Ökostromzertifikate aus norwegischer Wasserkraft sind in Deutschland weit verbreitet. (Symbolbild)

Ökostromzertifikate aus norwegischer Wasserkraft sind in Deutschland weit verbreitet. (Symbolbild)

Bild: © SorbyPhoto/AdobeStock

Herkunftsnachweise (HKN) für erneuerbare Energien liefern einen Nachweis, dass es sich wirklich um Ökostrom handelt und woher dieser stammt. Stromlieferanten sind mittlerweile verpflichtet, ihren Stromkunden eine Stromkennzeichnung auszuweisen. Gleichzeitig dürfen HKN innerhalb der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig vom zugrunde liegenden Strom gehandelt werden.

Ursprünglich sollten Herkunftsnachweise dabei helfen, den Anteil von Grünstrom zu erhöhen und Marktanreize zu setzen, um neue erneuerbare Erzeugungsanlagen aufzubauen. Allerdings sind die Zertifikate bislang nicht in der Lage, für zusätzlichen Kostendruck zu sorgen und den Neubau von EE-Anlagen anzureizen. Dazu trägt auch der Import von günstigen Herkunftsnachweisen aus dem Ausland bei.

Exportstopp für Island

Ein Beispiel ist Island: Anfang des Jahres erhielt der europäische Dachverband der Zertifizierungsbehörden, die Association of Issuing Bodies (AIB) Hinweise darauf, dass es zu einer sogenannte Doppelanrechnung von erneuerbarem Strom in Island gekommen war. Für den hauptsächlich in alten Wasserkraftwerken erzeugten Grünstrom sollen in großem Umfang Herkunftsnachweise ins europäische Ausland exportiert worden sein, während gleichzeitig isländische Industrieunternehmen angaben, klimaneutral zu produzieren.

Da es in Island nur wenige große Energieversorger gibt, fiel die doppelte Vermarktung des Stroms auf. Die AIB untersagte kurzerhand den Export von isländischen HKN, nur um diese Entscheidung gegen Auflagen wenig später wieder zurückzunehmen. Eine finale Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. (Die ZfK berichtete)

Doppelvermarktung in Norwegen

Auch in Norwegen soll es Hinweise auf solche Doppelanrechnungen geben. Das zeigt unter anderem ein Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei BBH aus dem Jahr 2021, dass die Doppelanrechnung von erneuerbarem Strom aus Norwegen für "wahrscheinlich" hält. Der Einfluss auf den deutschen Markt wäre hier noch größer als bei Island: Denn 39 Prozent der in Deutschland genutzten Ökostrom-Herkunftsnachweise stammten 2022 laut Umweltbundesamt aus dem Land im Norden.

Alexander Bogensperger, Leiter digitale Innovation und Datenanalyse an der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), hat sich im Rahmen des Forschungsprojektes "InDEED" die doppelte Anrechnung von norwegischen Grünstrom angeschaut. "Das Thema betrifft fast alle deutschen Energieversorger", erklärt der Forscher. In einer stichprobenartigen Untersuchung fand sein Team ebenfalls Hinweise, dass norwegischer Ökostrom teilweise doppelt vermarktet wird – einmal über den Export von Herkunftsnachweisen und einmal dadurch, dass norwegische Unternehmen ihre indirekten Treibhausgasemissionen anhand des örtlichen Strommixes ausweisen.

Kein Effekt auf Energiewende

Bogensperger glaubt unter anderem deshalb, dass Herkunftsnachweise derzeit keinen Effekt für die Energiewende haben. Zudem fehlt es an der nötigen Transparenz. "Es ist für Verbraucher:innen aber schwer zu verstehen, was es damit auf sich hat und wie diese sich unterscheiden." Außerdem benötige man dafür ein gewisses Grundverständnis für die Thematik.

Der Forscher plädiert daher dafür, dass der Begriff "Ökostromprodukt" immer mit einem Beitrag zur Energiewende einher gehen sollte. Zumal die Entscheidung, als Lieferant ein solches Produkt anzubieten oder es als Kunde zu wählen, optional seiDas Herkunftsnachweis-System nennt er zudem "veraltet". So fehle es dem beim Umweltbundesamt (UBA) geführten Register etwa an Schnittstellen.

Bilanzierung von Treibhausgasemissionen

Für weitere Komplexität sorgt,  dass es unterschiedliche Arten von Doppelvermarktung gibt. So kann es etwa zur doppelten Anrechnung innerhalb des HKN-Systems kommen, etwa, weil exportierte Herkunftsnachweise nicht annulliert werden und somit auch von inländischen Firmen genutzt werden können. Hinweise darauf gab es in Island.

Der andere Fall betrifft die doppelte Anrechnung außerhalb des HKN-Systems. Möglich ist dies, weil das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) – ein weltweiter Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen – neben der Ausweisung von indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 2) mittels HKN (marktorientierte Berechnung) auch die Ausweisung über den örtlichen Strommix (ortsorientierte Berechnung) zulässt.

Rechtslücke Doppelvermarktung

"Bei der doppelten Anrechnung außerhalb des Systems handelt sich um eine Rechtslücke", sagt Martin Berelson, stellvertretender Fachgebietsleiter, Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (HKNR), beim Umweltbundesamt. In Staaten oder Regionen mit einem sehr hohen Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ermögliche die alleinige Verwendung des ortsbasierten Ansatzes dem Unternehmen eine günstige Emissionsbilanz, ohne dass sich das Unternehmen aktiv und individuell für den Erwerb von Strom aus erneuerbaren Energien kaufmännisch entschieden habe.

Das Umweltbundesamt ist sich demnach bewusst, dass die Situation ein großes Problem darstellt und will sich bei der AIB für eine Lösung einsetzen.

Strengere Zusatzkriterien

Für Dominik Seebach, Vorstand bei EnergieVison, dem Trägerverein des "ok-power"-Gütesiegels, muss das HKN-System daher überarbeitet werden. Er spricht etwa für strengere Zusatzkriterien aus, um sicherzustellen, dass tatsächlich neue Erneuerbaren-Anlagen gebaut wären. Auch Dual-Accounting sei eine Möglichkeit, damit die ortsbasierte Berechnung und die marktbasierte Berechnung von Treibhausgasemissionen nicht auseinanderfallen könnten.

Allerdings erwartet Seebach auf politischer Ebene zunächst keine Lösung. "Es gibt Akteure, die sich entweder stark für die eine oder andere Berechnungsmethode einsetzten". Eine relevante Änderung könnte die Überarbeitung der Greenhouse Gas Protocol Scope 2 Guidance sein, mit der allerdings erst 2025 zu rechnen sein werde.

PPAs nachhaltiger

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt zur Lösung des Problems die Energieversorger in die Pflicht. "Mit Herkunftsnachweise finden Unternehmen ein Marketinginstrument vor, das schnell und günstig funktioniert", sagt Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. "Die nachhaltigere Lösung wären aus meiner Sicht PPAs. Der Trend geht auch dahin. Denn der Bezug von Grünstrom ist zunehmend Teil einer Strategie, die eigenen Stromkosten zu senken."

Zerger weist zudem auf die mehrfachen Kostenrisiken bei HKN hin: Die Nachweise selbst unterlägen einem Preisrisiko. Dann bestehe ein Risiko beim Strombezug, weil die Nachweise nicht mit tatsächlichen Lieferungen gekoppelt seien; zudem hätten größere Unternehmen noch ein Risiko beim Handel mi Emissionszertifikaten. "Zahlreiche Akteure haben es sich im bestehenden Herkunftsnachweissystem bequem eingerichtet." Unternehmen sollten sich stattdessen niedrigere Klimaziele setzen, die sie auch einhalten können. "Herkunftsnachweise sind ein gescheitertes System, das den Klimaschutz eher hemmt."

Herkunftsstaaten ausweisen

Bis die nationalen und europäischen Gesetzgeber sich des Themas annehmen, liegt es daher an den Energieversorgern und deren Kunden, sich bewusst für ein bestimmtes Grünstromprodukt zu entscheiden. Seit Jahresbeginn 2023 müssen Stromlieferanten laut dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf ihrer Website und in den Stromrechnungen oder als Anlage dazu Ihren Kunden und Kundinnen die Staaten ausweisen, aus denen die Herkunftsnachweise stammen und in denen die entsprechende Stromproduktion aus erneuerbaren Energien stattgefunden hat.

Ab 1. November 2023, dem Stichtag zur Erstellung der Stromkennzeichnung für das Vorjahr 2022, wird so die Ausweisung der Herkunftsländer inklusive der jeweiligen prozentualen Anteile in sämtlichen Ökostromtarifen ersichtlich. Damit erhöht sich die Transparenz, die Stromkunden können eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst dazu entscheiden, keinen Ökostromtarif beziehungsweise -anbieter auszuwählen, der Herkunftsnachweise aus bestimmten Ländern nutzt. (jk)

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