Preem, Schwedens größter Hersteller von Kraftstoffen, spielt eine herausragende Rolle bei der Umstellung auf Wasserstoff.

Preem, Schwedens größter Hersteller von Kraftstoffen, spielt eine herausragende Rolle bei der Umstellung auf Wasserstoff.

Bild: © Adobe Stock/Thomas

Wie genau die Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff ausgestaltet sein werde, könne man erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, betonte der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) Jochen Homann am Donnerstag bei der Jahrestagung Gas 2021 des Handelsblatts.

Wenn man alle im aktuellen Szenariorahmen Gas angemeldeten Wasserstoffprojekte für bare Münzen nehmen und alle realisieren würde, werde das inländische Angebot die Nachfrage von Wasserstoff sogar übersteigen, das sei unrealistisch. Wissenschaftliche Studien bestätigten diese Einschätzung und zeigten den hohen Importbedarf auf, so Homann.

Konkrete Vorverträge zwischen Gasnetzbetreibern und Projektierern

Deshalb gelte es nun bei den bisher unverbindlichen Projektanfragen, "die Spreu vom Weizen zu trennen". Deshalb verlange die BNetzA konkrete Vorverträge zwischen den Gasnetzbetreibern und Projektierern, um Planungssicherheit für die Infrastruktur zu bekommen. Auf dieser Grundlage könne die Behörde dann schnell über notwendige Wasserstoffleitungsprojekte entscheiden, auch außerhalb des Netzentwicklungsplans, so der BNetzA-Chef.

Skeptisch sieht er die Argumentation: Es gibt 500.000 km Gasnetze, die sind volkswirtschaftlich wertvoll und es ist günstiger diese für den Wasserstofftransport zu nutzen als neue zu bauen. "Das mag sein, doch das gilt nur für solche Leitungen, die auch künftig wirklich gebraucht werden", sagte Homann.

Wasserstoff im Wärmemarkt am ehesten in BHKWs und Quartierslösungen

"Deswegen sollte man die vorhandenen Netze überall dort nutzen, wo der Einsatz von Wasserstoff tatsächlich sinnvoll ist", unterstreicht der BNetzA-Chef. "Wenn Wasserstoff im Wärmemarkt genutzt werden soll, wie viele dies wünschen, dann doch am ehesten in Blockheizkraftwerken und Quartierslösungen".

Das bedeute dann jedoch im Umkehrschluss, dass ein großer Teil der Verteilnetzleitungen schlichtweg nicht mehr benötigt werde und die Wärmeversorgung beispielsweise über Strom stattfinde. "Es kann nicht sein, dass man am Anfang eine Struktur hinstellt und dann darüber nachdenkt, wo man den Wasserstoff einzusetzen gedenkt", so Homann.

Verteilnetz der Zukunft wenig gemeinsam mit dem heutigen

Natürlich werde es auch künftig im Verteilnetz Wasserstoffleitungen geben. Doch die führten dann möglicherweise nicht mehr zu privaten Haushalten, sondern zu Tankstellen, zu Blockheizkraftwerken oder zu Industriekunden. Das Verteilnetz der Zukunft werde jedenfalls wenig gemeinsam haben mit dem heutigen. "Deshalb ist mein Rat an die Branche: statt Bestehendes zu verteidigen, sollten wir uns gemeinsam lieber Gedanken machen über die Zukunft der Netze", sagte Homann.

Für eine integrierte Netzplanung brauche es "einige politische Grundentscheidungen" auch darüber, wo der Wasserstoff künftig eingesetzt werden soll, unterstrich Homann. Es mache eben einen großen Unterschied, ob man den Wasserstoff im gesamten Wärmemarkt einsetzen wolle und dann über die ganze Republik verteilen müsse oder sich auf ökonomisch interessante Anwendungsbereiche konzentriere.

Abnehmende Bedeutung der Gasverteilnetze

Wo Gasnetze künftig nicht mehr in der jetzigen Form benötigt würden, würden andere Netze bedeutsamer, betonte Homann. Stromnetze, Wärmekonzepte, aber auch die Wasserstoffleitungen seien künftige Betätigungsfelder für die Betreiber. Wenn es nach der Bundesnetzagentur gehe, werde es hierfür einen stabilen und attraktiven Regulierungsrahmen geben, der beiden Seiten gerecht werde: den Investoren der Gas- und Wasserstoffnetze sowie den Verbrauchern, der Wirtschaft und den privaten Verbrauchern.

Zur Höhe der künftigen Eigenkapitalverzinsung für die kommende Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze wollte sich Homann nicht konkret äußern. Doch unterstrich er erneut, dass die BNetzA bei der Festlegung ihre Spielräume auch zugunsten von Investitionen nutzen werde.

EuGH-Urteil: BNetzA wendet vorerst weiterhin geltendes Recht an

In puncto EuGH-Urteil für eine stärkere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur in Kernbereichen der Energieregulierung, betonte Homann, dass die Behörde in einer Übergangszeit weiterhin geltendes Recht anwenden werden. Die Branche müsse sich jedenfalls keine Sorgen machen, dass die BNetzA die Situation ausnutzen werde, „gegen oder für irgendjemanden der Beteiligten im Energiemarkt, sondern es wird im Kern erstmal so weitergehen, wie es bisher gewesen ist“, so Homann. (hcn)

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