Die Deutsche Energiepool GmbH hat sich laut Homepage "auf die kostengünstige Beschaffung von Energie, insbesondere die Beschaffung von Erdgas für Industriekunden und Stadtwerke spezialisiert". Seit dem laufenden Jahr wurden bundesweit auch Privatkunden beliefert.

Die Deutsche Energiepool GmbH hat sich laut Homepage "auf die kostengünstige Beschaffung von Energie, insbesondere die Beschaffung von Erdgas für Industriekunden und Stadtwerke spezialisiert". Seit dem laufenden Jahr wurden bundesweit auch Privatkunden beliefert.

Bild: © Adobestock/K.-U. Häßler

Mitte September hat der Gaslieferant Deutsche Energiepool GmbH die Einstellung des bundesweiten Vertriebs per ersten Oktober angekündigt. Grund sind die Preissprünge im Großhandel beim Erdgas. Da der Anbieter einen nicht unbeträchtlichen Teil seiner Gasmengen kurzfristig am Spotmarkt erwerben muss,  wurde er von der Preisentwicklung auf dem falschen Fuß erwischt und das Geschäftsmodell des Unternehmens in kurzer Zeit unwirtschaftlich.

Seit der Ankündigung häufen sich bei den Verbraucherschützern die Kundenbeschwerden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen äußert auch unverhohlen Kritik an den Online-Vergleichsportalen.

 

"Anbieter konnte jederzeit kündigen"

Beim Ranking der Vergleichsportale sei die DEP Deutsche Energie Pool GmbH seit Anfang des Jahres ganz oben mit dabei gewesen, schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen: Der Arbeitspreis von ein Cent pro KWh sei konkurrenzlos und trotz eines hohen monatlichen Grundpreises von 39 oder 55 Euro auf ein Jahr gerechnet lukrativ gewesen.

Nicht in die Bewertung der Portale mit einbezogen gewesen sei aber, dass der Anbieter jederzeit kündigen konnte und keine Vertragslaufzeit vorgesehen war. „Betroffene sind zu Recht verärgert, denn der finanzielle Vorteil des niedrigen Arbeitspreises wird ihnen mit der Kündigung zu Beginn der kalten Jahreszeit verwehrt“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Hauptkritikpunkt der Ratsuchenden sei, dass sie über die Sommermonate einen hohen Grundpreis, also hohe Abschläge, gezahlt haben und nun in der Heizperiode nicht davon profitierten. Auch sei die Kündigung für einige zu plötzlich und überraschend gekommen, so Preuschoff auf ZfK-Anfrage.

"Das größte Problem ist der hohe Grundpreis"

Ähnlich ist der Tenor bei Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW: „Größtes Problem dürfte der hohe Grundpreis des Tarifs sein, der sich nur rechnet, wenn aufgrund des niedrigen Arbeitspreises während der heizintensiven Monate geliefert werden würde. Darauf zielen auch die Beschwerden ab. Uns liegen unter anderem Unterlagen mit einem Grundpreis von über 70 Euro pro Monat vor.“ Die Grundpreise seien unterschiedlich und offenbar abhängig vom angegebenen Jahresverbrauch gewesen. Je höher der angegebene Verbrauch, desto höher vermutlich der monatliche Grundpreis. 

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien über ein Vermittlungs- oder Vergleichsportal auf den Versorger aufmerksam geworden und hätten darüber einen Vertrag abgeschlossen. „Solche Plattformen erwecken den Anschein eines objektiven Anbietervergleichs. Sie sind jedoch nicht unabhängig und bilden auch nicht den gesamten Markt ab“, erklärt die Rechtsexpertin Preuschoff. Auch der im Ranking niedrigste Preis müsse nicht dauerhaft die günstigste Lösung sein.  

Die hohen Endverbraucherpreise für Erdgas seien ein generelles Problem, aber auch intransparente oder sehr drastische Preiserhöhungen häuften sich aktuell, so die Rechtsexpertin.

Verivox: "DEP war nicht auffällig günstig"

Die Deutsche Energie Pool (DEP) habee tatsächlich einen sehr niedrigen Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde, konzidiert Verivox-Sprecher Lundquist Neubauer. "Allerdings war dafür der Grundpreis, also der vom Verbrauch unabhängig zu zahlende Grundbetrag, entsprechend höher."

So habe die DEP mit den Gesamtkosten je nach Postleitzahl und Verbrauchsbereich zwar teilweise zu den günstigsten Anbietern gehört, sie sei aber nicht auffällig günstig gewesen. Darüber hinaus habe Verivox als Vergleichsportal keinen Einblick in die Kalkulation der Versorger, stellt er klar.

VZBV: Haushalte mit geringem Einkommen vor Gassperren schützen

 Die Großhandelspreise für Erdgas haben sich seit Mai verdoppelt und sind so hoch wie seit zehn Jahren nicht mehr. Angesichts dieses massiven Anstiegs haben einige Grundversorger bereits angekündigt, auch die Endverbraucherpreise entsprechend zu erhöhen. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) steigen die Preise für die Endkundenpreise Stand heute um durchschnittlich 12,6 Prozent.

Sollte es bei den Verbraucherpreisen zu ähnlichen Preissprüngen wie an der Börse kommen, müsse die Bundesregierung prüfen, wie sie die finanziellen Mehrbelastungen begrenzen könne, mahnt der VZBV. Die Europäische Kommission habe hierzu bereits eine Maßnahmen-Toolbox angekündigt, an der sich die Mit-
gliedstaaten kurzfristig bedienen können, ohne die Energiebinnenmarktregeln zu verletzen. Frankreich hat bereits entschieden, die Strom- und Gaspreise bis April zu deckeln.

Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen müssten im Winter vor Gassperren geschützt werden, falls sie ihre Energierechnungen nicht mehr begleichen könnten. (hoe)

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