Strom

Bundesnetzagentur startet neue Ausschreibungsrunde

Die Bundesnetzagentur startet die aktuellen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019.
17.12.2018

Auch im Jahr 2019 werden die Zuschläge für den Zubau von Windenergie an Land und die Photovoltaik über Ausschreibungen erfolgen.

Die Bundesnetzagentur hat den Startschuss für die erste Ausschreibung im neuen Jahr gegeben. Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,20 Cent pro kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 MW. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 154.945 kW bezuschlagt werden; es gilt eine verkürzte strafzahlungsfreie Umsetzungsfrist von 24 Monaten.

Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für die aktuelle Ausschreibung 8,91 Cent pro kWh. Für diese Runde beträgt das Volumen 175 MW. Es sind wieder Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten möglich: Durch den Erlass weiterer Verordnungen können nun auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und dem Saarland Gebote für solche Flächen platziert werden. Bezogen lediglich auf Grünlandflächen gilt dies auch für Rheinland-Pfalz.

Die Regelungen für Solaranlagen

In Baden-Württemberg und im Saarland können pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Im Saarland gilt dabei ein zeitliches Limit bis zum 31. Dezember 2022. In Rheinland-Pfalz können Anträge für bis zu 50 MW gestellt werden, wobei wie erwähnt lediglich Grünland infrage kommt.

In Bayern können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Nach der hessischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 MW bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch in beiden Ländern nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000-Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. In beiden Ländern wird das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt.

Sonderregelung für Bürgergesellschaften

Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen handelt sich um zwei getrennte Ausschreibungen. Die Zuschläge werden nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht, lediglich Bürgerenergiegesellschaften bei der Windausschreibung erhalten den Markträumungspreis. Im kommenden Jahr werden insgesamt 16 Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur durchgeführt. (sig)