Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 will kleine PV-Anlagen in die Direktvermarktung drängen und drosselt sie gleichzeitig pauschal auf 50 Prozent ihrer Einspeiseleistung – also der maximalen Strommenge, die ins öffentliche Netz abgegeben werden darf. Für Anlagen mit Batteriespeicher, Wallbox oder Wärmepumpe, also genau jene, die der Gesetzgeber eigentlich in den Markt locken will, ist das ein teurer Widerspruch.
Der Berliner Solaranbieter Enpal hat nachgerechnet: Bei einer typischen Anlage mit 13 Kilowatt (kW) installierter Leistung und 16 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität fallen durch die Kappung so mindestens 160 Euro an Vermarktungserlösen pro Jahr weg. Kommt der im Agnes-Festlegungsentwurf vorgesehene Prosumer-Aufschlag hinzu, sind es weitere 200 Euro.
Welche Anreize die EEG-Novelle setzt
Dabei sind es genau solche Solaranlagen mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe, die das neue Erneuerbaren-Fördergesetz eigentlich in die Direktvermarktung locken soll. Der Kabinettsentwurf für das neue EEG sieht nämlich vor, dass Betreiber neuer Photovoltaikanlagen ihren Überschussstrom künftig selbst an der Strombörse verkaufen sollen.
So wie bislang eine garantierte Einspeisevergütung zu kassieren, ist nach einer Übergangsfrist dann nicht mehr möglich. Stattdessen sorgt der Strommarkt für die Erlöse.
Gleichzeitig sieht Paragraf 9 des Gesetzentwurfs vor, dass neue kleine und mittlere PV-Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung gedrosselt werden. Gemessen wird dabei am Netzanschlusspunkt, also am Hausanschluss.
Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Anlage in der Direktvermarktung ist oder nicht. Also unabhängig davon, ob Strom an der Börse gerade knapp und teuer ist. Und unabhängig davon, ob Heimspeicher oder Elektroauto ebenfalls Strom ins Netz einspeisen könnten. Wie sinnvoll ist das?
Was Solaranbieter kritisieren
"Außer den Verteilnetzbetreibern kann in der Energiebranche niemand nachvollziehen, warum die Wirkleistungsbegrenzung von 50 Prozent pauschal für alle gelten soll – auch für Anlagen in der Vermarktung", sagt Markus Meyer, Politikchef von Enpal. "Das wäre ein Tempolimit für Solaranlagenbetreiber." Das Berliner Unternehmen hat einen signifikanten Anteil seiner betriebenen Anlagen bereits in der Direktvermarktung und zählt damit zu den größten Anbietern in diesem Segment.
Auch der Hamburger Energiekonzern 1Komma5Grad, Konkurrent von Enpal, rechnet in einem Linkedin-Beitrag ähnliche entgangene Erlöse vor: Wer seine Anlage marktoptimiert betreibe, verliere durch die Kappung 25 Prozent seines wirtschaftlichen Vorteils. Bei bidirektionalem Laden mit einem Elektroauto seien es sogar 35 Prozent.
"Die 50-Prozent-Kappung nimmt alle Flexibilitätsoptionen hinter dem Netzverknüpfungspunkt in Geiselhaft und führt zu höheren Stromkosten für alle", sagt Jannik Schall, Mitgründer und Produktchef von 1Komma5Grad, in einem Beitrag auf der Plattform. Gemeint ist, dass es sich so für Solarbesitzer künftig weniger lohnen dürfte, flexibel auf Strompreise am Markt zu reagieren.
Was die PV-Drosselung konkret bedeutet
Zum Verständnis: Bisher galt für kleine PV-Dachanlagen ohne intelligentes Messsystem eine Begrenzung auf 70 Prozent der installierten Leistung, die mit dem Solarspitzengesetz 2025 auf 60 Prozent abgesenkt wurde. Anlagen mit intelligentem Messsystem und Steuerbox waren davon ausgenommen. Sie konnten also die volle Leistung einspeisen, wurden aber bei negativen Börsenpreisen meist von den Vermarktern abgeregelt.
Das neue EEG geht darüber hinaus: Die Kappung auf 50 Prozent soll dauerhaft und pauschal gelten. Und damit auch für Anlagen mit Steuerbox, auch für Anlagen in der Direktvermarktung.
Der entscheidende Punkt dabei: Die Begrenzung gilt am Hausanschluss. Das bedeutet, dass nicht nur der PV-Strom selbst betroffen ist, sondern auch Speicher und bidirektionale Elektroautos, die zu Spitzenpreiszeiten ins Netz einspeisen könnten.
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Eine typische neue Dachanlage hat heute zwischen 10 und 15 kW installierter Leistung; Tendenz steigend, weil Wärmepumpe und Wallbox den Eigenverbrauch erhöhen und damit auch größere Anlagen wirtschaftlich machen. Bei einer Anlage mit 13 Kilowattpeak (kWp) bedeutet die 50-Prozent-Regel: maximal 6,5 kW dürfen ins Netz fließen. Das gilt selbst dann, wenn der Strompreis hoch ist und das Netz die Einspeisung problemlos aufnehmen könnte.
Wen die Kappung trifft – und wen nicht
Für Anlagenbetreiber, die die dreijährige Übergangszahlung in Anspruch nehmen und ihren Strom nicht aktiv vermarkten, ist die Kappung zunächst weniger schmerzhaft: Bei Anlagen ohne Speicher betrifft sie rechnerisch nur einen kleinen Teil der Jahreserzeugung, weil die Nennleistung ohnehin nur an wenigen Sonnenstunden im Jahr erreicht wird.
Anders sieht es für Anlagen in der Direktvermarktung aus. Hier ist die Kappung direkt erlösrelevant – besonders abends und in Nachtstunden, wenn kein PV-Strom fließt, aber Speicher oder Elektroauto zu hohen Marktpreisen ins Netz einspeisen könnten. Genau in diesen Stunden greift die 50-Prozent-Grenze am Hausanschluss und dürfte damit die volle Flexibilitätsnutzung behindern.
"Der Staat will eigentlich in eine Welt ohne Förderung – untersagt den Betreibern aber gleichzeitig, am Markt Geld zu verdienen", sagt Meyer von Enpal. Aus seiner Sicht sollte die pauschale Kappung für Anlagen in der Direktvermarktung nicht gelten. Wer auf Preissignale reagiere und damit systemdienlich handele, dürfe nicht pauschal abgeregelt werden.
"Von uns aus könnte die Wirkleistung auch stärker begrenzt werden", sagt Meyer. "Aber eben nur bei Anlagen, die nicht auf Preissignale reagieren."
Statt pauschaler Kappung schlägt Enpal ein dynamisches Einspeiseentgelt vor: Anlagenbetreiber würden dann zahlen, wenn das Netz den Strom nicht aufnehmen kann. Damit hätten sie einen echten Anreiz, in Flexibilität zu investieren. "Warum führt die Bundesnetzagentur im Rahmen von Agnes kein dynamisches Einspeiseentgelt ein?"
Stattdessen hat die Regulierungsbehörde den Vorschlag im Rahmen der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom ("Agnes") bislang abgelehnt. Als Grund nannte sie unter anderem eine zu hohe Komplexität des Instruments sowie den großen Umsetzungsaufwand bei den Netzbetreibern. In der Solarbranche hat man dafür wenig Verständnis. "Stattdessen führt man wieder eine innovationsfeindliche Pauschale ein", so Meyer.
Was das für Solaranbieter bedeutet
Für Stadtwerke, Installateure und Energieversorger, die PV-Anlagen mit Direktvermarktung vertreiben, hat die Kappung eine direkte geschäftliche Konsequenz: Die Wirtschaftlichkeitsversprechen, mit denen sie Kunden für die Direktvermarktung gewinnen wollen, werden kleiner. Wer heute mit einem Jahreserlös von 700 bis 1000 Euro für eine typische Anlage wirbt, muss diese Zahlen unter Vorbehalt stellen.
Meyer rechnet deshalb mit erheblichen Marktverwerfungen: "Es wird eine wahnsinnige Verunsicherung im Markt geben. Und es wird das passieren, was immer passiert bei Novellen: Wir werden zum Ende hin eine Rallye sehen, bevor die Änderungen in Kraft treten." Danach sei eine Solardelle "vorprogrammiert".