Die Länder- und Verbändeanhörung für die EEG-Reform ging am Mittwoch zu Ende.

Die Länder- und Verbändeanhörung für die EEG-Reform ging am Mittwoch zu Ende.

Bild: © Hashir/KI-generiert

306 Seiten, 935.000 Zeichen: Kein Wunder, dass die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Energieverbänden in den vergangenen Tagen viel Arbeits- und Schlafzeit kostete.

Öffentlich stand das schrittweise Aus der Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen besonders im Fokus. Für die Energieverbände sind aber noch eine Reihe weiterer Punkte relevant. Eine Auswahl:

1. Übergang zur Direktvermarktung

Bislang sind Erneuerbaren-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt (kW) zur Direktvermarktung verpflichtet. Alle anderen Anlagen müssen sich nicht selbst um ihren Stromverkauf kümmern.

Im neuen EEG-Entwurf wird die Pflicht zur Direktvermarktung schrittweise auf alle Neuanlagen ausgeweitet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnt dies grundlegend ab, denn für eine Umsetzung seien die technischen, prozessualen und wirtschaftlichen Voraussetzungen absehbar nicht gegeben.

Auch die im Gesetzentwurf enthaltenen Übergangsfristen hält der Verband nicht für geeignet. Diese würden die aktuelle Einspeisevergütung "nicht ansatzweise" kompensieren.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordern andere Übergangsfristen. Der VKU bevorzugt eine einheitliche Regelung für alle betroffenen Anlagen. Erst 2030 sollte umgestellt werden. Der BDEW will zumindest Anlagen mit einer Leistung von 7 bis 25 kW bis 2030 Übergangszahlungen gewähren. Noch kleinere Anlagen sollten von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen werden.

Direktvermarktung

Kurz erklärt

Bei der Direktvermarktung verkauft der Betreiber einer Wind- oder Solaranlage seinen Strom selbst am Strommarkt, statt dafür eine feste Einspeisevergütung zu erhalten. In der Praxis übernimmt das oft ein Direktvermarkter: Er verkauft den Strom für den Betreiber und rechnet die Einnahmen ab. Je nach Anlage gibt es zusätzlich eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Einnahmen aus dem Marktverkauf ergänzt, wenn der Strompreis niedrig ist.

2. Smart Meter

Die Ausweitung der Direktvermarktung hängt eng mit dem Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter, zusammen. Eine Direktvermarktungspflicht für Anlagen zwischen 7 und 25 Kilowatt hält der BDEW auch deshalb erst ab 2030 für sinnvoll: Dann soll die bundesweite Plattform zur Strombilanzkreisabrechnung, der Mabis-Hub, in Betrieb sein.

Der BDEW lehnt es zudem ab, die Leistungsgrenze zum Smart-Meter-Einbau auf 2 kW zu senken. Andernfalls könnten die gesetzten Ausbauziele wegen eingeschränkter Personal- und Materialressourcen verfehlt werden. Grundsätzlich wünscht sich der Verband ein Smart-Meter-Gesamtkonzept.

Auch der VKU warnt: Die Ertüchtigung von Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 7 kW erzeuge aus Sicht der Netzführung erhebliche Kosten ohne ersichtlichen Mehrwert. Der Verband plädiert ebenfalls für eine Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese zwar angekündigt, ist bislang aber Details schuldig geblieben. Die Nachschärfung der Ausrollziele müsse mit sich abzeichnenden europäischen Vorgaben gut abgestimmt werden, erläuterte ein Ministeriumssprecher auf ZFK-Anfrage.

3. Erlösabschöpfung

Die Erlösabschöpfung war ein zentraler Auslöser für die EEG-Reform. Nach EU-Vorgaben dürfen Staaten Stromerzeugungsanlagen nur noch fördern, wenn sie bei hohen Markterlösen einen Abschöpfungsmechanismus vorsehen.

Der Gesetzentwurf setzt dafür eine Schwelle: Gelten soll der Mechanismus für Anlagen ab einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt. Biomasseanlagen will der Gesetzgeber ausnehmen.

Dem VKU geht die Regelung zu weit. Er schlägt vor, nur Anlagen ab einer Leistung von mindestens 200 Kilowatt in den Abschöpfungsmechanismus einzubeziehen. Das entspreche der europarechtlichen Mindestvorgabe. Eine weitergehende Absenkung würde nach Einschätzung des Verbandes den Aufwand für Netzbetreiber deutlich erhöhen, weil diese deutlich mehr Zahlungen abwickeln müssten. BDEW und BEE unterstützen diese Linie.

Aus VKU-Sicht sollten zudem Klär- und Deponiegasanlagen von der Abschöpfungsregelung ausgenommen werden. "Die Stromerzeugung erfolgt prozessbedingt im Rahmen der kommunalen Abwasserentsorgung und nicht mit dem Ziel, marktbedingte Übergewinne zu erzielen", schreibt der Verband. Der Refinanzierungsbeitrag entziehe den kommunalen Betrieben finanzielle Mittel, die sie für ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge bräuchten.

4. Pachtdeckel

Flächenpachten für Windenergieanlagen treiben die Branche schon länger um. "Die Entwicklung auf dem Flächenmarkt ist aus dem Ruder gelaufen", teilte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing im Juni mit und warb für einen Pachtdeckel. Als möglichen Richtwert schlug sein Verband einen Anteil von drei bis fünf Prozent der jährlichen Erlöse eines Windparks vor.

Auch im neuen EEG-Entwurf ist ein Pachtdeckel enthalten. Er orientiert sich an dem jährlich erzielbaren Ertrag einer Anlage, der vor Inbetriebnahme ermittelt wurde, und einem jahresscharfen Förderwert je Kilowattstunde.

Die Verbände bewerten den Pachtdeckel unterschiedlich. Der BDEW lehnt das Instrument in dieser Ausgestaltung ab. Auch der BEE spricht sich gegen den vorgeschlagenen Pachtdeckel aus. "Ein Eingriff in langfristige Grundstücksnutzungsverträge bedarf einer umfassend geprüften, verhältnismäßigen und praxistauglichen Lösung", schreibt er. Der VKU unterstützt dagegen die Idee eines Pachtdeckels, auch wenn er im Detail noch Änderungsbedarf sieht.

5. Kommunale Beteiligung

Die EEG-Reform eröffnet Kommunen die Möglichkeit, stärker als bislang von den Einnahmen aus Wind- und Freiflächen-Anlagen vor Ort zu profitieren.

Die Verbände BDEW, VKU und BEE begrüßen die Aufstockung prinzipiell. "Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Standortkommunen kann die lokale Wertschöpfung erhöhen und damit zu einer größeren Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort beitragen", schreibt der BEE.

Der BDEW kritisiert, dass zur freiwilligen Kommunalabgabe im EEG in der Praxis weitere verpflichtende Abgaben auf Länderebene hinzukommen. "Dies erhöht die Projektkosten und erschwert die Umsetzung von Windenergieprojekten." Der Branchenverband fordert deshalb, über das EEG hinausgehende Abgabepflichten an Kommunen auszuschließen.

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