Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, soll künftig mehr für die Netznutzung zahlen – die Bundesnetzagentur plant einen Grundpreisaufschlag für Prosumer.

Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, soll künftig mehr für die Netznutzung zahlen – die Bundesnetzagentur plant einen Grundpreisaufschlag für Prosumer.

Bild: © OH/AdobeStock

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, verbraucht weniger Strom aus dem Netz – zahlt aber bislang kaum mehr dafür, dass das Netz trotzdem jederzeit für ihn bereitsteht. Das will die Bundesnetzagentur ändern.

In ihrem Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (Agnes) sieht die Regulierungsbehörde vor, dass sogenannte Prosumer künftig einen höheren Grundpreis zahlen sollen. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist", begründete Behördenchef Klaus Müller den Schritt. Die Behörde wolle Stromerzeuger deswegen "ein wenig stärker" an den Kosten beteiligen. Das sei ein "Gebot der Fairness".

Nicht mehr als 100 Euro?

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die zusätzliche Belastung für Prosumer nicht mehr als 100 Euro pro Jahr betragen wird. Branchenvertreter zweifeln jedoch an dieser Zahl. Felix Dembski, Vice President Legal & Regulatory beim Allgäuer Speicheranbieter Sonnen, hat den Aufschlag auf Basis von Strukturdaten und Preisblättern des Bayernwerks überschlägig berechnet – und kommt auf bis zu 155 Euro pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nennt eine ähnliche Größenordnung: bis zu 150 Euro jährlich.

Besonders der pauschale Charakter des Aufschlags stößt auf Widerstand. "Diesen Aufschlag zahlt dann eine 3-Kilowatt-Peak-Photovoltaikanlage genauso wie eine 300-Kilowatt-Peak-Anlage", kritisiert Dembski. Dies spiegele die tatsächlichen Kosten nicht wider.

Selbst der ansonsten eher die klassische Energiewirtschaft vertretende Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) teilt diese Einschätzung: "Ein pauschaler Zuschlag für Prosumer wird deren Unterschiedlichkeit nicht gerecht."

Netzagentur verwirft Alternativmodell

Kritisiert wird auch, dass die Bundesnetzagentur ein Alternativmodell verwirft: Ein sogenanntes Opt-in ins Kapazitätsmodell, bei dem Prosumer ihre tatsächlich benötigte Netzkapazität selbst wählen und mithilfe von Speichern einhalten könnten, war von der Branche vorgeschlagen worden. Dieses Modell sieht die Behörde lediglich für Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden vor. "Stattdessen dürfte das Ergebnis mehr Netzausbau sein", so Dembski.

Der BSW-Solar warnt vor weitreichenden Folgen für die Energiewende. "In der Summe besitzen diese Maßnahmen das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen", erklärt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Dies widerspreche klar dem Bürgerwillen und den vereinbarten Regierungszielen.

Der Verband verweist zudem auf eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, wonach Prosuming den Netzausbaubedarf sogar reduzieren könne – vorausgesetzt, Batteriespeicher werden netzdienlich eingesetzt.

Auch Philipp Schröder, Mitgründer und Chef des Hamburger Energieunternehmens 1Komma5Grad, sieht in dem Aufschlag ein falsches Signal: "Die Bundesnetzagentur knickt vor den Netzbetreibern ein und bürdet Prosumern die Kosten dafür auf."

Lion Hirth, Professor an der Berliner Hertie School und Direktor des Energiemarkt-Forschungsinstituts Neon, hält dynamische Netzentgelte für den "systematisch überzeugenderen Ansatz" gegenüber dem pauschalen Grundpreisaufschlag.

Netzkosten sollen sich bis 2045 mehr als verdoppeln

Hinter dem Streit um den Prosumer-Aufschlag steckt eine weitaus größere Herausforderung: Die Netzkosten in Deutschland steigen massiv. Laut Bundesnetzagentur belaufen sie sich im Jahr 2026 bundesweit auf rund 37 Milliarden Euro – inklusive Offshore-Netzumlage. Bis 2035 sollen sie auf 67 Milliarden Euro steigen, bis 2045 auf 79 Milliarden Euro.

Treiber sind hohe Investitionsbedarfe in allen Netzebenen: für den Ausbau, die Modernisierung und die Digitalisierung. Die Übertragungsnetzbetreiber schätzen allein ihren Investitionsbedarf bis 2045 auf 365 bis 392 Milliarden Euro, die großen Verteilnetzbetreiber den ihren auf rund 207 Milliarden Euro für den Netzausbau.

Bislang tragen diese Kosten ausschließlich Verbraucher. Genau das soll die Agnes-Reform ändern – indem Erzeuger, Speichernde und Prosumer künftig ebenfalls zur Finanzierung beitragen.

Mehr dazu hier: Neuverteilung von Milliardenkosten: Netzagentur-Vorschlag im Verbändecheck

Engpassmanagement bereits in den Milliarden

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigen die Zahlen zum Engpassmanagement: Im Jahr 2025 fanden an jedem einzelnen Tag Netzengpassmanagementmaßnahmen statt, durchschnittlich vier Stunden lang. In der Spitze wurden rund 17 Gigawatt in einer einzigen Stunde abgeregelt.

Mehr dazu hier: Solarstrom-Abregelung steigt um 97 Prozent – Redispatch-Zahlen 2025 veröffentlicht

Das Gesamtvolumen der Redispatch-Maßnahmen lag bei rund 30 Terawattstunden (TWh), davon rund 24 TWh im Übertragungsnetz und 6 TWh im Verteilernetz. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 3 Milliarden Euro – davon allein 1,35 Milliarden Euro für die Vorhaltung und den Abruf von Reservekraftwerken.

Mehr zur Agnes-Reform: Was ab 2029 für Haushalte, Großverbraucher, Speicher und Einspeiser gilt, hat die ZFK in einer ausführlichen Übersicht zusammengefasst. Die Reaktionen der Energieverbände auf die Gesamtreform finden sich hier.

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