Erste Stimmen zum EnWG-Referentenentwurf
Das Bundeswirtschatsministerium hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) vorgelegt. Darin sind unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Vereinfachung von Netzanschlüssen und zur Beschleunigung des Netzausbaus enthalten.
Vereinfachung von Energy Sharing
So geht der Gesetzgeber darin etwa das Energy Sharing an. Regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalte, Kommunen sowie kleinere und mittlere Untenehmen – wird es erlaubt sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu vervrauchen. Die EU hatte dafür bereits eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 gesetzt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht darin einen begrüßungswerten Ansatz, der die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger stärke und gleichzeitig die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöhen werde, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter in ihrer ersten Einschätzung des Entwurfs.
„Allgemein werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda werden adressiert", so Peter. Der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus kann ihr zufolge einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen.
Zentrales Online-Tool für Netzanschlussauskünfte
Verteilnetzbetrieber sollen zudem künftig über ein zentrales Online-Tool zunächst unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilen und so darüber informieren, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und welche Alternativen es gibt. Mehr Transparenz und verbindliche Fristen im Netzanschlussverfahren sollen außerdem zu einer effektiveren Planung der Anschlüsse beitragen.
Kommt Überbauung der Verknüpfungspunkte noch?
Enttäuscht zeigte sich Peter, dass die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbare-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, im Entwurf nicht enthalten sei.
Hier werde eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. "Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist“, so Peter.
Maßnahmen zur Direktvermarktung fehlen
Dem BEE fehlen zudem Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen. „Das BMWK hat zwar im Begleitschreiben zum Entwurf angekündigt, sich auch noch mit diesen Punkten befassen zu wollen, wachsende negative Strompreise müssen aber dringend adressiert werden, um die Kosten im Rahmen zu halten", so Peter.
Das Leitprinzip sei hier die Flexibilität, die erzeuger-, speicher-, und verbraucherseitig die fluktuierenden Quellen Wind und Solar flankiert. Auch müsse eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eingeführt werden. "
Lob vom BDEW
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bewertet viele Punkte in dem Referententwurf positiv: "Wichtig, um die Energiewende zu beschleunigen sind insbesondere die Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Noch immer verzögern überbordende Bürokratievorgaben unnötig Genehmigungsverfahren und bremsen damit die Energiewende und den Ausbau der Netze", beklagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Auch die weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Vereinfachung von Netzanschlüssen bewertet der Verband als positiv. Zentral für eine auch künftig sichere Stromversorgung sei, dass der Aus- und Umbau der Stromnetze mit dem Erneuerbaren-Ausbau Hand in Hand gehen.
"Der wachsende Anteil Erneuerbarer Energien stellt Stromnetzbetreiber immer häufiger vor Herausforderungen. Damit systemkritische Netzzustände gar nicht erst entstehen, müssen einerseits alle Hemmnisse für einen schnellen Netzaus- und -umbau beseitigt werden und andererseits aber auch kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die die Netzstabilität auch in Zeiten der Spitzeneinspeisung sicherstellen."
Kaum Zeit zum Reagieren
Kritisch sieht der BDEW die erneut sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung. "Eine angemessene Prüfung durch die Praxis ist bei einem so umfassenden Gesetz in der Kürze der Zeit kaum möglich.“ Stellungnahmen können bis 10. September beim Bundeswirtschaftsministerium eingreicht werden. (sg)
Mehr zum Referentenentwurf des BMWK (externer Link)