Ab 1. Oktober 2021 besteht die gesetzliche Pflicht, alle Redispatch-Maßnahmen bilanziell auszugleichen – egal ob bei konventionelle Kraftwerke oder beim Einspeisemanagement. Hierfür hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun den notwendigen Rahmen festgelegt. Die Festlegung regelt, wie der bilanzielle Ausgleich berechnet und durchgeführt wird.
Vorgesehen sind zwei Bilanzierungsmodelle, je nachdem ob für die Einspeisung sogenannte verbindliche Fahrpläne vorliegen oder nicht. Darüber hinaus regelt die Festlegung die Grundlage für eine digitale Kommunikation der beteiligten Unternehmen. Dies beginnt mit der Übermittlung der notwendigen Daten und Fahrpläne, setzt sich mit dem eigentlichen Redispatch-Abruf fort und endet mit der Durchführung des bilanziellen Ausgleichs.
Die dafür notwendigen Prozessbeschreibungen basieren im Wesentlichen auf Entwürfen des BDEW. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit drei weiteren Festlegungsverfahren, die den Rahmen für das Redispatch 2.0 weiter ergänzen.
Weitere Schritte geplant
Die weiteren Verfahren betreffen die Bestimmung der sogenannten Mindestfaktoren, die den Einspeisevorrang von erneuerbaren und KWK-Strom steuern, die Koordinierung der Netzbetreiber untereinander sowie die Verbesserung der Informationsgrundlage der Netzbetreiber.
Es ist nun Aufgabe der Branche, diese Regelungen umzusetzen, damit der bilanzielle Ausgleich pünktlich zum 1. Oktober 2021 starten kann.
Die Festlegung ist unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-20-059 veröffentlicht. (lm)


