei der entsprechende Button „Vertrag hier kündigen“ bereits implementiert.

Textformerfordernis bei Telefonverträgen

Für Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung ist eine Schriftform erforderlich. Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schreibt fest, dass telefonisch geschlossene Verträge zur Belieferung für Strom und Gas nur dann wirksam und rechtssicher sind, wenn der Energieversorger dem Kunden die Vertragszusammenfassung schriftlich vorlegt und dieser den Vertrag in Textform genehmigt. Diese Regelung gilt seit Mitte 2021. Das Textformerfordernis gilt auch für die Kündigung solcher Verträge.

Um eine solche der Schriftform entsprechende Beauftragung des Kunden vorzuweisen und dies im Kundenportal abzubilden, stellt die ITC AG nach eigenen Angaeben einen Standardprozess auf der Portalplattform ITC PowerCommerce bereit.

Mehr zu dem Gesetz für faire Verbraucherverträge finden Sie hier. (sg)

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