Die Verteilung von Stromnetzkosten ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompliziert es in der Netzwirtschaft bisweilen zugeht. Die Branche unterscheidet nicht weniger als sieben Ebenen, über die die milliardenschweren Kosten für Instandhaltung und Ausbau von Stromnetzen gewälzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Stromnetz stark verflochten ist.
Dabei geht es um Milliardenbeträge, die jedes Jahr verteilt werden müssen und den Strompreis stark belasten. Aktuell zahlen Haushaltskunden in Deutschland im Durchschnitt rund neun Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Netzentgelte. Das ist ein Viertel des gesamten Strompreises.
Und der Druck dürfte hoch bleiben. Die Übertragungsnetzbetreiber allein gehen von Investitionskosten in Höhe von 365 bis 392 Milliarden Euro bis ins Jahr 2045 aus. Wenn der Bund nicht zuschießt, müssen Stromnetzkunden die Kosten schultern. Wer wie viel zahlen muss, ist Teil der Netzentgeltreform, die die Bundesnetzagentur gerade vorantreibt.
Das Stammbaum-Prinzip und die Realität
Am leichtesten ließen sich Kosten wälzen, wenn jeder Stromverbraucher pro Ebene einem einzigen Netzabschnitt zugeordnet werden könnte. Die Realität ist anders.
Mal gibt es Verflechtungen zwischen Netzen zur Absicherung der Versorgungssicherheit, mal sogenannte Ringschlüsse zum Glätten von Erzeugungs- und Verbrauchsspitzen, mal historisch gewachsene vermaschte Strukturen. Heißt: Pro Ebene müssten immer wieder mal zwei, wenn nicht noch mehr Netzbetreiber einem Stromverbraucher zugeordnet werden.
Nach Darstellung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) handelt es sich hier nicht um Ausnahmefälle. Dies sei mehrfach bei seinen Mitgliedsunternehmen vorzufinden. Der VKU vertritt einen Großteil der Stromverteilnetzbetreiber in Deutschland.
Vorteile für Netzgebiete mit viel Eigenerzeugung
Das verflochtene deutsche Stromnetz könnte für die Bundesnetzagentur noch zum großen Stolperstein werden. Grundsätzlich will die Regulierungsbehörde die Wälzung von Stromnetzkosten neu organisieren. Das Ziel ist eine verursachungsgerechtere Lösung.
Denn vom aktuellen System profitieren Netzgebiete mit besonders viel erneuerbaren Energien, da sie sich weniger stark an den Kosten vorgelagerter Netze beteiligen müssen. Je stärker sie ihren Strombedarf durch Eigenerzeugung decken, desto weniger Strom müssen sie aus den vorgelagerten Netzen beziehen; und desto weniger der vorgelagerten Netzkosten müssen sie schultern. In manchen Fällen führt das dazu, dass die Netzentgelte im vorgelagerten Netz höher sind als jene auf der unteren Ebene.
Die Bundesnetzagentur hält das für ungerecht. Die vorgelagerten Netze werden nämlich zunehmend gebraucht, um Ökostrom zu transportieren, der aus den unteren Ebenen kommt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob sich Verbraucher auch in Netzgebieten mit besonders viel Eigenerzeugung stärker an der Finanzierung der vorgelagerten Netze beteiligen sollten. Vorgelagerte Netze stehen immerhin als eine Art Feuerwehr bereit, selbst wenn sie nicht oft genutzt werden.
VKU und BDEW für leistungsorientierten Ansatz
Die Bundesnetzagentur plädiert deshalb dafür, den netzbezogenen Letztverbrauch als zentrale Kenngröße heranzuziehen. Doch hier stößt die einfache Theorie auf die komplizierte Realität: Denn nur bei einer eindeutigen Zuordnung von Verbrauchsmengen zu vorgelagerten Netzen sei eine rechnerisch saubere Kostenwälzung möglich, schreibt der VKU.
"Überall dort, wo Letztverbräuche eines nachgelagerten Netzbetreibers auf verschiedene vorgelagerte Netzbetreiber aufzuteilen wären, fehlt eine praktikable Lösung für die Zuordnung." Aus VKU-Sicht wäre deshalb ein Ansatz sinnvoller, der auf die benötigte Leistung abhebt und nicht auf die Strommenge, auch Arbeit genannt.
"Für die Abrechnung zwischen den Netzbetreibern würden dabei die gemessene Bezugsleistung und die Bezugsarbeit herangezogen", erläutert er. "Maßgeblich dabei ist, dass die zwischen den Netzbetreibern abgerechnete Bezugsleistung der optimal bestellten Kapazität entspricht und damit den tatsächlichen Bedarf der Netzkunden widerspiegelt."
VZBV für bundeseinheitliche Verteilnetzentgelte
Auch der zweite große Netzbetreiberverband BDEW plädiert für eine leistungsbasierte Kostenwälzung. Er argumentiert dabei vor allem mit dem Hauptkostentreiber, dem Ausbau der Stromnetze. Dieser erfolge auf Basis angeschlossener Leistung und nicht auf Basis verteilter Strommengen. Heißt: Wer aus dem vorgelagerten Netz mehr Leistung benötigt, soll sich auch stärker an der Finanzierung des entsprechenden Netzausbaus beteiligen.
Für ein deutlich schlankeres und verständlicheres Modell wirbt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Für ihn sind bundeseinheitliche Verteilnetzentgelte die Lösung. "Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", schreibt er. "Die notwendigen Investitionen in den Um- und Ausbau der Stromnetze kommen somit allen Netzkunden zugute."
DIHK: Bundesnetzagentur-Vorschlag "ausdrücklich positiv"
Unterstützung erhält die Bundesnetzagentur von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Der Dachverband würdigt den Vorschlag der Behörde als "ausdrücklich positiv", denn dieser trage zu einer spürbaren Entlastung der Höchst- und Hochspannungsebenen bei. Die beabsichtigten Entlastungseffekte dürften in den nachgelagerten Netzebenen aber nicht zu zusätzlichen Kosten für den Mittelstand führen, warnt er.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hält die vorgeschlagenen Änderungen für „notwendig“ sowie in der vorliegenden Form auch „lösungsorientiert“. Und auch für die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber ist der Bundesnetzagentur-Vorstoß ein "pragmatischer Ansatz". Allerdings können sie sich ebenfalls eine Kostenwälzung auf Grundlage der vorgehaltenen Netzanschlusskapazität vorstellen.



