Strom

BVES kritisiert ÜNB-Ausschreibungen

Die „besonderen netztechnischen Betriebsmittel“ müssen so gestaltet werden, dass sie flexibel sind. Dafür seien, so der BVES, die derzeitigen Ausschreibungen nicht geeignet.
13.07.2018

Daimler hat in Elverlingsen einen Batteriespeicher mit Batterien für E-Mobile errichtet.

Die Ausschreibungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für die Vorhaltung und den Betrieb von sogenannten „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ seien, so der bemängelt der Bundesverband Energiespeicher (BVES), nur vordergründig technologieneutral. Ein auf große Einheiten ausgelegtes Ausschreibungsdesign ziele auf große Konzerne, benachteilige aber dezentrale Lösungen und Flexibilitätsoptionen bei Energiespeichern.

Anstatt Netzstabilitätsmaßnahmen zu fördern, zielten die Ausschreibungen, bei denen eine Mindestgesamtbetriebszeit von 500 Stunden im Jahr gefordert wird, auf Grundlastmanagement, so der BVES. Die Energiewende sei jedoch dezentral. Vielfältige, dezentrale Energiespeichersysteme könnten wesentlich besser zur Energiesystemstabilität beitragen und auch bei Ausfällen im Netz kurzfristig den sicheren Betriebszustand wiederherstellen.

Weder transparent noch marktorientiert

Der BVES kritisiert, dass die ausgeschriebenen Einheiten zu groß seien. Zwölf Lose zu 100 MW oder mehr und eine Mindesterbringungszeit von 38 Stunden limitierten die Teilnahmemöglichkeit für Anbieter über Gebühr. „Flexible Zukunftslösungen werden so ausgeschlossen und die Herausforderungen der neuen dezentralen Energiewelt mit dem Werkzeugkasten der 90er Jahre angegangen“ so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

Flexible Lösungen müssten in real technologieoffenen Ausschreibungen daher unbedingt gleichgestellt berücksichtigt werden, fordert der BVES. Zudem müssten die Begrifflichkeiten in der Diskussion zur Ausschreibung besser voneinander abgegrenzt werden. Der Unterschied zwischen Netzstabilitätsmaßnahmen und Grundlastmanagement solle zum Beispiel nachvollziehbar abgegrenzt sein. Insgesamt, so das Urteil des BVES, sei das angestrebte Vergabeverfahren weder transparent noch marktorientiert noch diskriminierungsfrei. (sig)