Gestiegene Energiepreise machen vielen Versorgern zu schaffen. (Symolbild)

Gestiegene Energiepreise machen vielen Versorgern zu schaffen. (Symolbild)

Bild: © Erik van Dijk/unsplash

Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, erhalten Rabtte auf die Netzentgelte. Im Einzelfall bis zu 90 Prozent. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Regelung reformieren, um die Energiewende voranzubringen. Aus der Wirtschaft kommt daran deutliche Kritik.

Die Berater Lion Hirth und Anselm Eicke von Neon Neue Energieökonomik haben sich die Regelung nach §19 (2) der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) nun einmal genau angeschaut und mögliche Lösungsmöglichkeiten untersucht. Auftraggeber war der Übertragungsnetzbetreiber Tennet. Ein Ergebnis: Damit die Industrie wettbewerbsfähig bleibe, sei eine Reform der individuellen Netzentgelte dringend notwendig.

Flexibilisierung der Nachfrage

Kritik äußern die Forscher an der 7000h-Regelung. Sie besagt, dass Unternehmen, die 7000 Vollbenutzungsstunden vorweisen können, von deutlich verringerten Netzentgelten profitieren. Im Jahr 2024 erhielt die stromintensive Industrie so Vergünstigungen über insgesamt 1,5 Mrd. Euro.

Das Problem: Die Unternehmen verlieren ihren Anspruch, wenn sie zeitweise mehr oder weniger Energie verbrauchen. Sie müssen eine konstante Strommenge nachfragen, eine sogenannte Bandlast. So können Großverrbaucher aber weder negative Preise nutzen, um günstigen Strom zu beziehen, noch sich gegen Hochpreisphasen schützen, etwa, in dem sie zeitweise den Stromverbrauch drosseln. Die 7000h-Regel verhindert somit die Flexibilisierung der Stromnachfrage.

Reform oder neues Modell

Gleichzeitig sind nicht alle Unternehmen in der Lage, ihre Prozesse zu flexibilisieren. Die Bundesnetzagentur hat daher bereits angekündigt, die 7000h-Stunden-Regel nicht abschaffen zu wollen, die Kriterien für die Inanspruchnahme aber zu verändern.

Wie es besser ginge, haben die Forscher in der Studie nun ausgearbeitet. Neben der Reform der bestehenden Rabatt-Logik bieten die Studienautoren dabei auch ein zweites, grundsätzlich verschiedenes Modell an: kostenreflektive Netzentgelte.

Komplex in der Umsetzung

Bei Kostenreflektivität würden diejenigen Unternehmen geringere Netzentgelte zahlen, die im Stromnetz weniger Kosten verursachen. Die Netzbetreiber senken die Entgelte dann und dort ab, wo zusätzlicher Strombedarf die Netze entlastet oder zumindest keine Netzengpässe verursacht. Netzentgelte würden sich über die Zeit ändern, zwischen Regionen unterscheiden und kurzfristig festgelegt ‒ eine komplexe Lösung.

Wenn die BNetzA des bestehende Modell lediglich reformiert, könnte sie hingegen die 7000h-Regel auflösen und ein neues Kriterium für Netzentgelt-Rabatte erschaffen. Das könnte etwa ein flexibler Stromverbrauch sein. Oder die Behörde könnte einen reinen Mengenrabatt gewähren.

Umstellung auf Mengenrabatt

Die Berater empfehlen, die Netzentgelte für alle Verbraucher eng an den Netzkosten zu orientieren. Kurzfristig sei eine Weiterführung individuellen Netzentgelte in der einfacheren Rabatt-Logik für vertretbar. Dabei empfehlen die Studienautoren, auf einen reinen Mengenrabatt umzustellen, also die 7000h-Anforderung ersatzlos zu streichen.

Die Studienatuoren schlagen ebenfalls vor, die Berechnung und Anwendung der individuellen Netzentgelte zu ändern. Hier sei etwa eine Regionalisierung zur Abbildung der längerfristigen Engpässe im Übertragungsnetz denkbar, heißt es.

Leistungspreis stärker reduzieren

Dabei sollte der Rabatt nur auf den Stromverbrauch jenseits des Schwellwerts Anwendung finden, um Kippschaltereffekte zu vermeiden, und regional differenziert werden, um eine netzdienliche Komponente zu enthalten. Außerdem sollte der Leistungspreis der Netzentgelte stärker reduziert werden als der Arbeitspreis, um auch diese Flexibilitätsbarriere weiter abzubauen.

Ob die Studienautoren sich mit ihren Empfehlungen durchsetzen, ist offen. Gerade der vorgeschlagene Mengenrabatt dürfte die Netzentgelte für die restlichen Verbraucher weiter in die Höhe treiben. Die BNetzA konsultiert noch bis zum 18. September 2024. Die neue Regelung soll zum Jahresanfang 2026 in Kraft treten. (jk)

Hier geht es zur Studie

Hier geht es zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur

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