Strom

Post-EEG-Anlagen: ASEW bietet Mustervertrag in zwei Varianten

Das Stadtwerke-Netzwerk will damit Post-EEG-Anlagenbetreibern eine Perspektive geben. Eine Variante ist für Anlagen für bis zu 100 kWp gedacht.
23.02.2021

In den nächsten Jahren fallen mehr als 630.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der EEG-Förderung, schätzt die ASEW.

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) hat für Mitgliedsunternehmen einen Mustervertrag erarbeitet. Dieser sei juristisch umfassend geprüft und könne zum Ausbau des Geschäftsfeldes Post-EEG eingesetzt werden.

Hintergrund ist, dass mit Beginn dieses Jahres die ersten erneuerbaren Anlagen nach 20 Jahren keine EEG-Förderung mehr erhalten. In den nächsten zehn Jahren sind nach ASEW-Angaben mehr als 630.000 Anlagen betroffen.

Wirtschaftlich tragfähige Perspektive

Das Stadtwerke-Netzwerk verfolgt mit dem neuen Mustervertrag das Ziel, möglichst vielen der ausgeförderten Anlagen eine wirtschaftlich tragfähige, langfristige Perspektive zu bieten.

"Der ASEW-Mustervertrag bietet Stadtwerken die Möglichkeit, die Strommengen der ausgeförderten Anlagen im Rahmen einer sonstigen Direktvermarktung (PPA) abzunehmen", heißt es. "Der Vorteil dabei ist, dass beide Vertragspartner so mit stabilen Summen für die erzeugte Energie kalkulieren können — eine Planbarkeit, die wichtig für den angestrebten Weiterbetrieb der 20 Jahre alten Anlagen ist."

Mustervertrag: Zwei Varianten

Der Mustervertrag sei im Netzwerk kostenlos verfügbar, teilt die ASEW mit. Es gebe zwei Varianten.

Die erste sei für die Abnahme der gesamten erzeugten Strommenge konzipiert. Denn für Anlagen von bis zu 100 Kilowattpeak Leistung besteht keine Pflicht zur Installation eines intelligenten Messsystems. Die zweite Variante greife bei Eigenverbrauchslösungen und ziele auf die Abnahme der Reststrommengen durch Stadtwerke und Direktvermarkter. (ab)

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