Über Energiegemeinschaften möchten Erneuerbare-Verbände eine bürgernahe Energiewende voranbringen.

Über Energiegemeinschaften möchten Erneuerbare-Verbände eine bürgernahe Energiewende voranbringen.

Bild: © alphaspirit/AdobeStock

In dem Impulspapier Energiesharing weisen die Autoren von Energy Brainpool auf die Potenziale hin, welche die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus regionalen Erneuerbare-Energien-Anlagen biete: eine verbesserte Akzeptanz für EE-Anlagen, einen verstärkten Zubau, einen Anreiz, die regionale Stromnachfrage netzlichdienlich an die regionale, erneuerbare Erzeugung anzupassen, und die Sicherung des Weiterbetriebs von Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung.

"Artikel 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) der EU sagt allen Bürgern das Recht auf Energy Sharing zu", so die Energy-Brainpool-Experten Fabian Huneke und Sara Nitzsche. In Deutschland gibt es unter dem Namen Bürgerenergiegesellschaft, Energiegenossenschaft, Regionalstrom, Community-Strom, Quartiers- und Nachbarschaftsstrom bereits verschiedene Konzepte der gemeinsamen Stromproduktion oder des geteilten Stromverbrauchs. "Doch keine dieser Formen kann heute sinnvoll das Recht ausüben, diesen Strom gemeinsam zu nutzen, das ihnen gemäß EE-Richtlinie zusteht. So werden heute auch nicht alle Chancen optimal genutzt und der EE-Zubau bleibt hinter seinem ökologischen und ökonomischen Potenzial zurück", so die beiden Autoren.

Stadtwerke spielen eine zentrale Rolle

In ihrem Impulspapier, das sie im Auftrag des Bündnisses Bürgerenergie (BBEn) und des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) erstellten, skizzieren sie einen Gestaltungsvorschlag für eine entsprechende Umsetzung der EE-Richtlinie: Stromverbraucher und Erzeuger sollen ein Wahlrecht erhalten, in eine regionale Renewable Energy Community (REC) ein- und auszutreten. Dabei erwerben und kündigen sie Anteile an der REC. Die REC gilt als virtueller Stromverbraucher: Dessen Stromverbrauch errechnet sich aus der kumulierten Verbraucherlast, die nicht mit Strom aus eigenen EE-Anlagen gedeckt wird. Die REC übernimmt als virtueller Lastgangkunde gegenüber dem Verteilnetzbetreiber (VNB) alle energiewirtschaftlichen Verpflichtungen als Letztverbraucher. Der VNB errechnet unter kombinierter Verwendung von Messdaten und Standardlastprofilen einen virtuellen Summenverbraucher-Lastgang je REC. Kosten und Erlöse, die bei der Bewirtschaftung des Energy Sharings anfallen, werden mit den REC-Mitgliedern bzw. -Anteilseignern abgerechnet.

Hierbei herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, die REC darf kein vorrangig gewinnorientiertes Unternehmen sein und Härtefallregelungen für einkommensschwache Haushalte sind anzubieten. In der Regel wird eine REC durch ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) unterstützt, das Bilanzkreisverantwortlicher ist, Fehlmengen an den Strommärkten zukauft bzw. Stromüberschüsse verkauft und weitere energiewirtschaftliche Prozesse und Aufgaben bei der Bewirtschaftung des Energy Sharing der REC übernimmt. Wichtig wird dabei in der Regel auch eine Plattform für dezentralen Handel sein, an der EVU Wechselprozesse rund um das Energy Sharing anbieten, so die Autoren.

Aussichtsreiche Kombination mit Quartierslösungen

Quer durch die Bank begrüßten Bundestagsabgeordnete bei einem Panel diesen Vorschlag, wiesen allerdings auch auf Grenzen hin. So ist für Peter Stein (CDU) eine verstärkte Einbindung und Beteiligung der Bürger Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Besonders im Rahmen von Quartierssanierungen sowie von Cloudangeboten sieht er ein großes Potenzial für eine gemeinschaftliche dezentrale Energieerzeugung und -nutzung. Zudem komme das Energiesharing auch den Stadtwerken zugute und stärke die gewachsene dezentrale Struktur in Deutschland. "Energiesharing ist allerdings nur eine Möglichkeit unter mehreren, die Energiewende nach vorne zu bringen", betonte Stein.

Auch Lorenz Gösta-Beutin (Die Linke) sieht Chancen, vor allem in der Verknüpfung von Energiegemeinschaften und Quartierssanierung. Doch brauche es zusätzliche staatliche Vorgaben wie eine Photovoltaikpflicht und Förderprogramme. Zudem sieht der Linken-Politiker die Problematik, dass bei Nachbarschaftsprojekten außerhalb des EEG die "verbleibenden Lasten auf die Allgemeinheit umgelegt werden". Martin Neumann (FDP) sieht im Energiesharing "einen interessanten Ansatz, Marktwirtschaft, Beteiligung und Akzeptanz zu kombinieren". Zudem biete eine verstärkte regionale Nutzung Vorteile, die Energie- und Leitungsverluste beim Stromtransport zu reduzieren. Timon Gremmels (SPD) begrüßt das Konzept mit einer Stärkung der Prosumer, plädiert jedoch ebenfalls für weitergehende Maßnahmen im Rahmen einer großen EEG-Reform sowie den Abbau bürokratischer Hemmnisse auch für Mieterstromprojekte. Julia Verlinden (Grüne) hält das Konzept für eine riesige Chance, in Erinnerung zu rufen, dass die Energiewende von Anfang an maßgeblich von Bürgern vorangetrieben worden sei. Ergänzt werden müsse diese jedoch durch weitergehende Maßnahmen wie eine zeitnahe Streichung des Ausbaudeckels für die Photovoltaik.

Umsetzung bis ins kommende Jahr gefragt

"Nicht die großen Energiekonzerne, sondern Bürgerinnen und Bürger haben die Energieversorgung demokratisiert und die Energiewende von unten vorangebracht. Jetzt muss es gelingen, mit den neuen Möglichkeiten, die die EU geschaffen hat, Bürgerenergie wieder stärker voranzubringen. Energy Sharing ermöglicht es, Menschen ohne eigene Erzeugungsanlagen erneuerbare Energien unmittelbar zugänglich zu machen, und ist damit ein starker Treiber für die konkrete Teilhabe an der Energiewende", betonte BEE-Präsidentin Simone Peter. Nun müsse es darum gehen, dass die Bundesregierung die EE-Richtlinie der EU spätestens im kommenden Jahr entsprechend umsetzt. (hcn)

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