Über die Ausschreibung soll eine Reserveleistung von zwei Gigawatt beschafft werden, die ab Oktober 2022 für einen Zeitraum von zwei Jahren bereitstehen soll.
An der Ausschreibung können Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern sowie Anbieter regelbarer Lasten teilnehmen, sofern ihre Anlagen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Teilnehmer an der Ausschreibung können ihre Fragen zum laufenden Verfahren im Rahmen der Bieterkommunikation auf der verwendeten Ausschreibungsplattform Negometrix.com stellen. Der Link zur Teilnahme befindet sich auf der gemeinsamen Internetplattform der vier Übertragungsnetzbetreiber https://www.netztransparenz.de/. Gebote sind bis zum 1. Dezember 2021 möglich. Die Zuschläge erfolgen bis Mitte Februar 2022.
Kapazitätsreserve
Die in der Kapazitätsreserve vorgehaltenen Anlagen stehen dem Strommarkt nicht direkt zur Verfügung. Sie werden eingesetzt, um im Fall außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Situationen die Systembilanz auszugleichen und die Systemstabilität zu stützen.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kann die Kapazitätsreserve dann mit bis zu zwölf Stunden Anlaufzeit aktiviert werden, wenn an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen können, soweit möglich, von den Übertragungsnetzbetreibern auch zur Behebung von Netzengpässen (dann als sogenannte Netzreserve) eingesetzt werden. (sg)



