Erste Regeln zur Umsetzung des Redispatch 2.0 veröffentlicht
Ab 1. Oktober 2021 besteht die gesetzliche Pflicht, alle Redispatch-Maßnahmen bilanziell auszugleichen – egal ob bei konventionelle Kraftwerke oder beim Einspeisemanagement. Hierfür hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun den notwendigen Rahmen festgelegt. Die Festlegung regelt, wie der bilanzielle Ausgleich berechnet und durchgeführt wird.
Vorgesehen sind zwei Bilanzierungsmodelle, je nachdem ob für die Einspeisung sogenannte verbindliche Fahrpläne vorliegen oder nicht. Darüber hinaus regelt die Festlegung die Grundlage für eine digitale Kommunikation der beteiligten Unternehmen. Dies…
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