Gas

BNetzA genehmigt NEP Gas 2018-2028

Die Behörde hat nicht alle von den FNB vorgeschlagenen Maßnahmen akzeptiert. Die Zuleitung für das mögliche LNG-Terminal Brunsbüttel wurde aus dem Plan entfernt, alle Eugal-Leitungen aufgenommen.
20.12.2018

Die Rohre für die Eugal-Pipeline haben eine Länge von 18 Metern und ein Gewicht von 15 Tonnen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Donnerstag die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas (NEP Gas) 2018-2028 abgeschlossen. Dies stellt gleichzeitig ein Änderungsverlangen an die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) dar. Die bestätigten Maßnahmen sind nun für die FNB verbindlich.

Der Entwurf des NEP Gas 2018-2028 umfasst insgesamt 159 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von circa 7 Mrd. Euro. Dabei sind gegenüber dem NEP Gas 2016-2026 41 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die neuen Maßnahmen dienen vor allem der Marktraumumstellung von niederkalorischem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas, dem Anschluss von neuen Gaskraftwerken sowie der Ableitung von Gas aus der geplanten Nord-Stream-Erweiterung, betont die BNetzA.

1321 Kilometer Leitungsbau nötig

Die BNetzA hat nun 152 der von den FNB vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von circa 6,85 Mrd. Euro bestätigt. Die bestätigten Maßnahmen umfassen einen Leitungsausbau von 1321 Kilometern und einen Verdichterausbau von 499 MW.

Dazu gehört auch die Eugal-Leitung von Lubmin an der Ostseeküste bis nach Deutschneudorf an der tschechischen Grenze mit einem Investitionsvolumen von rund 2,3 Mrd. Euro. Für die in Lubmin neu zu schaffenden Kapazitäten liegen bereits langfristige Buchungen aus einer seitens einiger Fernleitungsnetzbetreiber durchgeführten europaweiten Marktbefragung von Transportkunden vor, hieß es. Die erfolgten Buchungen werden nach Aussage der Fernleitungsnetzbetreiber die Investitionen maßgeblich refinanzieren.

Zuleitung für LNG-Terminal Brunsbüttel wurde gestrichen

Maßnahmen, die nicht in den Anwendungsbereich des NEP Gas fallen, müssen aus dem Plan herausgenommen werden. Um eine solche Maßnahme handelt es sich bei der Anbindungsleitung für ein geplantes Terminal für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Brunsbüttel. Der Bau einer Anbindungsleitung fällt in die Verantwortlichkeit des Anlagen-Projektierers, urteilte die BNetzA. Hiermit werde keine Aussage über die Bedarfsgerechtigkeit oder die Realisierungswahrscheinlichkeit der geplanten Anlage getroffen.

Eine geplante Leitung von Bunde nach Leer-Mooräcker ist ebenfalls aus dem Plan gefallen. Grund hierfür sei, dass die Fernleitungsnetzbetreiber mögliche Alternativen nicht hinreichend geprüft hätten.

TENP-Ersatzinfrastruktur wurde genehmigt

Vor dem Hintergrund gegenwärtiger Transporteinschränkungen auf der TENP-Pipeline haben die Fernleitungsnetzbetreiber ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich wären, falls die Leitung nicht vollständig wieder in Betrieb genommen werden kann. Die Bundesnetzagentur bestätigt mit dem Änderungsverlangen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 171 Mio. Euro. (al)